Informationen rund um die Rürup Rente
Wie die Riester-Rente auch, ist die Rürup-Rente eine Basisrente, die vom Staat gefördert wird und somit eine weitere Form der Altersvorsorge. Die Rürup-Rente kann seit dem Jahr 2005 abgeschlossen werden. Das Alterseinkünftegesetz dient als Grundlage für die Rürup-Rente. Die Rürup-Rente hält sich an die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Unterschied zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Rürup-Rente liegt darin, dass die gesetzliche Rentenversicherung umlagefinanziert ist, während die Rürup-Rente kapitalgedeckt finanziert.
Die Beiträge zur Rürup-Rente können bis zu 20.000 Euro im Jahr bei der Steuer angesetzt werden. Der komplette Betrag wird aber nicht gleich berücksichtigt. Es ist gesetzlich geregelt, dass zu Beginn nur 60 % des Beitrages steuerlich abgesetzt werden dürfen. Der Prozentsatz steigt dann Jahr für Jahr ein wenig an, bis er im Jahre 2025 bei 100 % angekommen ist.
Der momentane Prozentsatz liegt bei 72 %. So ist die Rürup-Rente eine tolle Alternative zur Riester-Rente. Versicherte sollten sich vor Abschluss also informieren, welche Form der Altersvorsorge ihnen mehr zusagt. Entsprechende Informationen finden sich zu Hauf im Internet und so kann sich jedermann ganz einfach umfassend informieren. Die Entscheidung, welche Form der Rentenvorsorge gewählt wird, trifft natürlich der Versicherte selbst.
Für wen ist die Rürup-Rente sinnvoll ?
Interessant ist die Rürup-Rente sicherlich für jeden, der eine recht hohe Belastung durch Steuern hat. Diese Menschen profitieren in ganz besonderem Maße von der Rürup-Rente. Ganz besonders für Selbständige lohnt sich diese Basisrente, da sie so in der Lage sind, sehr steuergünstig für das Alter vorzusorgen. Selbständigen ist es nur in wenigen Ausnahmefällen möglich, die Riesterrente oder die betriebliche Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen. Es gibt allerdings sehr zahlreiche Anbieter der Rürup-Rente. Aus diesem Grunde lohnt sich ein Vergleich in jedem Fall.
Die Bindungen an den Versicherer ist allerdings so langfristig, dass es sehr wichtig ist, ein Angebot zu finden, dass auf lange Sicht hohe Rendite erzielt. Die Rürup-Rente bietet den Riesenvorteil, nämlich, dass sie vor Fremdzugriffen geschützt ist.
Die Basisrente ist aus diesem Grunde während der Dauer der Ansparzeit unpfändbar. So wird Selbständigen in besonderem Maße Schutz zuteil, durch den die Vorsorge fürs Alter erhalten bleibt. Sollte es zu finanziellen Problemen kommen, ist der Versicherte trotzdem noch abgesichert. Im Internet ist es ganz einfach möglich, den besten Versicherer zu finden. Es gibt Portale, die sich auf den Vergleich von Versicherern spezialisiert haben. So können ganz bequem die Angebote und Konditionen unterschiedlicher Anbieter vergleichen werden. Komfortabler kann es nicht sein, die richtige Versicherung zu finden.
Die Rürup-Rente und die Steuer
Versicherte sollten immer bedenken, dass die Rürup-Rente keinen Schutz bietet, wenn Berufsunfähigkeit eintritt. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, zusätzlichen Schutz abzuschließen. Im Jahre 2007 kam es dazu, dass die steuerliche Berücksichtigung der Rürup-Rente ganz neu geregelt wurde. Es wurde beschlossen, dass rückwirkend, und zwar zum 01.01.2006, die Beiträge zur Rürup-Rente voll steuerlich angesetzt werden können. Durch diese Regelung wurde die Rürup-Rente deutlich attraktiver.
Für Menschen, die bei der Riester-Rente keine Förderberechtigung finden, ist die Rürup-Rente eine sehr gute Alternative. So kommt auch dieser Personenkreis in den Genuss der staatlichen Förderung. Es ist aber ebenso möglich, einen Riester-Rentenvertrag in Kombination mit einem Rürup-Rentenvertrag abgeschlossen wird. So ist derjenige doppelt abgesichert.
Es ist recht einfach zu durchschauen, wie die Rürup-Rente funktioniert und es ist recht übersichtlich, wie die Behandlung auf steuerlichem Gebiet bei dieser Form der Altersvorsorge gehandhabt wird. Die Rürup-Rente wird normalerweise auch als Basisrente bezeichnet und ist staatlich gefördert. Der Unterschied zur Riester-Rente liegt darin, dass jeder für den Abschluss einer Rürup-Rente berechtigt ist. Es ist nicht von Interesse, ob der Versicherte gesetzlich rentenversichert ist oder nicht. Das macht, wie oben bereits erwähnt, die Rürup-Rente ausgesprochen reizvoll für Selbständige und Gewerbetreibende.
