Hinsehen bei der Stromrechnung
Viele Verbraucher schauen bei der Stromrechnung einfach nur auf die Summe, die sie letztlich als zu zahlenden Betrag ausweist. Oft gibt diese Summe nicht gerade Anlass zur Freude. Die Stromrechnung wird von Jahr zu Jahr höher. Das hat in der Regel recht nachvollziehbare Ursachen. In den meisten Haushalten steigt einfach der Stromverbrauch ständig an. Es werden immer mehr elektrische und elektronische Geräte angeschafft, die Familie wächst, und der technische Fortschritt zeigt sich eben auf seiner Kehrseite auch mit höherem Stromverbrauch. Vielfach wird auch mit der teuren Energie nicht gerade sehr sparsam umgegangen.
Der nächste Faktor für die immer höheren Posten auf der Stromrechnung ist die Preissteigerung für den Strom. Allerdings kann es auch passieren, dass eine Stromrechnung die Frage aufwirft, ob es mit rechten Dingen zugeht. Nämlich dann, wenn sich sehr hohe Kosten weder durch vermehrten Stromverbrauch noch besonders extreme Preissteigerungen erklären lassen. Dann könnte etwas an dieser Rechnung nicht stimmen. Spätesten dann ist es an der Zeit, sich die einzelnen Posten der Stromrechnung einmal genauer anzusehen.
Das zeigt die Stromrechnung
Auf der Stromrechnung sind neben der Angabe von Name und Adresse drei wichtige Daten vermerkt. Das sind Kundennummer, Zählernummer, Rechnungsnummer. Bei den ersten beiden kann sich schon mal ein Fehler einschleichen. Sie sollten also unbedingt abgeglichen werden. Die Rechnungsnummer weist die Rechnung selbst aus. Sie ist bei Nachfragen oder Reklamationen unbedingt anzugeben. Des Weiteren weist die Stromrechnung dann den Zählerstand aus, den Abrechnungszeitraum und den gesamten Stromverbrauch in diesem Zeitraum, den Gesamtverbrauch.
Es folgen weitere wichtige Posten auf der Rechnung. Der Tarif ist aufgeführt. Hier kann ebenfalls kontrolliert werden, ob er stimmt. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn bei einem Anbieter im Laufe des Jahres von einem in anderen Tarif gewechselt wurde. Dieser Zeitpunkt muss exakt in der Abrechnung stimmen. Dann wird der Grundpreis angegeben. Das ist eine fixe Größe, bei der sich der Stromlieferant wohl kaum geirrt hat. Es folgt der Arbeitspreis. Der ist vielfach nicht im Einzelnen gut nachvollziehen. Der Arbeitspreis ist abhängig vom Verbrauch, er wird pro kWh in Cent angegeben. Hier sind bestimmte Aufwendungen, auch die Umlage nach dem EEG, Erneuerbare Energie Gesetz, und dem KWKG, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, enthalten. Auch die Steuerabgaben werden beim normalen Abrechnungsformular hier einbezogen, anders als bei den Sondertarifen und den gewerblichen Tarifen, wo sie eigens aufgeführt werden. Dann werden die Abschlagszahlungen aufgeführt und deren Gesamtsumme.
Hier sollte nachgerechnet werden. Bei Vorauszahlungen wird die Vorauszahlung ausgewiesen und der überschüssige Verbrauch zugerechnet. Achtung: Bei vielen Lieferanten wird hier der Mehrverbrauch zu einem höheren Preis veranschlagt. Je nach Stromverbrauch erscheint im Endergebnis ein Guthaben oder ein Soll, das vom Konto abgebucht wird. Es folgt der vollständige Rechnungsbetrag. Dann enthält die Stromrechnung die Festlegung der künftigen Abschlagzahlungen und die Zahltermine entsprechend der vertraglichen Vereinbarung. Ebenfalls in Rechnung aufgeführt ist der Energiemix. Die Stromunternehmen sind verpflichtet die Herkunft des Stroms nachzuweisen. Auch die Höhe der Nutzungsentgelte für die Nutzung des Stromnetzes ist auf der Rechnung zu vermerken.
