Wissenswertes über die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland

Das System der Krankenversicherungen in Deutschland ist in einen gesetzlichen und einen privaten Zweig zu unterscheiden. Aufgrund der Pflicht zur Krankenversicherung ist es für jeden Arbeitnehmer in Deutschland obligatorisch, über eine Krankenversicherung zu verfügen. Der Großteil der Bevölkerung hierzulande ist Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung hingegen steht nur einem begrenzten Personenkreis hierzulande zur Verfügung, zu dem neben Freiberuflern und Selbstständigen auch Beamte und Studenten zu zählen sind. Die Option einer privaten Krankenversicherung besteht zudem für Arbeitnehmer, deren jährlicher Verdienst die jeweils gültige Pflichtversicherungsgrenze überschreiten konnte, die im Jahr 2011 bei exakt 49.500 Euro brutto liegt. Dies bedeutet konkret, dass der Abschluss einer privaten Krankenversicherung nur für besserverdienende Arbeitnehmer möglich ist.

Die Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung erstrecken sich auf alle Bereiche des modernen Gesundheitswesens. Die Kosten für eine Vorsorgeuntersuchung beim Hausarzt werden somit ebenso von einer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wie anfallende Kosten für lebensnotwendige Operationen im Rahmen von stationären Krankenhausaufenthalten. Durch die Einführung des Gesundheitsfonds ist es den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen möglich, zwischen vielen verschiedenen Tarifen zu wählen. Zusatzleistungen, Wahltarife und Bonusprogrammprogramme bestimmen seit kurzer Zeit das Bild der gesetzlichen Krankenversicherung.

Besonderheiten im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland

Grundsätzlich muss eine gesetzliche Krankenversicherung jeden Arbeitnehmer ohne eine Gesundheitsprüfung aufnehmen. Eine Familienversicherung ist im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung für den Hauptversicherungsnehmer gratis. In diesen beiden Punkten unterscheidet sich die gesetzliche Krankenversicherung deutlich von der privaten Krankenversicherung in Deutschland. Bei dieser bemisst sich die Höhe der Beiträge beispielsweise anhand des allgemeinen Gesundheitszustandes des Versicherungsnehmers. Eine private Krankenversicherung kann einen Versicherungsnehmer darüber hinaus aufgrund von Vorerkrankungen als Mitglied ablehnen. Dieses Recht besteht für eine gesetzliche Krankenversicherung, wie bereits erwähnt, nicht. Die zu zahlenden Beiträge im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung bemessen sich anhand der Höhe des Einkommens des Versicherten. Dies bedeutet, je höher der Verdienst des Einzelnen ist, umso höhere Versicherungsbeiträge muss der Versicherungsnehmer im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung entrichten.

Das jeweilige Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung ist durch den Gesetzgeber definiert. Hierdurch ist eine angemessene Behandlung im Falle von Krankheit für den Versicherungsnehmer gewährleistet. Auch der Beitragssatz im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt einer gesetzlichen und einheitlichen Regelung. Aktuell beträgt er 15,5 % des Bruttoeinkommens, wovon 8,2 % vom Arbeitnehmer übernommen werden müssen. Der Rest wird vom Arbeitgeber getragen.
Heutzutage ist es wichtig zu wissen, dass nicht jede gesetzliche Krankenversicherung dasselbe Geld kostet. Durch Bonusprogramme und Wahltarife kann sich der Versicherungsnehmer einen Teil der Beiträge zurückholen. Durch die Vereinbarung von Zusatzleistungen kann der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung spürbar erweitert werden, was jedoch mit Mehrkosten für den Versicherungsnehmer einhergeht.

Warum einen Versicherungsvergleich im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen?

Grundsätzlich kann jeder Versicherungsnehmer selbst entscheiden, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse er sich versichern lassen möchte. Hierfür stehen dem Einzelnen rund 200 gesetzliche Krankenkassen in Deutschland zur Verfügung. Alle gesetzlichen Krankenversicherungen arbeiten nach dem sogenannten Solidarprinzip. Dies bedeutet, dass alle gezahlten Beiträge in den Gesundheitsfonds einfließen und das entsprechende Kapital den Krankenkassen abhängig von der Anzahl und der Gesundheit ihrer Mitglieder zugewiesen wird.

Alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland zeichnen sich durch einen einheitlichen Beitragssatz aus, der durch den Gesetzgeber definiert wurde. Jeder Versicherungsnehmer kann jedoch auch im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung die Kosten senken. Dies kann durch den Abschluss von Wahltarifen geschehen.
Um einen möglichst günstigen Anbieter im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen finden zu können, ist ein Versicherungsvergleich in jedem Fall von Vorteil. Durch dieses nützliche Hilfsmittel kann der Versicherungsnehmer auf einen Blick die aktuellen Konditionen und Tarife der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland miteinander vergleichen. Aus diesem Grund sollte ein Versicherungsvergleich im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen, der natürlich kostenfrei durchgeführt werden kann, in jedem Fall bei der Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Anbieter berücksichtigt werden. Letztlich kann der Versicherungsnehmer durch einen Versicherungsvergleich bares Geld einsparen, was sich schnell im Geldbeutel bemerkbar machen wird.