Auslandskrankenversicherung - Was sollte vor dem Urlaub beachtet werden?
Damit die schönste Zeit des Jahres, die Urlaubszeit, nicht durch Erkrankungen getrübt sein muss, empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die heutzutage bereits für wenig Geld abgeschlossen werden kann.
Eine herkömmliche Krankenversicherung in Deutschland kommt grundsätzlich nicht für einen krankheitsbedingten Transfer zurück in die Heimat auf. Außerhalb von Europa, respektive in allen Ländern, mit denen der jeweilige Krankenversicherungsanbieter in Deutschland keine Verträge über eine entsprechende Krankenversorgung geschlossen hat, weigern sich die gesetzlichen und privaten Krankenkassen hierzulande, anfallende Behandlungskosten für ihre Mitglieder zu erstatten.
Alle Versicherungsnehmer, die daher vermeiden wollen, dass eine mögliche medizinische Versorgung während der Urlaubszeit in einem fremden Land letztlich mehr Geld verschlingt als ein neues Auto, sollten sich ernsthaft Gedanken über den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung machen. Dies trifft vor allem auf Globetrotter zu, die mehrmals jährlich in ferne Gefilde entfliehen und Deutschland den Rücken kehren.
Oftmals ist es am günstigsten und einfachsten, eine Auslandskrankenversicherung über den Zeitraum von einem ganzen Jahr abzuschließen. Für Singles fallen hierfür in der Regel Kosten von ungefähr zehn Euro im Jahr an. Ein entsprechender Auslandkrankenversicherungsschutz für eine ganze Familie kostet in der Regel zwischen 15 und 20 Euro, sodass es sich bei einer Auslandskrankenversicherung wahrlich um eine vergleichsweise erschwingliche Versicherung handelt.
Worauf sollte beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung geachtet werden?
Grundsätzlich ist für Urlaubsreisen ins ferne Ausland im Vorfeld der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für gesetzlich krankenversicherte Personen sehr empfehlenswert. Doch auch privat krankenversicherte Personen sollten regelmäßig überprüfen, inwieweit der jeweilige Versicherungstarif für anfallende medizinische Behandlungen im Ausland aufkommen kann.
Der Versicherungsschutz im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung erstreckt sich allgemein auf alle Reisen innerhalb eines Jahres bis zu einer Dauer von maximal 42 Tagen am Stück. Wer jedoch länger im Ausland bleiben möchte, sollte spezielle Verträge rund um einen adäquaten Auslandskrankenschutz in Anspruch nehmen. Dies betrifft vor allem Personen, die im Ausland arbeiten oder ein Studium in einem fremden Land beginnen.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen innerhalb der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz alle anfallenden Kosten, die bei der entsprechenden Erkrankung auch bei einer Behandlung im Heimatland angefallen wären. Dies bringt es jedoch mit sich, dass in einer Vielzahl an Fällen keine vollständige Kostenerstattung stattfindet. Ein Rücktransport im Falle einer Erkrankung vom Ausland nach Deutschland wird grundsätzlich von den Kassen nicht übernommen. Diese Kosten muss der Versicherungsnehmer daher letztlich aus eigener Tasche bezahlen.
Anders sieht dies bei einer privaten Krankenversicherung aus. Hier sollte der Versicherungsnehmer vorab prüfen, ob und inwieweit ein Auslandskrankenschutz im Rahmen der privaten Krankenversicherung besteht.
Stets auf der finanziell sicheren Seite ist der Einzelne jedoch mit dem Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung.
Welche Leistungen beinhaltet eine Auslandskrankenversicherung?
Eine private Krankenversicherung reguliert im Allgemeinen die Kosten für eine medizinisch notwendige stationäre oder ambulante Heilbehandlung sowie anfallende Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen, Heil-, Verbands- und Arzneimittel im Falle einer unvorhergesehenen Krankheit. Es empfiehlt sich, bei Vertragsabschluss darauf zu achten, dass eine freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes besteht und die private Auslandskrankenversicherung darüber hinaus auch einen medizinisch notwendigen Transport nach Deutschland sowie eine Überführung aus dem Ausland bezahlt.
Gegebenenfalls muss der Versicherte für die anfallenden Kosten in Vorleistung treten.
Im Rahmen einer anschließenden Kostenerstattung benötigt das jeweilige Versicherungsunternehmen einen Antrag für die Erstattung, Quittungen und Rechnungen im Original, gegebenenfalls Verordnungen, alle Beipackzettel von Medikamenten sowie die Bescheinigung über eine medizinische Notwendigkeit im Falle eines Rücktransportes nach Deutschland.
Im Rahmen einer Kostenerstattung ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Fristen für das Einreichen der Belege, die in den Versicherungsbedingungen im Versicherungsvertrag festgehalten sind, eingehalten werden. In der Regel betragen diese drei Monate nach Beendigung der Auslandsreise.
Bei einem Unfall oder einer Erkrankung im Ausland, bei denen bereits im Vorfeld mit höheren Behandlungskosten gerechnet werden muss, ist es empfehlenswert, das jeweilige Versicherungsunternehmen direkt vor Ort zu kontaktieren und die weitere Vorgehensweise abzusprechen. In diesem Fall sollte der Versicherungsanbieter die anfallenden Kosten direkt, also ohne Vorleistung des Versicherers, übernehmen. Zu diesem Zweck bieten alle Versicherungsunternehmen eine spezielle Hotline an, die 24 Stunden an sieben Tage die Woche besetzt ist. Falls ein Rücktransport nach Deutschland durchgeführt werden muss, sollte dieser unter keinen Umständen in Eigenregie organisiert werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die anfallenden Kosten von der Krankenversicherung nicht komplett übernommen werden.
