Private Krankenversicherung - Patient erster Klasse werden

Durch die Einführung der Sozialversicherungen in Deutschland gegen Ende des 19. Jahrhunderts konnte eine bis zu diesem Zeitpunkt übliche Verarmung der Bevölkerung aufgrund von Krankheit und damit verbundener Arbeitsunfähigkeit verhindert werden. Das Grundprinzip einer Krankenversicherung hat sich bis zum heutigen Tag nicht geändert: Zentrale Aufgabe einer Krankenversicherung im Allgemeinen ist die Übernahme von anfallenden Kosten, die durch medizinische Behandlungen verursacht werden.
Grundsätzlich besteht das System der Krankenversicherungen in Deutschland aus einem privaten und einem gesetzlichen Zweig.
Die private Krankenversicherung kann auf eine bewegte Vergangenheit zurückblicken, die von zahlreichen Änderungen und Erweiterungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes und der damit verbundenen Kosten für den Versicherungsnehmer geprägt wurde. Ihren Tiefpunkt musste die private Krankenversicherung im Zuge des Zweiten Weltkrieges verkraften. Nach Ende des Krieges brach das System der privaten Krankenversicherung in Deutschland komplett zusammen. Jedoch konnte die private Krankenversicherung bereits einige Jahre später steigende Mitgliedszahlen vermelden. Aktuell zählt man in Deutschland rund acht Millionen Personen, die sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben.
Viele Krankenversicherten möchten sich für den Fall einer Krankheit bestmöglich absichern. Den größten Leistungskatalog bietet hier traditionell die private Krankenversicherung. Volle Übernahme von Sehhilfen oder bei Zahnersatz sowie die Behandlung durch den Chefarzt bei stationären Aufenthalten sind nur einige Beispiele aus dem Katalog der privaten Krankenversicherungen.

 

Welcher Personenkreis kann eine private Krankenversicherung abschließen?

Jeder Verbraucher in Deutschland hat grundsätzlich das Recht, die jeweilige Krankenkasse nach eigenem Wunsch zu wählen. Dies betrifft die private Krankenversicherung ebenso wie die gesetzliche. Insbesondere bei Beitragserhöhungen kann sich dieses Recht für den Versicherten schnell in Form von barer Münze bezahlt machen. Insbesondere im Zuge der Gesundheitsreform unterscheiden sich die verschiedenen Versicherungsgesellschaften im Bereich der privaten Krankenversicherung hinsichtlich Leistungen und Kosten zum Teil deutlich voneinander.
Während der Großteil der Arbeitnehmer hierzulande verpflichtet ist, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen, haben Selbständige und Freiberufler die Möglichkeit, zwischen einer freiwillig gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung zu wählen.
Grundsätzlich können ebenso Studenten und Beamte Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden.
Diese Möglichkeit besteht auch für einen vergleichsweise geringen Prozentsatz der Arbeitnehmerschaft in Deutschland. Jeder Arbeitnehmer und Angestellte, dessen Jahresverdienst die jeweils gültige Pflichtversicherungsgrenze, deren Höhe jährlich vom Gesetzgeber angepasst wird, überschreitet, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Für die Berechnung des jährlichen Einkommens im Sinne der privaten Krankenversicherung sind grundsätzlich alle Einnahmen aus Arbeit des Einzelnen entscheidend. Sonderzahlungen in Form von Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen hier somit ebenso dazu.

 

Was sind die Besonderheiten einer privaten Krankenversicherung?

Eine private Krankenversicherung zeichnet sich im Vergleich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung durch verschiedene Besonderheiten aus. In erster Linie ist hier die einkommensunabhängige Beitragserhebung zu nennen, die den Abschluss einer privaten Krankenversicherung vor allem für besserverdienende Personen attraktiv macht. Anders als im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung spielt es für den jeweiligen Versicherungsträger der privaten Krankenversicherung keine Rolle, wie hoch das Einkommen des Einzelnen ist. Grundlage für die Höhe der Beiträge ist vielmehr der allgemeine Gesundheitszustand des Versicherten, der in einem speziellen Gesundheitsfragebogen überprüft wird. Durch einen solchen Fragenkatalog möchte der jeweilige Versicherungsträger der privaten Krankenversicherung das individuelle Kostenrisiko ermitteln, das ihm durch den Versicherungsnehmer entstehen kann. Dieses Verfahren ist beispielsweise auch bei verschiedenen privaten Zusatzversicherungen, wie der Krankenhaustagegeldversicherung üblich.

Darüber hinaus zeichnet sich eine private Krankenversicherung durch einen individuell veränderbaren Leistungskatalog aus. Dies bedeutet konkret, dass der Versicherte selbst entscheiden kann, um welche Komponenten er den jeweiligen Krankenversicherungsschutz erweitern oder kürzen möchte. Hierdurch kann der Versicherungsnehmer aktiven Einfluss auf die individuelle Höhe der monatlichen Versicherungsbeiträge nehmen.  Eine solche Flexibilität im Bereich des jeweiligen Versicherungsschutzes ist im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich.

Grundsätzlich ist der Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung im Vergleich zum gesetzlichen Pendant als größer zu bezeichnen. Typische Leistungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung sind beispielsweise die Unterbringung in einem Einzelzimmer während eines stationären Aufenthaltes oder die Übernahme von Kosten im Falle von Zahnersatz oder bei Sehhilfen.