Wissenswerte Informationen rund um eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Durch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann eine Person die eigene Arbeitskraft finanziell absichern lassen. Dies macht sich dann bezahlt, wenn der Einzelne aus verschiedenen Gründen einer Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Durch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bleibt die finanzielle Existenz des Versicherungsnehmers auch im Falle einer Erwerbsunfähigkeit gesichert. Dies bringt es mit sich, dass auch bei einer Erwerbsunfähigkeit die laufenden Kosten des Einzelnen weiter gezahlt werden können, was sich vor allem im Rahmen von Immobilienfinanzierungen oder Kreditrückzahlungen positiv bewertet bemerkbar machen wird.
Ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung tritt auch eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung nur bei einer echten Erwerbsunfähigkeit in Leistung. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund eines schlechten gesundheitlichen Zustands nur teilweise oder gar nicht mehr in irgendeinem beliebigen Beruf arbeiten kann. Trifft dies zu, wird dem Versicherungsnehmer eine entsprechende Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt, deren Höhe vertraglich zuvor festgelegt worden ist.
Eine Stolperfalle im Bereich der Erwerbsunfähigkeitsrente ist oftmals, dass die Erwerbsunfähigkeit vom jeweiligen Versicherungsträger auch tatsächlich anerkannt wird. Oftmals argumentieren Versicherungsgesellschaften damit, dass der Versicherungsnehmer trotz einer nachgewiesen körperlichen Beeinträchtigung nach wie vor einer weniger belastenden Tätigkeit nachgehen kann. Hierbei ist es unerheblich, ob der Versicherungsnehmer dazu bereit ist oder ob sich eine passende Stelle für ihn überhaupt finden lässt. Das Arbeitsplatzrisiko trägt letztlich der Versicherungsnehmer selbst.
Was sind die Unterschiede zwischen einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung spielen bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Beruf, der zuletzt ausgeübt wurde sowie das bisherige Einkommen keine Rolle. Der dauerhafte Verlust der Arbeitskraft kann im Rahmen einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung verschiedene Ursachen haben. Denkbar als Ursachen für eine Erwerbsunfähigkeit ist eine Körperverletzung oder ein Unfall ebenso wie eine organische oder psychische Krankheit mit einem anschließenden Kräfteverfall, der zu einer Erwerbsunfähigkeit führt. Generell wichtig ist jedoch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, ebenso wie bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung, dass der Ausfall der Arbeitskraft und damit die Arbeitsfähigkeit stets von einem Arzt attestiert werden muss. Erst dann erwirbt der Versicherungsnehmer einen Leistungsanspruch gegenüber dem jeweiligen Versicherungsträger der Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann beispielsweise für Personen sinnvoll sein, die sich in einer Ausbildung oder im Studium befinden und daher noch keinen bestimmten Beruf versichern können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kommt für diesen Personenkreis somit nicht in Frage. Oftmals kann die bestehende Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei Eintritt in das Berufsleben zu einer vollständigen Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn der Versicherungsnehmer dem zuletzt ausgeübten Beruf zu 50 Prozent nicht mehr nachgehen kann. Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung hingegen tritt in Form einer Erwerbsunfähigkeitsrente dann in Leistung, wenn gar kein Beruf mehr ausgeübt werden kann. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Deutschland zahlt 15 Prozent des letzten Bruttogehaltes des Einzelnen, wenn dieser noch über einen Zeitraum von drei bis sechs Stunden am Tag einem Beruf nachgehen kann bzw. 30 Prozent des letzten Bruttogehaltes wenn der Einzelne nur noch für einen Zeitraum von nicht mehr als 3 Stunden täglich irgendeinen Beruf ausüben kann.
Was lässt sich über die Kosten und Tarife der Erwerbsunfähigkeitsversicherer sagen?
Grundsätzlich fallen die Beiträge im Rahmen einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Vergleich zu denen einer Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich günstiger für den Versicherungsnehmer aus. Natürlich ist es dennoch vor Versicherungsabschluss sehr ratsam, einen entsprechenden Versicherungsvergleich durchführen zu lassen. Dies kann heutzutage schnell und bequem über das Internet in Angriff genommen werden. Auf diese Weise erhält der Antragsteller vorab eine Übersicht über die aktuellen Konditionen und Tarife der verschiedenen Versicherungsgesellschaften, die eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung anbieten. Hierdurch kann sich der Einzelne bewusst für einen Erwerbsunfähigkeitsversicherer entscheiden, der besonders verbraucherfreundliche Konditionen anbieten kann, die optimal auf die Bedürfnisse und Vorstellungen des Antragstellers abgestimmt sind.
Auch wenn die verschiedenen Erwerbsunfähigkeitsversicherer im Rahmen einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung dem deutschen Versicherungsrecht unterliegen, bedeutet dies nicht, dass die einzelnen Versicherungsbedingungen der verschiedenen Erwerbsunfähigkeitsversicherer identisch sind. Die Unterschiede liegen hierbei gerade in den Details, die jedoch im Leistungsfall entscheidend sein können. Ähnlich verhält sich dies mit den zu zahlenden Versicherungsprämien, die innerhalb der verschiedenen Anbieter durchaus voneinander variieren können.
Unabhängig vom Umfang des Versicherungsschutzes bietet sich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung als sinnvolle Ergänzung zu einer bereits vorhandenen Berufsunfähigkeitsversicherung an. Dies trifft auch für einen Minimalschutz bei gesundheitlichen Risiken unbestimmter Art sowie bei Berufen, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich nicht angeboten wird, zu.
