Unfallversicherungen – gesetzlich und privat
Bei der Unfallversicherung wird zwischen der Gesetzlichen und der Privaten unterschieden. Die Gesetzliche hat die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden beziehungsweise den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers nach einem eventuellen Eintritt solcher Ereignisse wieder herzustellen. Dabei wird der Versicherungsnehmer auch mittels Geldleistung entschädigt. Leistungen sind beispielsweise Heilbehandlungen aber auch soziale Leistungen, wie zum Beispiel Renten oder auch Leistungen an Hinterbliebene.
Da die gesetzliche Unfallversicherung nur Unfälle abdeckt, die im Arbeitsleben passieren, sollte für die Abdeckung von gesundheitlichen Schäden durch einen Unfall im Privatbereich eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden. Sie umfasst die zum Beispiel Unfälle im Haushalt, im Straßenverkehr oder aber auch beim Sport und im Urlaub. Die Private erbringt verschiedene Leistungen, sowohl im präventiven Bereich aber auch Heilbehandlungskosten. Dazu gehören auch Geldleistungen und Leistungen um eventuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch den Unfall eingetreten sind zu beseitigen.
Sie gilt im Gegensatz zu der Gesetzlichen und wenn nichts anderes vereinbart wurde, auf der ganzen Welt und 24 Stunden am Tag. Tritt der Versicherungsfall ein, dann zahlt sie eine Kapitalleistung oder eine Unfallrente oder aber auch beides. Der Leistungsumfang der verschiedenen Versicherungsgesellschaften kann sich deutlich unterscheiden. Deshalb ist ein Vergleich vor Abschluss einer Unfallversicherung anzuraten.
Die Leistungen einer privaten Unfallversicherung
Vordergründig dienen die Leistungen dazu, das Einkommen auszugleichen, welches dem Versicherungsnehmer durch einen Unfall entgeht beziehungsweise im Fall des Todes für die Hinterbliebenen eine Rentenzahlung einzurichten. Hauptsächlich soll durch eine solche Versicherung aber eine finanzielle Absicherung in Falle einer Invalidität gesichert sein. Soll die Höhe der Leistungen bei einem höheren Grad der Invalidität überproportional ansteigen, sollte bei Abschluss der Versicherung Progression vereinbart werden. Gegen eine Mehrprämie können aber auch andere Unfallfolgen versichert werden.
Beispielsweise kann für den Fall, dass der Unfalltod eintritt, eine Todesfallleistung vereinbart werden, wenn der betreffende Versicherungsnehmer innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls verstirbt. Zusätzlich kann auch eine Übergangsleistung vereinbart werden, um so den Zeitraum zu überbrücken, bis die Invaliditätsleistung fällig wird, die entsprechend der Versicherungsbedingungen erst 12 Monate nach dem Unfall verlangt werden kann. Ist zusätzlich auch die Todesfallleistung versichert, kann ein Vorschuss auf die Invaliditätsleitung beantragt werden, maximal in der Höhe de Summe der versicherten Todesfallleistung.
Zusätzlich können aber auch noch weitere Leistungen vereinbart werden, wie Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld. Selbstständige können für ihre Absicherung ein Unfall-Tagegeld vereinbaren. Angeboten werden zum Beispiel auch Sofortleistungen, die feste Kapitalbeträge beinhalten, entsprechend bestimmter Arten von schweren Verletzungen, oder Schmerzensgeld für genau festgelegte Verletzungen.
Die Gliedertaxe, Grundlage für den Invaliditätsgrad
Invalidität ist die Einschränkung der körperlichen oder auch geistigen Handlungsmöglichkeiten eines Menschen. Je nachdem, wie groß die Einschränkung ist, kann dies im schlimmsten Fall zur Berufsunfähigkeit führen. Für die Feststellung des Grades der Invalidität wird von den Versicherungsunternehmen die sogenannte Gliedertaxe verwendet. Sie dient als Grundlage für die Beurteilung, welcher Grad der Invalidität in dem entsprechenden Versicherungsfall vorliegt. Natürlich kann in einer solchen Aufzählung nicht jeder Eigenheit der Versicherungsnehmer festgehalten werden.
Deshalb ist auch eine individuelle Beurteilung von Fall zu Fall wichtig. Die Werte der Gliedertaxe gelten dann, wenn der Verlust oder die völlige Funktionsbeeinträchtigung vorliegt. Liegt nur ein teilweiser Verlust oder eine teilweise Funktionsbeeinträchtigung vor, so wir nur der entsprechende Prozentsatz aus der Gliedertaxe zur Berechnung des Invaliditätsgrades herangezogen. Sind allerdings mehrere Glieder oder Organe von einer Schädigung oder dem Verlust betroffen, so werden die einzelnen Invaliditätsgrade gemäß der Gliedertaxe addiert, maximal bis auf 100 %. Für bestimmte Berufsgruppen lohnt sich die modifizierte Gliedertaxe, um bestimmte, für den Beruf wichtige Körperteile höher zu versichern.
Um die nach einem Unfall eingetretenen Funktionsbeeinträchtigungen von Körperteilen oder Sinnesorganen zu überprüfen, werden von den Versicherungsgesellschaften Gutachter eingesetzt. Sind Körperteile betroffen, die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind, dann wird nach ärztlichen Gesichtspunkten beurteilt, inwieweit die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.
