Gesetzliche und private Pflegeversicherung - Leistungsvergleich
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt längst nicht die Kosten ab, die im Alter entstehen, wenn ein Pflegefall eintritt. Das ist allgemein bekannt und ein unglücklicher Umstand. Selbst die Pflegereform aus dem Jahre 2008 hat an diesem Zustand nichts geändert. Die zukünftige Entwicklung ist absehbar. Demnach werden die Kosten für die Leistungen, die privat finanziert werden müssen, immer weiter steigen. Man kann sagen, dass ein Pflegeplatz in einem Heim heutzutage ca. 3.500 Euro im Monat kostet. Aus der gesetzlichen Pflegeversicherung werden 1.550 Euro bezahlt. Man sieht allein an diesem konkreten Beispiel, dass der Pflegebedürftige mit knapp 2.000 Euro monatlich belastet wird.
Das sind umgerechnet auf das Jahr 24.000 Euro, die nicht jeder einfach so bezahlen kann. Für die Deckung der Kosten muss dann die kleine Rente oder vorhandenes Vermögen bereitgestellt werden oder Angehörigen werden mit der Forderung belastet. In der gesetzlichen Pflegeversicherung ist es außerdem so, dass Versicherte, die keine Kinder haben, 0,25 % mehr Beitrag bezahlen müssen. Dies ist als "Belohnung" für die Erziehungsarbeit von Menschen mit Kindern gedacht.
Hier kommt die private Pflegeversicherung ins Spiel
Die private Pflegeversicherung soll dieses finanzielle Defizit ausgleichen und dem Menschen so Sicherheit geben. In jungen Jahren wird die Vorsorge fürs Alter oft vergessen. Es geht uns gut und finanziell geht es jungen Leuten auch noch nicht so gut, also wird das leidige Thema der privaten Pflegeversicherung erst einmal beiseitegeschoben. Dabei ist es gerade in jungen Jahren sinnvoll, eine solche Versicherung abzuschließen, damit eine möglichst lange Beitragszeit zustande kommt.
Wer sich nicht frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzt und Vorsorge trifft, der kann im Alter verarmen, da alle Reserven für die Pflege in einem Heim aufgebraucht werden und schlimmer noch, selbst Kinder und Angehörige werden zur Kasse gebeten und auch die können das nicht ohne Weiteres auf ihren Schultern tragen. Viele alte Menschen sind deshalb im Alter von der Sozialhilfe abhängig und so sollte man durch eine private Zusatzversicherung möglichst früh die Versorgungslücke schließen. Wir unterscheiden zwei Varianten der privaten Pflegegeldversicherung. Einmal gibt es das Pflegetagegeld für die privat organisierte Pflege und dann finden wir auch noch die Pflegekostenpolicen für kommerzielle organisiert Pflege im Angebot.
Wir unterscheiden Pflegetagegeld, eine Pflegerentenversicherung und eine Pflegekostenpolice
Befassen wir uns zunächst mit der Pflegekostenversicherung. Diese Versicherung übernimmt für einen Pflegebedürftigen die vertraglich vereinbarten Pflegekosten. Unter Pflegekosten verstehen wir nicht Unterkunft und Verpflegung und diese Kosten werden nicht von der Zusatzversicherung abgedeckt, von der wir nun sprechen. So werden die recht geringen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgestockt. Es wird keine feste Zahlung geleistet und aus diesem Grunde muss ein Nachweis über die entstandenen Pflegekosten erbracht werden. Diese Versicherung ergänzt also die gesetzliche Pflegeversicherung. Der Versicherungsnehmer darf aber bei Abschluss nicht älter als 50 - 65 Jahre sein. Diese Versicherungsform unterscheidet sich deutlich von der Pflegetagegeldversicherung.
Bei dieser kann der Versicherte nämlich frei über den Betrag verfügen, der in der Police angegeben ist. In dieser Versicherung, der Pflegekostenversicherung, werden nur die tatsächlich nachgewiesenen Kosten erstattet. Kommen wir zur Pflegetagegeldversicherung. Hier wird ein fester Betrag pro Tag abgeschlossen und garantier. Es wird also ein sicheres Tagegeld gezahlt, das von der Pflegestufe abhängig ist. Die Pflegebedürftigkeit muss natürlich festgestellt sein, eben weil die Zahlungen nach der Höhe der Pflegestufe fließen. In dieser Versicherungsform liegt das Höchstalter zwischen 65 und 70 Jahren. Die Pflegeversicherung ist schon wesentlich flexibler als die Pflegekostenversicherung. Zu guter Letzt gibt es noch die Pflegerentenversicherung. Hierbei handelt es sich um einen Sonderfall.
Die Versicherungsgesellschaft zahlt bei dieser Form der Pflegeversicherung eine monatliche Rente, und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem die Pflegebedürftigkeit offiziell festgestellt wurde. Hier kann der Versicherte frei über die Zahlungen verfügen und die Leistungen sind bis zum Lebensende vorgesehen, wie es bei Rentenversicherungen üblicherweise der Fall ist. Die Form der privaten Pflegeversicherung ist sehr gut, wenn man noch lange lebt und die Rentenzahlungen auch in Anspruch nehmen und genießen kann. Stirbt der Versicherte aber, ohne pflegebedürftige gewesen zu sein, sind die Beträge verloren.
Wie ergeht der Nachweis der Pflegebedürftigkeit?
Es ist der einfachste Weg, wenn sich die Versicherungsgesellschaft, die eine private Pflegeversicherung übernehmen soll, sich an die festgestellte Pflegestufe der gesetzlichen Pflegeversicherung hält. So entfallen weitere Untersuchungen, die für den Pflegebedürftigen oft recht anstrengend sind. Die Versicherungsgesellschaften behalten sich allerdings vor, Untersuchungen durchzuführen, um festzustellen, ob sich der Grad der Pflegebedürftigkeit geändert hat.
Die Vorgaben für die Pflegebedürftigkeit ergeben sich aus dem SGB XI. Bei Abschluss der Pflegezusatzversicherung ist es wichtig, dass alle Fragen, die den Gesundheitszustand betreffen, richtig und vollständig beantwortet werden. Hier sollte man Wert auf ehrliche Antworten geben. Eventuelle Vorerkrankungen sind vor allem wichtig. Im schlimmsten Fall resultiert aus den Angaben zum Gesundheitszustand ein kleiner Risikozuschlag, aber sollte man falsche Angaben gemacht haben, kann das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die all den Ärger nicht wert sind.
Die Regierung sieht vor, den Begriff der Pflegebedürftigkeit neu zu definieren. Der Vorschlag lautete so, dass man mehr Pflegestufen einführen sollte, und zwar fünf, statt wie bisher drei. Sollte solch eine Änderung beschlossen werden, müssen natürlich auch bestehende Verträge angepasst werden. Durch die Einführung von fünf Pflegestufen wären für die Gutachter mehr Kriterien zur Auswahl und es wäre eine genauere Zuordnung des Pflegebedürftigen zu einer Pflegestufe möglich.
