Pflegeversicherung – Leistung und Fakten
Wirtschaftliche und soziale Faktoren und der medizinische Fortschritt führen für immer mehr Menschen unserer Gesellschaft zu einer höheren Lebenserwartung. Längst sind schon Hundertjährige keine viel gesuchte Seltenheit mehr. Mit der steigenden Lebenserwartung nimmt jedoch auch die Anzahl von altersbedingten Erkrankungen und körperlichen Einschränkungen zu. Die Großfamilie als Versorger alter und pflegebedürftiger Familienmitglieder ist eine Rarität. Damit nimmt der Bedarf an Pflegeleistungen von Jahr zu Jahr zu. Am 1. Januar 1995 wurde mit dem Elften Buch Sozialgebuch, SGB XI, die soziale Pflegeversicherung in Deutschland als ein eigenständiger Zweig der Pflichtversicherung eingeführt.
Diese Versicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit steht nunmehr neben der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese Versicherung ist eine Pflichtversicherung und muss auch für privat Versicherte neben der privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Allerdings kann die gesetzliche Pflegeversicherung, wie andere gesetzlichen Versicherungen, nicht alle Leistungen restlos abdecken. Sie steht für die notwendige Versorgung im Pflegefall, sei es eine familiäre Pflege, eine ambulante Pflege oder die Unterbringung in einem Alters- bzw. Pflegeheim.
Um im Fall der Pflegebedürftigkeit wirklich gut und viel umfassender abgesichert zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen privaten Versicherung.
Wann und wie tritt die Pflegeversicherung ein?
Die Pflegeversicherung tritt nur auf Antrag des Betroffenen oder seiner Angehörigen ein. Für die Beantragung ist wichtig, rechtzeitig den Antrag zu stellen, da rückwirkend keine Leistungen anerkannt werden. Der notwendige Pflegeaufwand wird dann durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen festgestellt und in einem Gutachten belegt. Seit dem 8. 7. 2009 gelten neue Begutachtungsrichtlinien, die für drei Pflegestufen den zeitlichen Aufwand festlegen. Die Pflegeleistungen werden nach den Stufen „Pflegestufe 1“ für erhebliche Pflegebedürftigkeit, „Pflegestufe 2“ für schwere Pflegebedürftigkeit und „Pflegestufe 3“ für schwerste Pflegebedürftigkeit unterteilt.
Dabei werden für die Pflegestufe 1 ein Bedarf von mindestens 90 Minuten festgelegt, für die Stufe 2 der Bedarf von mindestens 180 Minuten täglich und für die die Stufe 3 ein Mindestbedarf von 300 Minuten, einschließlich des nächtlichen Pflegebedarfs, angesetzt. Ist ein Pflegebedürftiger, oder im Falle seiner Unfähigkeit seine Angehörigen, mit dem Gutachten nicht einverstanden, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden. Die Pflegeleistungen beinhalten sowohl die menschlichen Hilfen, wie auch technische Hilfen. Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit gehen die Prävention und Maßnahmen der Rehabilitation stets der Bewilligung von Pflegeleistungen vor. Die ambulante Pflege wird einer teil- oder einer vollstationären Pflege in einem Pflegeheim stets vorangestellt. Mit der Pflegeversicherung wurde ein wichtiger Schritt zur Absicherung des Grundbedarfs für Pflegebedürftige getan. Nach aktuellen Berechnungen deckt beispielsweise die gesetzliche Versicherung für den Pflegefall bei einer Pflegestufe 3 lediglich 1.432 Euro des Bedarfs im Monat ab.
Der tatsächliche Bedarf für eine stationäre Pflege beläuft sich jedoch auf rund 3.300 Euro während eines Monats. Das heißt, dass zwar nicht mehr der gesamte Bedarf, jedoch oft noch mehr als die Hälfte der Kosten aus dem Steueraufkommen beglichen werden müssen, wenn weder Pflegebedürftiger noch engste Angehörige zur vollen Deckung der Kosten finanziell in der Lage sind.
Rechtzeitig zusätzlich versichern
Zwischen tatsächlichen Kosten und Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung klafft also eine erhebliche Lücke. Zwar sind die Kosten bei einer stationären Leistung um vieles höher als bei einer ambulanten oder einer familiären Pflegeleistung, doch übersteigt der reale Bedarf auch dabei noch den festgesetzten Pflegesatz. Bei den Überlegungen für eine private Absicherung für den Pflegefall sollte auch einfließen, dass Pflegedienste durchaus nicht ausschließlich im hohen Alter beansprucht werden. Erkrankungen und Unfälle können auch in jüngeren Lebensjahren zur Notwendigkeit von zeitweiligen oder dauerhaften Pflegeleistungen führen.
Eine private Zusatzversicherung für den Pflegefall sollte also nach Möglichkeit bereits sehr früh abgeschlossen werden. Nur dann ist sicher gestellt, dass im Ernstfall nicht sämtliche Ersparnisse für die Pflege aufgebraucht oder staatliche Hilfen in Anspruch genommen werden müssen. Dabei treten die Leistungen der privaten Versicherungen immer zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Leistungen ein. Für private Pflegeversicherungen werden ebenso viele Angebote gemacht, wie für sämtliche anderen Versicherungen.
Um eine leistungsstarke und günstige Versicherung für den Pflegefall zu finden, bieten die Vergleiche Pflegeversicherung im Internet einen ausgezeichneten Wegweiser. Wie alle unabhängigen Vergleichsportale sind sie kostenlos zu nutzen. Individuell können Leistungen und Kosten berechnet und die besten Versicherungen gefunden werden.
