Wie wichtig ist eine Kinderunfallversicherung?

Unfallversicherung für Kinder
© Christian Schwier - Fotolia.com

Junge Eltern neigen erfahrungsgemäß dazu, für den Nachwuchs recht viele Versicherungen abzuschließen, weil sie nur das Beste für ihr Kind wollen. Aber das kann auch leicht zu viel des Guten sein. Was aber auf jeden Fall sinnvoll ist und auch empfehlenswert ist, ist eine Kinderunfallversicherung. Junge Eltern sollten aber unbedingt die unterschiedlichen Leistungsangebote der Versicherer anschauen. Die kann man entweder bei einem unabhängigen Makler tun oder einen Versicherungsvergleich im Internet durchführen. So erhält man umfassende Informationen zu den unterschiedlichen Versicherungskonditionen und Anbietern. Diese Informationen kann man dann in Ruhe auswerten und miteinander vergleichen und findet so die Versicherung, die genau passt.

Die gefundenen Informationen klären zum Beispiel darüber auf, wie viel von der Versicherung gezahlt wird, wenn eine Behinderung entstanden ist, die über 50 Prozent liegt. Es ist möglich, dass eine Jahresprämie bei einem Anbieter etwas höher ist, als bei einem anderen, aber dafür würde dieser auch deutlich mehr auszahlen, wenn eine Behinderung entsteht. Es gibt einen Anbieter, der mit seiner Jahresprämie recht hoch liegt. Schaut man aber näher hin, so sieht man, dass dieser Anbieter Behinderten die einmalige Kapitalsumme alle zehn Jahre auszahlt und das, solange sie leben. Und in diesem speziellen Fall ist es dann auch nicht wichtig, ob sich die Behinderung im Laufe der Jahre bessert.

Fast alle Versicherungen erbringen inzwischen auch Leistungen für Kinder, die eine Krankheit haben, die bei Versicherungsbeginn den Eltern noch nicht bekannt war. Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich ein Urteil erlassen, wonach der Ausschlussgrund „angeborene Krankheit“ nicht mehr wirksam ist. Sollten Eltern diese Klausel noch in ihrem Vertrag finden, können sie sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofes berufen.

Wichtige Information

Unsere Kinder sind durch gesetzliche Unfallversicherung in einigen Lebensbereichen abgesichert. So ist zum Beispiel Versicherungsschutz im Kindergarten oder in der Schule gewährleistet und der Schutz erstreckt sich auch über den Hin- und Rückweg dorthin. Wichtig ist aber hier, dass das Kind den direkten Weg wählt und keinerlei Umweg macht. Das kann man natürlich bei Kindern nicht garantieren. Des Weiteren ist wichtig zu wissen, dass die gesetzliche Kinderunfallversicherung nicht alle Kosten, sondern nur einen ganz bestimmten Teil der Kosten übernimmt, die im Zusammenhang mit einem Unfall entstehen. In der Freizeit sind die Kinder aber gar nicht versichert und hier ist eine private Kinderunfallversicherung absolut empfehlenswert. Eltern sollten den ersten Gedanken in puncto Risikoabsicherung für ihre Kinder, aber zunächst einmal in eine andere Richtung lenken.

So besteht nämlich grundsätzlich erst einmal eine Absicherung der Kinder durch einen guten Schutz der Eltern. Haben diese nämlich eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, so sind die Familie und somit auch die Kinder schon einmal finanziell abgesichert, wenn ein Todesfall oder eine schwerwiegende Krankheit eines Elternteils eintritt. Der zweite Gedanke geht dann an die Kinder. Angenommen, das Kind erleidet einen Unfall und kann sein ganzes Leben lang keinem Beruf nachgehen. In einem solchen Fall sind die Eltern zum Unterhalt verpflichtet, bis zu ihrem Ableben. Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Unfalls ist zwar sehr gering, aber es ist auf jeden Fall wert, darüber nachzudenken.

Unzureichender Schutz durch die gesetzliche UnfallversicherungUnzureichender Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung

Wie oben bereits erwähnt, gibt es ja die gesetzliche Unfallversicherung für Schüler und Studenten. Die Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung ist aber nur sehr unzureichend und sie sichert nur einen kleinen Lebensbereich ab. Es ist nachgewiesen, dass die meisten Unfälle im Haushalt und ebenso in der Freizeit passieren. Außerdem ist zu beachten, dass auf der gesetzlichen Unfallversicherung nur sehr kleine Renten fließen, die keinesfalls dazu ausreichen, den Unterhalt eines Menschen zu bestreiten, bei dem Invalidität eingetreten ist.

Es ist natürlich abhängig von der Pflegestufe, aber die Pflegekasse zahlt monatlich zwischen 215,- Euro und höchstens 675,- Euro. Die Pflegestufen, die höher sind, werden aber nur sehr selten auch ausbezahlt. Es wird in der Regel der Pflegemehrbedarf im Vergleich zu einem gesunden Kind erstattet. Eine private Kinderunfallversicherung ist mithin eine gute Form, für das Kind vorzusorgen.

Es ist wichtig, dass die Unfallversicherung für das Kind mit einer Versicherungssumme für das Eintreten der Invalidität abgeschlossen wird. Diese Summe sollte so hoch angesetzt werden, dass es ausreicht, einen Teil des Lebensunterhaltes zu bestreiten, selbst wenn eine dauerhafte Invalidität eintritt.

Zusatzversicherungen, die nicht benötigt werden

Es gibt eine Schulunfähigkeitsversicherung. Aus dieser wird eine Zahlung geleistet, sofern das Kind gesundheitlich nicht in der Lage ist, über mindestens 6 Monate am Unterricht teilzunehmen. Gesetzt den Fall, dass ein querschnittsgelähmtes Kind am Unterricht teilnimmt, wir keine Zahlung geleistet. Diese Form der Versicherung ist unzureichend und kann zudem erst abgeschlossen werden, wenn das Kind auch das Schulalter erreicht hat. Die Zeit davor ist nicht abgesichert. Die Grundfähigkeitsversicherung ist ebenfalls nicht zu empfehlen. Hier tritt der Versicherungsfall ein, wenn jemand für mindestens ein Jahr nicht mehr in Lage ist, eine Kardinalfähigkeit der Kategorie A auszuführen.

Hierzu gehört das Sprechen, Sehen, die Hände zu benutzen oder sich zu orientieren. Außerdem würden auch drei Kardinalfähigkeiten der Kategorie zum Versicherungsfall führen. Nämlich entweder das Hören, Treppen steigen, Gehen, Sitzen, Stehen, Knien, die Arme zu bewegen, Heben, Tragen, Greifen oder Auto fahren. Man erkennt gleich die Schwächen einer solchen Versicherung. Sehr geschwächte Menschen, die zum Beispiel an Krebs oder HIV leiden, bekämen keine Rente. Auch psychisch Kranke würden keine Leistung erhalten. Hinzu kommen auch noch die sehr harten Richtlinien für Versicherte, sodass quasi nur völlig gesunde Menschen eine solche Versicherung abschließen können.