Wie finanzieren sich die Krankenkassen in Deutschland?

Versicherungsbeiträge Krankenversicherungen

Eine Krankenversicherung in Deutschland gewährleistet grundsätzlich die Übernahme aller Kosten, die aus medizinischer Sicht dazu notwendig sind, die Gesundheit des Versicherten zu erhalten oder wiederherzustellen. Um dieses kostspielige Unterfangen finanzieren zu können, erheben die Krankenversicherungen Beiträge von ihren Versicherten. Dies trifft auf die gesetzlichen Krankenkassen ebenso zu wie auf die privaten Krankenkassen. Die Höhe der jeweiligen Beiträge unterscheidet sich jedoch innerhalb der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung ebenso wie zwischen den einzelnen Krankenkassen selbst.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich die Höhe der Versicherungsbeiträge prozentual anhand des Verdienstes des Versicherten. Dies bedeutet, dass eine besserverdienende Person mit höheren Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung rechnen muss als ein einfacher Arbeiter.
Anders verhält sich dies hingegen bei der privaten Krankenversicherung. Die Höhe des Verdienstes spielt für die Höhe der Versicherungsbeiträge bei der PKV keine Rolle. Entscheidend ist an dieser Stelle hingegen der allgemeine Gesundheitszustand des Antragstellers. Dieser wird anhand eines vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllenden Gesundheitsfragebogens ermittelt. Anhand dieses Fragebogens verspricht sich der jeweilige Versicherungsanbieter eine Einschätzung über das Kostenrisiko, das der Antragsteller dem jeweiligen Versicherungsunternehmen bereiten wird.

Eine private Krankenversicherung lohnt sich aufgrund ihrer einkommensunabhängigen Beitragsstruktur somit vor allem für besserverdienende Personen. Nichtsdestotrotz steht eine private Krankenversicherung nur einem bestimmten Personenkreis in Deutschland zur Verfügung, zu dem Beamte und Studenten ebenso zu zählen sind wie Freiberufler und Selbstständige. Jedoch können auch Arbeitnehmer, deren jährlicher Verdienst die jeweils gültige Pflichtversicherungsgrenze überschreiten konnte, in die private Krankenversicherung wechseln.

Krankenkassenbeiträge aus steuerlicher Sicht

Sowohl die Beiträge für die Grundversorgung in der Pflegeversicherung als auch in der Krankenversicherung können seit dem Jahr 2010 steuerlich voll geltend gemacht werden. Dies kann im Rahmen der Sonderausgaben geschehen. Die entsprechende gesetzliche Grundlage dazu wurde vom Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2008 gelegt. Auch wenn der Entscheidung ein Fall eines privat Versicherten zu Grunde lag, trifft die Kernaussage des Verfassungsgerichtes ebenso auf gesetzlich krankenversicherte Personen zu. Somit macht es für das Greifen dieser Regelung keinen Unterschied, in welcher Krankenkasse sich der Versicherte befindet.

Bis zur Höhe der Grundversorgung sind seit dem 1. Januar 2010 alle Beiträge, die im Rahmen der Pflege- und Krankenversicherung entrichtet werden müssen, voll steuerlich absetzbar. Unter der Grundversorgung, die auch als Basis-Krankenversicherung bezeichnet wird, zählen jedoch beispielsweise keine entsprechenden Versicherungsprämien, die eine Behandlung durch den Chefarzt oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus gewährleisten. Aus diesem Grund erhält jede privat krankenversicherte Person seit kurzer Zeit eine Aufschlüsselung der Versicherungsprämien. Diese weisen explizit die zu zahlenden Versicherungsbeiträge für die Grundversorgung im Rahmen der Krankenversicherung aus. Zur Grundversorgung zählen somit keine Wahltarife im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sowie spezielle Zusatztarife bei der privaten Krankenversicherung. Hierdurch werden grundsätzlich Leistungen abgesichert, die den medizinisch notwendigen Krankenversicherungsschutz deutlich erweitern. Eine gesetzliche Höchstgrenze, bis zu der die Beiträge im Rahmen der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, existiert hingegen nicht. Dies ist beispielsweise für Personen sehr wichtig, die vergleichsweise hohe Krankenversicherungsbeiträge entrichten müssen, wie dies etwa bei älteren Personen in der privaten Krankenversicherung der Fall sein kann. Wie bereits gesagt, können jedoch nur Beiträge steuerlich geltend gemacht werden, welche die Grundversorgung des Einzelnen absichern.

Rückwirkende Beitragsanpassungen durch die Krankenkasse

Grundsätzlich ist es für den Anbieter im Rahmen einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, die Freiberuflern und Selbstständigen angeboten wird, möglich, die monatlichen Krankenversicherungsbeiträge rückwirkend nach oben hin anzupassen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer am Ende des Jahres ein höheres Einkommen erzielen konnte, als er bei der Antragstellung angegeben hatte. Oftmals ist es insbesondere für Selbständige nicht leicht, das genaue Einkommen, das jährlich erzielt wird, exakt einzuschätzen. Aus diesem Grund behält es sich die jeweilige Krankenkasse vor, die Beiträge auch rückwirkend anpassen zu können. Diese Möglichkeit besteht hingegen nur bei Existenzgründern und Berufsanfänger. Für diesen Personenkreis ist eine vorläufige Beitragsfestsetzung durch die Krankenkasse nur dann erlaubt, bis der erste Steuerbescheid vorliegt. Eine Nachzahlungsforderung durch die Krankenkasse ist nach Vorlage des Steuerbescheides, aus dem hervorgeht, dass der Einzelne ein höheres Einkommen erzielen konnte, nur dann rechtens, wenn die Krankenkasse zuvor ausdrücklich vorläufig über die Beitragshöhe entschieden hatte.