Allgemeine Informationen rund um das System der Krankenversicherung in Deutschland
Die Krankenversicherung zählt in Deutschland in den Bereich der Sozialversicherungen, die generell verpflichtend für jeden Arbeitnehmer hierzulande sind. Neben der Arbeitslosenversicherung, der Rentenversicherung, der Unfallversicherung und der Pflegeversicherung bildet die Krankenversicherung die fünfte zentrale Stütze des modernen Sozialstaates in Deutschland.
Grundsätzlich besteht seit dem 1. Januar 2009 für jede Person, die einen Wohnsitz in Deutschland hat, die Pflicht zur Krankenversicherung. Hierdurch soll der Einzelne vor finanziellen Nachteilen im Rahmen der Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit geschützt werden.
Diese gesetzliche Auflage wird schnell verständlich, wenn man sich den Leistungsgedanken der Krankenversicherung in Deutschland vor Augen führt.
Eine Krankenversicherung übernimmt grundsätzlich alle Kosten, die aus medizinischer Sicht für die Wiederherstellung oder Erhaltung der Gesundheit einer Person anfallen. In der Regel muss der Betroffene nur einen geringen Zusatzbeitrag entrichten, wenn er ärztliche Hilfe oder eine medikamentöse Therapie in Anspruch nimmt. Dies geschieht beispielsweise bei der Zuzahlung von verschreibungspflichtigen Medikamenten und der Praxisgebühr, die einmal im Quartal entrichtet werden muss. Müsste der Einzelne hingegen die gesamten Kosten für eine medizinische Behandlung aus eigener Tasche bezahlen, würde dies sehr schnell in einer finanziellen Verarmung des Betroffenen enden. Dies wäre vor allem bei schwerwiegenden oder chronischen Erkrankungen der Fall.
Grundsätzlich lässt sich das System der Krankenversicherungen in Deutschland in einen gesetzlichen und einen privaten Bereich unterscheiden. Während der Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung für jeden Arbeitnehmer hierzulande verpflichtend ist, haben freiberuflich und selbständig tätige Personen die Wahl zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Generell unterscheiden sich beide Krankenversicherungsformen hinsichtlich der Höhe der jeweiligen Beiträge und des Leistungsumfangs mitunter deutlich voneinander.
Wissenswertes über den Leistungsumfang der Krankenversicherung
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland handelt es sich, wie bereits angesprochen, um einen Zweig der Sozialversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung hat die Aufgabe, alle Maßnahmen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten sowie adäquate Hilfe bei Krankheit zu gewährleisten. Träger und damit ausführende Organe der Krankenversicherung in Deutschland sind die gesetzlichen Krankenkassen.
Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zählen unter anderem Vorsorgeuntersuchungen beim Hausarzt, Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt oder Operationen im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes. Dies betrifft grundsätzlich jedoch nur gesundheitlich bedingte und medizinisch erforderliche Operationen. Die Kosten für kosmetische Eingriffe werden hingegen von den Krankenkassen nicht übernommen, es sei denn, hierdurch kann ein psychisches Leiden des Betroffenen gemindert werden.
Grundsätzlich verfolgt eine private Krankenversicherung denselben Leistungsgedanken wie eine gesetzliche Krankenversicherung. Dennoch unterscheidet sich das Leistungsangebot einer privaten Krankenversicherung zum Teil deutlich von dem einer gesetzlichen Krankenversicherung. Charakteristisch in diesem Zusammenhang ist, dass der Versicherungsnehmer im Rahmen einer privaten Krankenversicherung die Möglichkeit hat, den jeweiligen Umfang der Krankenversicherung um verschiedene Komponenten zu erweitern. Dies geschieht nach dem Baukastenprinzip. Hierdurch kann der Versicherungsnehmer nicht nur den Versicherungsschutz flexibel an die eigenen Vorstellungen und Bedürfnisse anpassen, sondern zudem aktiven Einfluss auf die Höhe der zu ahnen Versicherungsbeiträge im Rahmen einer privaten Krankenversicherung nehmen.
Die Beiträge im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung
Generell müssen die Beiträge im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung anteilig vom Arbeitnehmer und dem jeweiligen Arbeitgeber an die Krankenversicherung entrichtet werden. Diese paritätische Aufteilung der Krankenversicherungsbeiträge gehört zu einem wichtigen Grundsatz der Krankenversicherung in Deutschland. Grundsätzlich werden die Beiträge im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung prozentual am Einkommen des Arbeitnehmers bemessen. Dies bedeutet vereinfacht gesagt, dass die Höhe der Beiträge mit dem Verdienst des Einzelnen ansteigt. Während im Jahr 1995 der Beitragssatz im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bei 13,2 % angesiedelt war, unterlag er im Laufe der Jahre einem deutlichen Aufwärtstrend. Im Jahr 2008 beispielsweise lag der Beitragssatz bereits bei 14,9 %.
Zu den Versicherungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zählen unter anderem die Gesundheitsvorsorge, die Mutterschaftshilfe und die Krankenbehandlung. Verschiedene mehrstufige Gesundheitsstrukturreformen zu Beginn der 1990er Jahre und zuletzt im Jahr 2009 haben immer wieder versucht, die Ausgaben der Krankenversicherung dauerhaft zu stabilisieren und zu reduzieren. Dieses Bestreben hat jedoch zu einer Mehrbelastung für die Versicherungsnehmer landesweit geführt.
Aus diesem Grund sehen Experten den Weg der Krankenversicherung noch nicht vollständig beschritten. Man darf somit gespannt die neueren Entwicklungen im Bereich der Gesetzgebung für die Krankenversicherung in Deutschland beobachten.
