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Versicherungen kündigen
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Versicherungen kündigen

Die meisten Bürger in Deutschland sind in fast allen Bereichen sehr gut abgesichert. Zum Teil kommt es dann natürlich auch vor, dass man in einigen Bereichen sogar doppelt oder auch überversichert ist. Zudem werden die Angebote im Versicherungsbereich immer umfangreicher und aufgrund neuer Anbieter am Markt auch nicht selten aufgrund von Sondertarifen günstiger für den Kunden. Daher ist es sicherlich oftmals eine wichtige Frage, die es zu beantworten gilt, nämlich wie man Versicherungen kündigen kann. Grundsätzlich wird eine Versicherung natürlich stets in Form eines Versicherungsvertrages abgeschlossen. Dieser kommt durch den Antrag des Versicherten und die anschließende Annahme durch die Versicherungsgesellschaft zustande. Bei der möglichen Kündigung des Versicherungsvertrages muss man grundsätzlich zwischen zwei Arten der Kündigung unterscheiden.

Wenn man Versicherungen kündigen möchte, hat man dazu zunächst einmal natürlich stets ein ordentliches Kündigungsrecht. Dieses besteht zum Vertragsablauf, und zwar in der Regel bis spätestens drei Monate vor Fälligkeit des Vertrages. Bei manchen Versicherungsarten, zum Beispiel im Bereich der Lebensversicherungen, können aber auch noch kurzfristigere Kündigungszeiten möglich sein. Nach einem relativ neuen Urteil ist es inzwischen seitens der Versicherungsgesellschaft übrigens nicht mehr rechtens, Verträge mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren abzuschließen (außer in Ausnahmen wie der Lebensversicherung). Schließt der Kunde zum Beispiel jetzt eine Haftpflichtversicherung über eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren ab, so besteht auch hier zum Ende der dreijährigen Laufzeit ein Recht zum Versicherungen kündigen. Grundsätzlich sollte man stets beachten, dass die unterschiedlichen Arten von Versicherungen im Bereich der ordentlichen Kündigungen unterschiedliche Kündigungsfristen haben können, die vom Versicherten eingehalten werden müssen.

Neben den gewöhnlichen Kündigungen kann man unter bestimmten Voraussetzungen den Versicherungsvertrag auch vorzeitig, sprich außerordentlich, kündigen. Dieses gilt übrigens sowohl für den Versicherer als auch für den Versicherten. Die Versicherungen kündigen können aus bestimmten Gründen beide Parteien, wobei die Gründe naturgemäß natürlich unterschiedlich sind. Ein außerordentliches Kündigungsrecht seitens des Versicherten besteht in erster Linie dann, wenn der Versicherer die Beiträge erhöhen möchte. Ist dieses der Fall, so kann der Versicherte jederzeit bis zu Beginn der Beitragserhöhung den laufenden Vertrag vorzeitig kündigen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Beitragserhöhung aufgrund eines Schadens vollzogen wird oder ob es sich um eine generelle Beitragserhöhung handelt.