Riester Rente und Versicherungsvergleich
Unfallversicherungen
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Versicherer:

Hier ein Auszug der Versicherungsgesellschaften: ACE European Group Limited, Hallesche Krankenversicherung, AXA ( Colonia ), Hanse-Merkur, Allianz (Vereinte), Inter, Alte Oldenburger, LKH Private Zusatzversicherung, Arag Krankenversicherungsvergleich, Mannheimer, Asstel Zusatzkrankenversicherung, Mecklenburgische, BBKK, Münchner Verein, Barmenia, Nürnberger, Central, R + V Private Zusatzversicherung, Concordia, Signal, Conti ( Continentale), Süddeutsche, DBV Winterthur, Union Zusatzkrankenversicherung, DEVK Private Zusatzversicherung, Universa, DKV ( Dt. Krankenversicherung ), Victoria, Debeka, Württembergische, Deutscher Ring, Zürich, Gothaer Private, Zusatzversicherung privat Zusatzversicherung

Vergleich private und gesetzliche Unfallversicherungen

Im Rahmen der Sozialversicherung ist man als Arbeitnehmer auch durch die gesetzliche Unfallversicherung gegen bestimmte Gefahren und Schäden abgesichert. Allerdings hat diese Absicherung einige „Lücken“, weshalb es auch die Alternative bzw. die ergänzende Möglichkeit gibt, sich im Rahmen einer privaten Unfallversicherung abzusichern. Welche Unterschiede genau zwischen den beiden Versicherungsarten bestehen, kann man am besten anhand eines Vergleich private und gesetzliche Unfallversicherungen darstellen. Der wichtigste Unterschied ist sicherlich zunächst einmal, dass nur Arbeitnehmer automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert sind. Selbstständige und Freiberufler sind im Rahmen dieser Versicherungsart nicht abgesichert. Bei der private Unfallversicherung ist es jedoch so, dass sich hier grundsätzlich jede Person, unabhängig vom Beruf, versichern lassen kann.

Ein wesentlicher Unterschied, den man beim Vergleich private und gesetzliche Unfallversicherungen erkennen kann, ist die jeweils mögliche Schadenssituation, durch die eine Leistungspflicht der Versicherung entsteht. Die gesetzliche Unfallversicherung tritt im Wesentlichen bei drei möglichen Schadenssituationen in Form der finanziellen Schadensregulierung (Invaliditätssumme etc.) ein. Zum einen wird ein Schaden reguliert, der durch einen Unfall am Arbeitsplatz des Versicherten oder auch auswärts in Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgt ist. Ferner werden auch Schäden reguliert, die in Form eines Unfalls auf dem Weg zur Arbeit, oder auf dem Weg nach Hause von der Arbeit entstehen. Auch bei eindeutig durch den Beruf verursachten Krankheiten (Berufskrankheiten) tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein.

Im Rahmen der privaten Unfallversicherung ist es hingegen soll, dass hier jeder Unfall versichert ist, der sich mit dem Versicherten als Geschädigten ereignet. Dabei spielt keine Rolle, zu welcher Zeit oder an welchem Ort sich der Unfall ereignet, da die private Unfallversicherung weltweit und rund um die Uhr gültig ist. Dieser Aspekt ist sicherlich der wichtigste Unterschied, den man im Vergleich private und gesetzliche Unfallversicherungen herausstellen sollte. Aber auch im Vergleich der zu erbringende Leistungen im jeweiligen Schadensfall ist die Leistungshöhe und das mögliche Leistungsspektrum der privaten Unfallversicherung deutlich höher als bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung sorgt im Schadensfall für eine Grundabsicherung des Geschädigten, zum Beispiel die Zahlung einer Invaliditätssumme oder einer Unfallrente. Die zu erhaltenden Beträge sind allerdings nicht sehr hoch, sodass durch diese Zahlungen alleine der Lebensstandard des Versicherten wie bisher nicht aufrecht erhalten werden kann.

Im Rahmen der privaten Unfallversicherung hingegen hat der Versicherte die Möglichkeit, verschiedene Leistungen von der Höhe selber zu wählen und diese vertraglich zu vereinbaren. Die drei Hauptleistungen der privaten Unfallversicherung bestehen in der Zahlung einer Invaliditätssumme, die sich von der Höhe her nach der Art der Verletzung richtet. Bei voller Invalidität können hier durchaus inklusive Progression 500.000 Euro ausgezahlt werden. Ferner wird auch in der Regel eine Todesfallsumme bei Unfalltod gezahlt und man kann zudem Unfallrente mit individuellen Rentenhöhe im Schadensfall vereinbaren, sodass die finanzielle Absicherung nach dem Unfall auch auf Dauer besteht.