Wissenswerte Informationen über eine private Krankenvollversicherung

Krankenversicherungen in Deutschland lassen sich grundsätzlich in einen privaten und einen gesetzlichen Zweig unterscheiden. Während der Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung für die Mehrheit der Bevölkerung hierzulande verpflichtend ist, steht eine private Krankenvollversicherung nur einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung, zu dem neben Beamten und Studenten auch Freiberufler und Selbstständige zu zählen sind. Eine private Krankenvollversicherung abschließen können ebenso Arbeitnehmer, deren jährliches Einkommen die jeweils gültige Pflichtversicherungsgrenze überschreiten konnte, die beispielsweise im Jahr 2011 bei exakt 49.500 Euro liegt. Dies bedeutet, dass es grundsätzlich nur besserverdienenden Arbeitnehmern möglich ist, eine private Krankenvollversicherung abschließen zu können.

Der Leistungsumfang einer privaten Krankenvollversicherung ist ungleich größer als der einer gesetzlichen Krankenversicherung. Dies macht sich anhand verschiedener Leistungen im Rahmen einer privaten Krankenvollversicherung schnell bemerkbar. Die Übernahme von Kosten im Falle von Sehhilfen oder Zahnersatz ist in diesem Zusammenhang ebenso zu nennen wie die Kostenübernahme von einer Unterbringung in einem Einzelzimmer im Rahmen eines stationären Aufenthaltes. Ebenso unterscheidet sich eine private Krankenvollversicherung hinsichtlich der Beitragserhebung deutlich von einer gesetzlichen Krankenversicherung. Während die Beitragshöhe bei einer gesetzlichen Krankenversicherung prozentual vom Einkommen des Versicherungsnehmers erhoben wird, spielt der Verdienst des Versicherungsnehmers im Rahmen einer privaten Krankenvollversicherung keine Rolle. Entscheidend für die Beitragshöhe hierbei sind hingegen der allgemeine Gesundheitszustand, das Geschlecht und das Lebensalter des Antragstellers.

Worauf sollte bei der Wahl der Versicherungsgesellschaft im Rahmen einer privaten Krankenvollversicherung beachtet werden?

Anders als die gesetzlichen Krankenversicherungsträger können die Anbieter von privaten Krankenvollversicherungen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Dies bedeutet, dass sie einen Versicherungsnehmer aufgrund von Vorerkrankungen oder einem fortgeschrittenen Lebensalter ablehnen können. Hiervon sind in der Regel ältere Personen ab einem Alter von 55 Jahren sowie chronisch kranke Personen betroffen. Diesem Personenkreis bleibt der Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung oftmals vorenthalten, da das Kostenrisiko für den Versicherungsträger häufig als untragbar gilt.

Grundsätzlich ist die Entscheidung für eine private Krankenvollversicherung oftmals eine Entscheidung für das gesamte Leben. Aus diesem Grund ergeben sich für den Versicherungsnehmer vorab viele Fragen, die den meisten Antragstellern jedoch nicht bewusst sind.
Eine grundsätzliche Frage beschäftigt sich natürlich mit der Auswahl der Krankenversicherung. Aufgrund der Komplexität des Krankenversicherungsschutzes im Rahmen einer privaten Krankenvollversicherung ist es nicht immer einfach, die verschiedenen Angebote und Leistungen der einzelnen Versicherungsanbieter miteinander zu vergleichen. Aus diesem Grund ist es für den Versicherungsnehmer im Vorfeld in jedem Fall eine sinnvolle Investition, sich durch die Leistungsangebote der verschiedenen Versicherungsgesellschaften in Deutschland, die eine private Krankenvollversicherung anbieten, zu „arbeiten“. Dies mag zunächst sehr arbeitsintensiv klingen, wird jedoch schnell zu einem routinierten Prozess und erlaubt dem Antragsteller einen objektiven Vergleich der einzelnen Versicherungsgesellschaften untereinander. Letztlich gewährleistet der Verbraucher hierdurch, dass er sich in jedem Fall für ein besonders attraktives Angebot einer Versicherungsgesellschaft entscheiden kann.

Worauf ist bei einem Wechsel innerhalb der privaten Krankenvollversicherung zu achten?

Durch den Eintritt in eine private Krankenvollversicherung baut sich der Versicherungsnehmer Rückstellungen für das Alter auf. Diese Altersrückstellungen haben den Zweck, den Krankenversicherungsbeitrag in mit fortschreitendem Alter auf einem konstanten Niveau zu halten. Diese Überlegung wird schnell verständlich, wenn man beachtet, dass mit fortschreitendem Lebensalter das Kostenrisiko für den Versicherungsträger statistisch gesehen zunimmt. Durch einen Wechsel innerhalb der privaten Vollkrankenversicherung von einem Anbieter zu einem anderen geht dieses angesparte Geld verloren. Aus diesem Grund ist ein Wechsel innerhalb der privaten Krankenvollversicherung ausschließlich in den ersten Versicherungsjahren finanziell lohnenswert. Sehr viel interessanter hingegen kann ein Tarifwechsel innerhalb der jeweiligen Versicherung sein. Hierdurch verliert der Versicherungsnehmer keinerlei angesparte Altersrückstellungen und kann den jeweiligen Versicherungsschutz nach eigenen Vorstellungen modifizieren. Der Versicherungsnehmer kann somit selbst entscheiden, welche Komponenten für ihn im Rahmen einer privaten Krankenvollversicherung relevant sind und auf welche er getrost verzichten kann. Somit ist es für den Versicherungsnehmer möglich, die laufenden Kosten im Rahmen einer privaten Krankenvollversicherung nach eigenen Vorstellungen anzupassen. In diesem Punkt unterscheidet sich eine private Krankenvollversicherung zentral von einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.