Was ist unter einer Erwerbsunfähigkeit zu verstehen?

Unter einer Erwerbsunfähigkeit versteht man einen behinderungs- oder krankheitsbedingten Zustand, aufgrund dessen eine Person nicht mehr in der Lage dazu ist, einen Beruf auszuüben und den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Aktuell wird eine Erwerbsunfähigkeit auch als Erwerbsminderung bezeichnet. Eine vollständige Erwerbsminderung liegt dann vor, wenn der Einzelne nur noch über einen Zeitraum von maximal drei Stunden am Tag einem Beruf nachgehen kann. Eine teilweise Erwerbsminderung ist dann gegeben, wenn eine Person nur noch zwischen drei und sechs Stunden am Tag beruflich tätig sein kann. Im ersten Fall kann der Betroffene mit rund 30 Prozent seines letzten Bruttolohns in Form einer Erwerbsminderungsrente durch den Staat rechnen. Im zweiten Fall hingegen erhält der Einzelne nur noch 15 Prozent, wobei der Staat dem Betroffenen zusätzlich die Ausübung eines anderen Berufs vorschreiben kann. Es liegt nahe, dass durch eine derart eingeschränkte Arbeitsfähigkeit die finanzielle Existenz des Betroffenen schnell aus den Fugen geraten kann, was im schlimmsten Fall zu einer Verarmung und einem sozialen Abstieg des Betroffenen führen kann.

In Deutschland spielt die Definition der Erwerbsminderung insbesondere für den Anspruch einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine große Rolle. Seit dem Jahr 2005 handelt es sich bei der Erwerbsfähigkeit auch um ein Kriterium dafür, ob der Betroffene Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhält.

Wann ist der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Viele Personen in Deutschland denken, dass sie durch die Sozialversicherungen bestens abgesichert sind. Dies mag auf Risikofaktoren wie Arbeitslosigkeit und Krankenversicherungsschutz zutreffen, jedoch nicht auf den Ausfall der Arbeitsfähigkeit infolge eines Unfalls oder einer Behinderung. Jedoch sind nicht nur schwere Unfälle ein Risiko, das eine Arbeitsunfähigkeit mit sich bringen kann, sondern auch Stress, Hektik und Leistungsdruck, also psychische Komponenten, zehren an den Nerven vieler Menschen heutzutage. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen ist eine Arbeitsunfähigkeit des Einzelnen die häufige Folge.

Generell ist der Leistungsumfang innerhalb der verschiedenen Anbieter einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht zwangsläufig identisch, so dass sich in jedem Fall ein Vergleich der verschiedenen Tarife und Konditionen der einzelnen Versicherungsgesellschaften im Rahmen einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung für den Verbraucher schnell lohnen kann. Hierdurch können die laufenden Versicherungsprämien reduziert und der Leistungsumfang optimal an die Bedürfnisse und Vorstellungen des Versicherungsnehmers angepasst werden.

 

Was sollte bei der Beantragung einer Erwerbsunfähigkeitsrente beachtet werden?

Bei einer Erwerbsminderungsrente handelt es sich salopp gesagt um eine „Rente für den Notfall“. Oftmals ist eine Kombination aus einer Erwerbsunfähigkeit-Zusatzversicherung und einer Risikolebensversicherung besonders preisgünstig. Im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers erhalten die Angehörigen eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Bei Eintreten einer Erwerbsunfähigkeit hingegen zahlt der jeweilige Versicherungsträger eine monatliche Rente an den Versicherungsnehmer.

Eine Erwerbsunfähigkeitsrente wird grundsätzlich dann gewährt, wenn es einer Person aus medizinischer Sicht nicht mehr möglich ist, einer Arbeit nachzugehen. Eine Erwerbsunfähigkeit muss im Rahmen einer medizinischen Untersuchung festgestellt werden. Hierbei kann ebenso festgestellt werden, ob noch eine restliche Erwerbsfähigkeit besteht. In diesem Fall hat der Betroffene keinen Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Dies bedeutet für den Versicherungsnehmer konkret, dass er bereit sein muss, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, sofern ihm dies aus dem Blickwinkel der körperlichen und geistigen Kräfte zugemutet werden kann. Ein Bauarbeiter, der sein linkes Bein verloren hat, muss beispielsweise bereit sein, eine Tätigkeit in einem Büro auszuüben.
Zudem wird eine Erwerbsunfähigkeitsrente nur dann ausgezahlt, wenn der Betroffene aufgrund der Erkrankung nur Einkünfte von weniger als etwa 300 Euro monatlich erzielen kann.

Der Betroffene erwirbt grundsätzlich erst dann einen Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn er mindestens über einen Zeitraum von fünf Jahren versichert war und innerhalb der letzten 60 Monate 36 Versicherungsbeiträge an den jeweiligen Versicherungsträger entrichtet hat. Zudem müssen beim Bezug der Erwerbsunfähigkeitsrente weitere spezielle Konditionen und Details beachtet werden, die in der jeweiligen Versicherungspolice des Trägers eingesehen werden können.

Die Erwerbsunfähigkeitsrente kann bei der jeweiligen Rentenversicherung beantragt werden. Der Antrag muss bei der Gemeinde- bzw. Kreisverwaltung gestellt werden und wird von dort aus an die Rentenversicherung weitergeleitet. Bei der Beantragung der Erwerbsunfähigkeitsrente ist es hilfreich, dem Antrag ärztliche Atteste beizulegen. Dies verkürzt die Wartezeit für den Betroffenen oftmals erheblich. Natürlich kann die Rentenversicherung den Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente des Einzelnen ablehnen, wobei der Antragsteller die Möglichkeit besitzt, bei der jeweiligen Kreis- bzw. Gemeindeverwaltung vor Ort Widerspruch einzulegen.