Zahnzusatzversicherung – Hohe Kosten für zahnerhaltende Maßnahmen vermeiden
Aufgrund der Gesundheitsreformen in Deutschland ist der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen im Allgemeinen als stark reduziert zu bezeichnen. Dies betrifft unter anderem auch den Bereich der Zahnbehandlungen, in dem oftmals nur die Kosten der grundlegenden Basisbehandlungen und der allgemeinen Erhaltung der Zähne von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Aus diesem Grund bieten zahlreiche Versicherungsunternehmen spezielle Zahnzusatzversicherungen an. Die Beitragshöhe im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung bemisst sich in aller Regel nach dem Alter des Versicherten. Hierbei gilt: Je jünger der Antragsteller ist, umso geringer wird der jeweilige Beitragssatz für ihn ausfallen.
Jede Person, die den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung plant, sollte beachten, dass vor Vertragsunterzeichnung mit dem jeweiligen Versicherer oftmals eine eingehende zahnärztliche Untersuchung gefordert wird. Aus diesem Grund erweist sich der Verbraucher oftmals selbst einen Gefallen, wenn er vor der Entscheidung für einen bestimmten Versicherungsanbieter im Bereich der Zahnzusatzversicherungen eine umfassende Untersuchung vom Zahnarzt seines Vertrauens in Anspruch nimmt. Ebenso kann der Zahnarzt bei der Auswahl der jeweiligen Zahnzusatzversicherung beratend zur Seite stehen. Grundsätzlich wird der Zahnarzt dem Patienten Auskunft über den allgemeinen Zustand des Zahnapparates geben und kann zudem prognostizieren, ob in der nächsten Zeit zahnerhaltende Maßnahmen, ein Zahnersatz Berlin oder ähnliches in Anspruch genommen werden sollte. Nicht zuletzt hiervon sollte der Einzelne die Entscheidung für ein bestimmtes Angebot im Bereich der Zahnzusatzversicherungen abhängig machen.
Welche Leistungen beinhaltet eine Zahnzusatzversicherung?
Grundsätzlich staffelt sich die Leistungshöhe einer Zahnzusatzversicherung jährlich. Dies bedeutet konkret, dass dem Versicherungsnehmer im ersten Versicherungsjahr beispielsweise ein Beitrag von 500 bis 750 Euro zugestanden wird. In den Folgejahren erhöht sich dieser Beitrag sukzessive, sodass der Versicherungsnehmer in der Regel bereits im fünften Versicherungsjahr vom vollen Beitragssatz profitieren kann. Diese Tatsache verdeutlicht, dass es im Allgemeinen sinnvoll ist, eine Zahnzusatzversicherung in jungen Jahren abzuschließen, um sich mit zunehmendem Alter den vollen Leistungsumfang einer Zahnzusatzversicherung sichern zu können.
Generell können die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich ausfallen, variieren in der Praxis jedoch nur marginal.
Der passende Tarif bemisst sich grundsätzlich nicht unerheblich am aktuellen Gesundheitszustand der Zähne des Versicherten. Kronen werden im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung ebenso bezuschusst wie Brücken oder Brückenteile sowie Inlays und Laborkosten. Verschiedene Tarife im Rahmen der Zahnzusatzversicherung beinhalten zudem eine anteilige oder volle Kostenübernahme von professioneller Zahnreinigung, die wesentlich zum Erhalt der eigenen Zähne beitragen kann und als wichtige prophylaktische Maßnahme zur Erhaltung der Gesundheit des Zahnapparates zählt.
Vor kostenintensiven oder aufwändigen zahnmedizinischen Anwendungen wird der Patient einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt erhalten. Das Einreichen dieses Voranschlags bei der jeweiligen Versicherung ist in aller Regel jedoch nicht notwendig. Die Rechnung wird nach erfolgter zahnärztlicher Behandlung von der Zahnarztpraxis beim zuständigen Versicherungsunternehmen eingereicht. Dies bringt es mit sich, dass für den Versicherungsnehmer im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung keine unnötigen bürokratischen Hürden oder ausufernde Formalitäten zu erwarten sind.
Was es im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung zu beachten gibt
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist beispielsweise für Personen sehr sinnvoll, die unter Parodontitis leiden, die zum Verlust der Zähne führen kann. Ebenso ist eine Zahnzusatzversicherung ratsam für Personen, die über viele gefüllte oder wurzelbehandelte Zähne verfügen. Diese werden früher oder später nicht mehr erhalten werden können, sodass ein Zahnersatz die unausweichliche Konsequenz sein wird.
Da die Zahnzusatzversicherung als Erweiterung des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes gilt, kann diese jederzeit gekündigt werden, wenn ein Wechsel in die private Krankenversicherung erfolgt. Bis dahin in die Zahnzusatzversicherung eingezahlte Beiträge können jedoch nicht rückerstattet werden.
Im Fall eines Wechsels von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung übernimmt der Versicherungsträger im Rahmen der privaten Krankenversicherung – je nach individuellem Tarif – anfallende Kosten für zahnärztliche Behandlungen. Wenn der Einzelne auch nach dem Wechsel in die PKV Wert auf einen umfassenden zahnärztlichen Versicherungsschutz legt, sollte entsprechend diesem Wunsch der Tarif im Rahmen der PKV gewählt werden.
