Allgemeine Informationen über die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland
Die soziale Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist schnell erklärt. Sie besteht darin, dem Versicherungsnehmer einen ausreichenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall zu gewähren. Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist somit die Übernahme aller Kosten, die dem Versicherungsnehmer durch die Erhaltung und/oder Wiederherstellung der Gesundheit entstehen können. Als Beispiel hierfür sei eine profane Vorsorgeuntersuchung beim Hausarzt genannt. Doch auch die Kosten für lebensnotwendige Operationen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland übernommen.
Heutzutage ist der Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung für jeden Arbeitnehmer in Deutschland verpflichtend. Hierdurch soll der Einzelne vor einer Zahlungsunfähigkeit im Krankheitsfall geschützt werden. Entsprechende Maßnahmen rund um die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit können entsprechend von Arbeitnehmern verschiedener Gehaltsklassen in Anspruch genommen werden.
Alle Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung werden gemäß dem Sachleistungsprinzip erbracht. Dies bedeutet, dass Versicherungsnehmer beispielsweise bei einem Arztbesuch oder einem Krankenhausaufenthalt nicht in Vorleistung treten müssen. Damit dies jederzeit gewährleistet sein kann, haben die gesetzlichen Krankenkassen mit den jeweiligen Leistungserbringern Verträge abgeschlossen.
Grundsätzlich finanziert sich die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland durch die Zahlung von Beiträgen, die von Versicherungsnehmern und Arbeitgebern entrichtet werden müssen. Diesem paritätischen Prinzip ist die gesetzliche Krankenversicherung bis zum heutigen Tage treu geblieben. Der grundlegende Gedanke der gesetzlichen Krankenversicherung besteht seit der Einführung der GKV bis heute und beinhaltet, dass die Solidargemeinschaft gewährleistet, dass jeder Bürger jedwede notwendige medizinische Hilfe erhält, unabhängig vom jeweiligen Gesundheitszustand und der individuellen Beitragshöhe.
Die Geschichte der GKV im Zeitraffer
Die Ursprünge der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland gehen zurück bis ins 19. Jahrhundert. Damals wurden sie vom damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck zum Schutze der Arbeitnehmer eingeführt. Die wesentlichen Strukturprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich bis heute nicht geändert. Pluralität, paritätische Finanzierung, Sachleistung, Selbstverwaltung und Solidarität spiegeln nach wie vor das Credo der gesetzlichen Krankenversicherung hierzulande wider.
Generell bedeutete die Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland einen rechtlichen Anspruch auf Hilfe anstatt auf Almosen angewiesen zu sein. Vor Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung war eine Krankheit stets mit finanzieller Not für den Betroffenen und seine Angehörigen verbunden. Eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung führte dazu, dass betroffene Personen keinen Lohn erhielten, was verständlicherweise schnell zu einer finanziellen Verarmung führte.
Heutzutage ist eine Hilfe im Krankheitsfall eine Selbstverständlichkeit in Deutschland. Vor Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland sah dies jedoch ganz anders aus. Insbesondere schwer arbeitenden Industriearbeitern und ihren Familienangehörigen ging es finanziell sehr schlecht. Durch die vergleichsweise geringen Löhne konnte zu der damaligen Zeit gerade einmal das Überleben gesichert werden. Wenn der Hauptverdiener eine schwere Krankheit erlitt, bedeutete dies für die Familien oftmals einen sozialen Abstieg und finanzielles Elend.
Durch die Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland stand jedem Arbeitnehmer hierzulande eine finanzielle Absicherung für den Krankheitsfall zu. Ab dem 31. Mai 1883 musste sich jeder Arbeiter bei einer Krankenkasse nach Wahl versichern und für den entsprechenden Versicherungsschutz Beiträge bezahlen. Im Falle von Krankheit wurde dem Versicherungsnehmer von der jeweiligen Krankenkasse ein Krankengeld zugebilligt.
Die Pflicht und das Recht auf eine gesetzliche Krankenversicherung wurde Angestellten und anderen Arbeitnehmern in Deutschland hingegen erst zur Jahrhundertwende zugestanden.
Im Jahr 1885 wurde der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung um Krankenhausaufenthalte, eine adäquate ärztliche Behandlung und eine medikamentöse Versorgung als Sachleistung erweitert. Dies bedeutete für den Versicherungsnehmer, dass er nicht mehr das Geld für die Arztrechnung vorlegen musste. Grundsätzlich waren die Leistungen der frühen gesetzlichen Krankenversicherung damals auf einen Zeitraum von höchstens 13 Wochen begrenzt und wurden Anfang des 20. Jahrhunderts auf 26 Wochen ausgedehnt.
Wissenswertes rund um den Leistungsumfang einer GKV
Grundsätzlich ist der Leistungskatalog einer gesetzlichen Krankenversicherung für alle Versicherten einheitlich geregelt. Die Gewährung von Leistungen erfolgt stets nach dem medizinischen Bedarf. Die erforderlichen finanziellen Mittel müssen solidarisch - also entsprechend der individuellen Finanzkraft aller Versicherungsnehmer - aufgebracht werden. Dies führt dazu, dass ein Arbeitnehmer mit geringem Einkommen einen kleineren Beitrag im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung leisten muss als ein Großverdiener, ganz gleich, ob dieser mehr oder weniger Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen muss.
In diesem Punkt unterscheidet sich die gesetzliche Krankenversicherung deutlich von der privaten Krankenversicherung, die sich durch eine einkommensunabhängige Beitragserhebung auszeichnet. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung erfolgt die Beitragsfinanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Umlageverfahren.
Alle Familienangehörigen ohne ein eigenes Einkommen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung des Versicherungsnehmers mitversichert, ohne eigene Beiträge entrichten zu müssen. Auch in diesem Punkt unterscheidet sich die gesetzliche Krankenversicherung von der privaten Krankenversicherung.
