Allgemeine Informationen über eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung tritt immer dann in Leistung, wenn eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Eine Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass der Betroffene über einen Zeitraum von voraussichtlich mindestens drei Jahren nicht mehr als einem täglichen Pensum von drei Stunden einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Die Erwerbsunfähigkeit wird in diesem Zusammenhang weiter differenziert: in eine teilweise Erwerbsminderung und eine volle Erwerbsminderung. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung beträgt die tägliche Arbeitsbelastung drei bis sechs Stunden, während diese bei einer vollen Erwerbsminderung weniger als drei Stunden täglich betragen darf.
Zu diesem Zweck ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll und kann teilweise die finanzielle Existenz des Betroffenen sicherstellen. Bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung handelt es sich im Allgemeinen um eine freiwillige Versicherung, die oftmals in Verbindung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten wird. Grundsätzlich gewährt eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung den Betroffenen im Fall einer Erwerbsunfähigkeit eine finanzielle Absicherung.

Bei Eintreten des Leistungsfalles erhält der Versicherungsnehmer im Rahmen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung bis zu 40 Prozent des früheren monatlichen Bruttoeinkommens ausgezahlt und kann so den eigenen finanziellen Haushalt sichern. Die jeweilige Absicherungssumme lässt sich je nach Vertragsart beliebig erhöhen. Die Höhe der Absicherungssumme bestimmt letztlich entscheidend die zu zahlenden Beiträge im Rahmen einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Jedoch hängen auch die geleisteten Arbeitsjahre und das individuelle Berufsrisiko entscheidend von der Höhe der jeweiligen Versicherungsbeiträge ab.

 

Wer kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Die Arbeitskraft eines Menschen stellt eine wichtige Grundlage für seine finanzielle Existenz dar. Nicht immer sind lediglich schwere Unfälle oder Erkrankungen Grund für das Auftreten einer Erwerbsunfähigkeit; permanenter Leistungsdruck, Stress und Hektik zehren am Nervenkostüm eines Menschen und sorgen dafür, dass die Arbeitskraft vieler berufstätiger Personen nicht mehr bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters ausreicht.

Die staatliche Versorgung im Falle einer Erwerbsunfähigkeit reicht heutzutage bei weitem nicht mehr aus. Aus diesem Grund ist eine private Versicherung im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit in jedem Fall von existenzieller Bedeutung für den Einzelnen. Klassische Absicherung in diesem Bereich ist nach wie vor die Berufsunfähigkeitsversicherung, die jedoch nicht allen Personen offen steht. Auszubildende, Studenten sowie Hausmänner und Hausfrauen können keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, da sie keine Berufstätigkeit nachweisen können. Ebenso ausgeschlossen von einer Berufsunfähigkeit sind oftmals Fotografen, Musiker oder Dachdecker, da für den jeweiligen Versicherungsträger das Risiko im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung als zu hoch einzustufen ist. Als Alternative kommt in diesem Fall eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung in Frage. Diese bietet eine finanzielle Absicherung, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage ist, einer Arbeit nachzugehen.
Freiberuflich tätige Personen können übrigens keine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen, da sie als Berufsgruppe von der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ausgeschlossen sind.

 

Was ist im Rahmen einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu beachten?

Im Falle, dass neben dem Bezug der Rente zusätzlich eine berufliche Tätigkeit ausgeübt werden sollte oder wenn Lohnersatzleistungen erhalten werden, sollte man in jedem Fall die jeweils geltenden Höchstgrenzen für das Einkommen berücksichtigen.
Grundsätzlich ist es vor Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert, verschiedene Angebote und Versicherungsträger hinsichtlich der jeweiligen Leistungen und Prämien miteinander zu vergleichen und sich gegebenenfalls individuell beraten zu lassen, welche Art Erwerbsunfähigkeitsversicherung für den Einzelfall am besten geeignet ist. In jedem Fall handelt es sich bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung um eine empfehlenswerte und wichtige Versicherung, um die eigene finanzielle Existenz dauerhaft zu gewährleisten.

Als besonders preiswert und damit verbraucherfreundlich hat sich im Bereich der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen eine Kombination aus Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung und Risikolebensversicherung erwiesen. Im Ablebensfall des Versicherungsnehmers erhalten die Angehörigen eine vertraglich taxierte Versicherungssumme. Bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit hingegen zahlt der Versicherungsträger dem Versicherungsnehmer eine lebenslange Rente.

Die verschiedenen Angebote im Bereich der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen unterscheiden sich heutzutage hinsichtlich Leistung, Preis und Qualität zum Teil erheblich voneinander.
Als wichtigstes Kriterium neben der Höhe der Versicherungsbeiträge sollten die Versicherungsbedingungen vom Antragsteller angesehen werden. Insbesondere in diesem Punkt unterscheiden sich die einzelnen Versicherungsgesellschaften deutlich von voneinander. Manche Versicherungsträger etwa zahlen rückwirkend ab Eintritt der Erwerbsunfähigkeit, bei anderen kann sich die Rentenzahlung bei einer verspäteten Meldung über die Erwerbsunfähigkeit verzögern.

In jedem Fall sollte der Antragsteller bei Vertragsabschluss die Fragen zur Person des Trägers korrekt beantworten. Ansonsten setzt sich der Versicherungsnehmer der Gefahr aus, im Fall der Fälle ohne entsprechenden Versicherungsschutz dastehen zu müssen. Bei Unklarheiten im Rahmen von unpräzisen oder missverständlich formulierten Formularen sollte der Versicherungsnehmer in jedem Fall Rücksprache mit dem zuständigen Versicherungsträger halten, damit ungenaue oder falsche Antworten letztlich nicht zu einem nutzlosen Vertrag führen.