Entwicklung und Zusammensetzung vom Strompreis
Als 1998 in Deutschland die Stromwirtschaft liberalisiert und für den freien Markt geöffnet wurde, erschienen schnell viele neue Energie-Anbieter auf dem Markt. Infolge der neu erwachten Konkurrenz und der allgemeinen Lage auf dem Energie-Markt kam es vorübergehend zu einem Sinken der Preis für Strom. Einige Jahr später jedoch begannen sich die Preise wieder nach oben zu bewegen. Zwar traten beim Strompreis immer wieder einmal Schwankungen auf, die Tendenz waren jedoch über längere Zeit betrachtet steigende Preise. Auch der Markt hatte sich in Deutschland beim Strom wieder verändert. Die großen Energie-Unternehmen hatten die Stromnetze und Nutzungsentgelte fest in der Hand. Diese Entwicklung stand einer echten Liberalisierung des Strommarktes eher entgegen.
Die Überarbeitung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2005 wirkte dieser Entwicklung schließlich entgegen. Es kam zur Einrichtung der Bundesnetzagentur mit der Aufgabe, eine Regulierung der Netze von Strom und Gas vorzunehmen. Bereits ein Jahr später wurden im Zuge dieser Regulierung die Nutzungsentgelte an die großen Netzbetreiber bis um 29 % gesenkt. 2009 führte eine weitere Anpassung des Gesetzes dazu, dass auch Anreizregulierung in Kraft trat und somit neue Unternehmer wieder erhöhtes Interesse am Strommarkt zeigten. Inzwischen gibt es auf dem Strommarkt mehr Anbieter denn je und demzufolge auch ein großes Gefälle zwischen den angebotenen Tarifen. Damit erhielten die Stromkunden wirklich gute Möglichkeiten, selbst eine Wahl bezüglich ihrer Stromlieferanten zu treffen.
Zusammensetzung des Strompreises
Nicht alle Bestandteile des Strompreises sind von den Betreibern frei zu regeln. Der Strompreis setzt sich aus dem Energiepreis, der Konzessionsabgabe, dem KWKG- und EEG Aufschlag und den Steuern Mehrwertsteuer und Stromsteuer zusammen. Der eigentliche Energiepreis für Strom kommt an der EXX Börse zustande. Die Konzessionsabgabe umfasst Abgaben, die die Unternehmen für öffentliche Nutzungen zu entrichten haben. KWKG und EEG sind das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und das Erneuerbare-Energiesetz mit Verpflichtungen zu Leistungen für umweltverträglichere Energie. Die Nutzungsentgelte werden für die Nutzung der Stromnetze gezahlt, und die Stromsteuer und Mehrwertsteuer sind gesetzlich festgelegte Größen.
Werden all diese Anteile des Strompreises zusammengerechnet, so ergibt sich eine Aufteilung von 59,7 % für Stromeinkauf und Netznutzung und 40,3 % für die übrigen Kosten. Auf der Stromrechnung für den Endkunden erscheinen dann noch Kosten wie die Arbeitskosten und der Grundbetrag. Darin sind auch die Wartungskosten, die Verfügbarkeit der Stromzähler und ähnliche Leistungen enthalten.
Bei der Preisgestaltung können Stromanbieter an Kosten, die gesetzlich geregelt werden, natürlich nichts ändern. Sofern sie fremde Stromnetze für die Durchleitung nutzen, zahlen sie auch die Nutzungsgebühren. Allerdings sind Strompreis, Arbeitsaufwand, Höhe von Wartungskosten und mehr schon je nach Unternehmen unterschiedlich zu handhaben, womit genügend Spielraum für eine flexible Gestaltung der Tarife gegeben ist.
Weitere Liberalisierung gibt mehr Entscheidungsfreiheit
Die weitere Liberalisierung auf dem Strommarkt, die durch die Gesetzesänderungen und die Bundesnetzagentur eingeleitet wurden, geben dem Abnehmer von Strom mehr Möglichkeiten zur Wahl eines gewünschten Tarifs in die Hand. Dabei unterscheiden sich inzwischen nicht nur die Preisangebote der einzelnen Anbieter voneinander, sondern auch die Art des angebotenen Stroms. So gibt es sowohl Anbieter, die Mischstrom aus Ökostrom und herkömmlicher Energie vertreiben, aber auch solche, die ausschließlich Ökostrom aus erneuerbaren Energien anbieten.
Um der Konkurrenz auf dem Energiemarkt Rechnung zu tragen, bieten die großen Strombetreiber meist verschiedene Tarife und Stromangebote an. So werden von Großbetreibern wie Vattenfall durchaus bestimmte regional günstige Tarife eingestellt wie auch Tarife für reinen Ökostrom. Inzwischen gibt es Anbieter, die beim Strompreis für Ökostrom sogar den von Mischstrom unterbieten. Es handelt sich hier um die so genannten Discounter für Ökostrom.
Der Endabnehmer hat durch den erweiterten Strommarkt heute deutschlandweit die Möglichkeit unter sehr vielen Stromanbietern zu wählen. Er kann damit auf die Gestaltung vom Strompreis durch Angebot und Nachfrage bei einzelnen Unternehmen einwirken, aber auch Druck auf das Vorantreiben der erneuerbaren Energien ausüben. Je stärker nämlich die Nachfrage nach reinem Ökostrom, desto mehr Anstrengungen werden Energieunternehmen auch für die Förderung unternehmen. Auch die Abschaltung von Atomkraftwerken muss nicht die Folge so riesigen Preisauftriebs haben, wie teils argumentiert wird. Anbieter mit atomstromfreien Angeboten zu günstigen Tarifen widerlegen das Argument seit langem.