Auf der Stromrechnung sind neben der Angabe von Name und Adresse drei wichtige Daten vermerkt. Das sind Kundennummer, Zählernummer, Rechnungsnummer. Bei den ersten beiden kann sich schon mal ein Fehler einschleichen. Sie sollten also unbedingt abgeglichen werden. Die Rechnungsnummer weist die Rechnung selbst aus. Sie ist bei Nachfragen oder Reklamationen unbedingt anzugeben. Des Weiteren weist die Stromrechnung dann den Zählerstand aus, den Abrechnungszeitraum und den gesamten Stromverbrauch in diesem Zeitraum, den Gesamtverbrauch.
Es folgen weitere wichtige Posten auf der Rechnung. Der Tarif ist aufgeführt. Hier kann ebenfalls kontrolliert werden, ob er stimmt. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn bei einem Anbieter im Laufe des Jahres von einem in anderen Tarif gewechselt wurde. Dieser Zeitpunkt muss exakt in der Abrechnung stimmen. Dann wird der Grundpreis angegeben. Das ist eine fixe Größe, bei der sich der Stromlieferant wohl kaum geirrt hat. Es folgt der Arbeitspreis. Der ist vielfach nicht im Einzelnen gut nachvollziehen. Der Arbeitspreis ist abhängig vom Verbrauch, er wird pro kWh in Cent angegeben. Hier sind bestimmte Aufwendungen, auch die Umlage nach dem EEG, Erneuerbare Energie Gesetz, und dem KWKG, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, enthalten. Auch die Steuerabgaben werden beim normalen Abrechnungsformular hier einbezogen, anders als bei den Sondertarifen und den gewerblichen Tarifen, wo sie eigens aufgeführt werden.
Dann werden die Abschlagszahlungen aufgeführt und deren Gesamtsumme. Hier sollte nachgerechnet werden. Bei Vorauszahlungen wird die Vorauszahlung ausgewiesen und der überschüssige Verbrauch zugerechnet. Achtung: Bei vielen Lieferanten wird hier der Mehrverbrauch zu einem höheren Preis veranschlagt. Je nach Stromverbrauch erscheint im Endergebnis ein Guthaben oder ein Soll, das vom Konto abgebucht wird. Es folgt der vollständige Rechnungsbetrag. Dann enthält die Stromrechnung die Festlegung der künftigen Abschlagzahlungen und die Zahltermine entsprechend der vertraglichen Vereinbarung. Ebenfalls in Rechnung aufgeführt ist der Energiemix. Die Stromunternehmen sind verpflichtet die Herkunft des Stroms nachzuweisen. Auch die Höhe der Nutzungsentgelte für die Nutzung des Stromnetzes ist auf der Rechnung zu vermerken.
Die Rechnung kann besser aussehen
Jeder Verbraucher kann dazu beitragen, dass seine Stromrechnung nicht ins Uferlose wächst. Der Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter kann in der Regel schon um die 250 Euro im Jahr sparen. Im besten Fall können es noch 150 Euro mehr sein. Mit dem Wechsel, der bares Geld in der Haushaltskasse bedeutet, geht der Verbraucher kein Risiko ein. Die Stromunternehmen sind gesetzlich zur durchgehenden Stromversorgung verpflichtet. Ein Wechsel bringt also niemals einen Ausfall der Stromzufuhr.
Es wird auch kein neuer Zähler eingebaut. Auch an Zeit muss der Verbraucher nicht viel investieren. Nach der Eingabe von Postleitzahl und letztem Stromverbrauch wird in den Online Vergleichen für Strom eine Auflistung der in der Region aktiven Stromlieferanten und ihrer Tarife gezeigt. Diese Listung enthält auch gleich so wichtige Fakten wie die Art der Abrechnung, also Voraus- oder Abschlagszahlung, einen Neukundenbonus und die Art des gelieferten Stroms. Je nach Wunsch kann die Suche gleich anfangs verfeinert werden. So kann angegeben werden, ob nur monatliche Abschläge, nur Ökostrom angegeben werden sollen.
