Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?

Unfallsversicherungen

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung dient dazu, vor Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen oder gesundheitlichen Gefahren im Arbeitsumfeld zu schützen oder, sofern doch einmal ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eingetreten ist, alle Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Gesundheit des Geschädigten wiederherzustellen. Er soll wieder voll leistungsfähig werden und dafür werden aus der gesetzlichen Unfallversicherung alle Mittel zur Verfügung gestellt. Die Gesetzesgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung ist das siebte Buch des Sozialgesetzbuches, genannt SGB VII, wie auch die Berufskrankheitenverordnung oder auch BKV.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist nicht nur dafür da, Leistungen zu erbringen, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, sondern es gehört ebenso zu ihren Aufgaben, die Mitgliedsbetriebe zu beaufsichtigen und zu beraten, und zwar in allen Angelegenheiten der Arbeitssicherheit, in dem Bereich der Unfallverhütung und auch bzgl. des Gesundheitsschutzes der Angestellten. Die Träger der Unfallversicherung arbeiten hier in Teilen mit der staatlichen Gewerbeaufsicht zusammen. Die Beträge berechnen sich nach der Risikoklasse, der der Betrieb zugeordnet ist.

Welche Leistungen erbringt die gesetzliche Unfallversicherung?

Die wesentlichen Leistungen, die die gesetzliche Unfallversicherung an die Versicherten zu leisten hat, sind medizinische oder berufsfördernde Leistungen, die zur Rehabilitation beitragen, wie auch Lohnersatzleistungen oder Entschädigungen in Form von Zahlungen. Hierzu zählt das Verletztengeld, die Verletztenrente oder auch Hinterbliebenenrente. Wird medizinische Leistung gewährt, so rechnen die betroffenen Ärzte direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft ab. Der Versicherte hat also keinen großen Aufwand mit der medizinischen Leistung.

Bleibt nach der Rehabilitation eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, auch MdE, in einer Höhe, die zum Rentenbezug berechtigt, und zwar über die 26. Woche nach Eintritt des Versicherungsfalles hinaus, so werden Geldleistungen an den Versicherten in Form einer Rente oder anderer Zahlungen geleistet. Bei Versicherten im landwirtschaftlichen Bereich, deren Ehepartnern oder Familienangehörigen, muss die MdE mindestens 30 % betragen, damit ein Rentenanspruch gegeben ist.

Die Einschätzung der MdE wird durch den Unfallversicherungsträger vorgenommen. Dieser bezieht sich auf die Erfahrungen, die auf diesem Gebiet gesammelt wurden und aus diesem Grunde muss die Einschätzung des Versicherungsträgers nicht immer mit der Einschätzung eines Gutachters konform laufen. Eine Funktionseinbuße wird bei der Festsetzung der MdE berücksichtigt, sodass es durchaus denkbar wäre, dass in dem Fall, dass zwei Versicherte die gleiche Verletzung haben, aber eine unterschiedliche MdE festgestellt werden kann.

Wird die Rente als Einkommen angerechnet?

Bis dato ist es nicht so, dass eine Einkommensanrechnung stattfindet. Nur die gesetzliche Rentenversicherung rechnet bei der Berechnung ihrer Leistung die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit als Einkommen an. Leistungen, die Hinterbliebenen zugesprochen werden, werden nach einem festen Prozentsatz festgesetzt. Die Leistungen werden aber auch mit einem gewissen Prozentsatz auf das Einkommen angerechnet, sofern ein definierter Freibetrag überschritten wird.

Als Grundlage für die eine Leistungsberechnung dient der Jahresarbeitsverdienst. Bei diesem Jahresarbeitsverdienst handelt es sich um 2/3 des Arbeitseinkommens in den 12 Monaten, bevor der Versicherungsfall eingetreten ist. Für Unternehmer bestehen Sonderregelungen, die zum Beispiel auch beinhalten, dass sich die Leistungen für Unternehmer nach festen Versicherungssummen richten, die in der Satzung festgelegt wurden.

Tritt ein Versicherungsfall nach dem SGB VII ein, so gibt es diverse Geldleistungen, die bewilligt werden können. Das ist zum einen das Verletztengeld oder die Verletzten Rente. Es kann zu Abfindungszahlungen kommen. Auch die Bewilligung von Pflegegeld oder auch Übergangsgeld ist durchaus möglich. Im Falle eines Todes wird Hinterbliebenenrente gewährt, evtl. auch die Erstattung von Überführungskosten übernommen, sowie Sterbegeldzahlungen. Es kann zu Mehrleistungen für Versicherte kommen, die ehrenamtlich tätig waren. Und es können außerdem Geldleistungen in Form von Beihilfe gewährt werden.

 

Welche Sachleistungen können gewährt werden?

Es gibt auch noch ein großes Repertoire an Sach- oder Dienstleistungen, die den Versicherten zustehen können. Hier sind besonders die ambulanten oder stationären ärztlichen Behandlungen, die Krankenpflege im eigenen Heim, eine Haushaltshilfe oder auch Teilhabeleistungen zu nennen. Heil- und Hilfsmittel werden auch übernommen. Den Versicherten werden häufig deutlich mehr Leistungen bewilligt, als es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall wäre. Das resultiert daraus, dass vom Versicherungsträger alle notwendigen Maßnahmen ausgeschöpft werden müssen, damit die Erwerbsfähigkeit des Versicherten wieder hergestellt wird bzw. so weit wie möglich wieder hergestellt wird.

Es gibt spezielle Unfallkliniken, die sich auf die Versorgung der Opfer von Arbeitsunfällen und für Berufskrankheiten spezialisiert haben. Mit diesen Kliniken arbeiten die Unfallversicherungsträger eng zusammen. Die im Anschluss stattfindenden Reha-Maßnahmen werden in Einrichtungen durchgeführt, die zum BGSW-Verfahren zugelassen sind. Bei Verfahren der Berufsgenossenschaft hat der Versicherte längst nicht so viele Freiheiten bei der Arztwahl, wie es bei der Krankenversicherung der Fall ist. Die Berufsgenossenschaft kann außerdem aber auch noch Hilfestellung bei der beruflichen Wiedereingliederung gewähren. Das erleichtert den Versicherten den Weg zurück ins Berufsleben.

 

Wie finanziert sich die gesetzliche Unfallversicherung?

Finanziert wird die gesetzliche Unfallversicherung durch die Beiträge, die die Mitgliedsunternehmen entrichten. Dabei wird die Höhe der Beiträge durch ein Umlageverfahren ermittelt, das nachträglich am Jahresende durchgeführt wird. Bei der gewerblichen Unfallversicherung und auch bei Unternehmen, die versichert sind,, richtet sich die Beitragshöhe nach der Arbeitsentgeltsumme und nach der Gefahrklasse, der das Unternehmen zugeordnet ist. Die Festsetzung der Gefahrklasse wird von jeder Berufsgenossenschaft durch die Vertreterversammlung in deren Gefahrtarif festgesetzt. In der Landwirtschaft ist es so, dass die Beiträge zur Unfallversicherung sich nach der Größe der Fläche, die bewirtschaftet wird und auch nach der Anzahl der Tiere festgesetzt wird. Im öffentlichen Bereich werden die Beiträge aus Steuergeldern erbracht.