Krankenkassen und das Krankenversicherungssystem in Deutschland

Eine Krankenversicherung kommt grundsätzlich für alle Kosten auf, die dem Versicherungsnehmer bei Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten oder im Rahmen von manuellen oder medikamentösen Therapien entstehen. Letztlich verhindert eine Krankenversicherung somit eine finanzielle Verarmung des Versicherungsnehmers im Falle einer Krankheit. Auch alle Maßnahmen rund um Vorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenversicherungen in Deutschland getragen. Durch zahlreiche Gesundheitsreformen versucht der Gesetzgeber in Deutschland das Budget der Krankenversicherung immer wieder aufs Neue zu entlasten. Die Folge hiervon sind in der Regel Mehrkosten, die vom Versicherungsnehmer zu entrichten sind. Dies äußert sich beispielsweise in Form der Zahlung einer Praxisgebühr oder die Zuzahlung im Falle von verschreibungspflichtigen Medikamenten.
Generell lässt sich das Krankenversicherungssystem hierzulande in einen privaten und einen gesetzlichen Bereich unterscheiden. Eine private Krankenversicherung steht in Deutschland nur einem begrenzten Personenkreis zur Verfügung, zu dem Beamte und Studenten ebenso zu zählen sind wie Freiberufler und Selbstständige. Auch Arbeitnehmer, deren jährlicher Verdienst die gültige Pflichtversicherungsgrenze übersteigen konnte, können eine private Krankenversicherung abschließen.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland können als ausführende Organe der gesetzlichen Krankenversicherung angesehen werden. Grundsätzlich hat jede Person die freie Wahl der jeweiligen Krankenkasse, welche die erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um Leistungen der Krankenversicherung in Deutschland darstellt.

Wissenswerte Informationen über die Krankenkassen in Deutschland

Die Krankenkassen in Deutschland lassen sich in private und gesetzliche Krankenkassen differenzieren. Eine gesetzliche Krankenversicherung hat generell keinerlei Wahlrecht, was ihre Mitglieder angeht. Entsprechend muss eine gesetzliche Krankenkasse den Versicherungsnehmer ohne eine Gesundheitsprüfung aufnehmen. Familienangehörige des Versicherungsnehmers ohne eigenes Einkommen werden kostenfrei mitversichert.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen handelt es sich um rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Verwaltungsrat, der aus den gewählten Vertretern im Rahmen der Sozialwahlen besteht, beschließt die Satzung der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse und wählt zudem einen hauptamtlichen Vorstand, der über eine Dauer von sechs Jahren sein Amt ausübt.
Grundsätzlich sind die gesetzlichen Krankenkassen in sechs verschiedene Arten zu unterteilen, die entweder regional oder bundesweit organisiert sind.
Hierzu zählen die landwirtschaftlichen Krankenkassen und die Innungskrankenkassen ebenso wie die Knappschaft, die allgemeinen Ortskrankenkassen, die Ersatzkassen und die Betriebskrankenkassen.

Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sich über die Beiträge ihrer Mitglieder. Der jeweilige Beitrag, der vom Versicherungsnehmer zu entrichten ist, bestimmt sich stets nach dem Einkommen. Dies bedeutet, dass die Krankenversicherungsbeiträge für einen Besserverdiener höher ausfallen werden als für einen einfachen Arbeitnehmer, der nur über ein geringes monatliches Einkommen verfügt. Der Leistungskatalog, der von den gesetzlichen Krankenkassen bewilligt wird, ist in Deutschland weitgehend vom Gesetzgeber festgelegt. Auf diese Weise ist stets eine ausreichende Behandlung des Versicherungsnehmers im Falle von Krankheit gewährleistet. Ebenso ist der Beitragssatz einheitlich gesetzlich geregelt. Aktuell liegt dieser bei 15,5 % des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers, wovon der Versicherungsnehmer selbst 8,2 % bezahlen muss. Die restlichen 7,3 % werden vom Arbeitgeber an die gesetzliche Krankenkasse abgeführt.
Grundsätzlich besteht für jeden Versicherungspflichtigen hierzulande freie Wahl auf die Krankenkasse nach Wunsch.

Oftmals ist ein Vergleich der verschiedenen Tarife der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland für den Verbraucher lohnenswert. Durch die Einführung des Gesundheitsfonds ist es den Versicherungspflichtigen hierzulande möglich, zwischen neuen Tarifen, Zusatzleistungen und Bonusprogrammen zu wählen. In dieser Hinsicht unterscheiden sich die verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland zum Teil deutlich voneinander. Durch Bonusprogramme und Wahltarife kann sich der Versicherungsnehmer beispielsweise am Ende eines Jahres einen Teil der gezahlten Beiträge zurückholen. Durch die Wahl auf eine gesetzliche Krankenkasse, die Zusatzleistungen anbietet, kann der Versicherungsnehmer den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich erweitern. Beste Beispiele hierfür sind kostenlose Reiseimpfungen, eine umfassende Beratung oder die Förderung von Sportkursen.

Private Krankenkassen und die private Krankenversicherung

Freiberuflich und selbständig tätigen Personen ist es ebenso möglich, in eine private Krankenversicherung zu wechseln wie Beamten und Studenten. Dasselbe Recht besteht ebenso für Arbeitnehmer, deren Jahresverdienst die jeweils gültige Pflichtversicherungsgrenze überschreiten konnte. Jede Person, die von der gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenversicherung wechseln möchte, sollte den bestehenden Vertrag mit der gesetzlichen Krankenkasse erst dann kündigen, wenn die private Krankenkasse den Abschluss bestätigt. Grund hierfür: Anders als die gesetzlichen Krankenkassen haben die privaten Krankenkassen das Recht, Antragsteller aufgrund von körperlichen Vorerkrankungen abzulehnen. Somit ist es ausgeschlossen, dass der wichtige Krankenversicherungsschutz fehlt, wenn der Versicherungsnehmer von einer privaten in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln möchte.
Eine Rückkehr von einer privaten Krankenkasse in eine gesetzliche Krankenkasse ist generell nur dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer sich (erneut) in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befindet oder arbeitslos ist. Diese Ausnahme gilt jedoch nur für Personen bis zum 55. Lebensjahr.