Was ist unter Dienstunfähigkeit zu verstehen?
Ein Beamter oder Soldat ist dann dienstunfähig, wenn er aufgrund einer körperlichen oder geistigen Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, für den jeweiligen Dienstherrn seine Pflichten zu erfüllen. Der Dienstherr ist in diesem Zusammenhang entweder der Bund oder das Land. Die Art der Erkrankung spielt für die Diagnose einer Dienstunfähigkeit prinzipiell keine Rolle. Es ist daher für das Feststellen einer Dienstunfähigkeit irrelevant, ob diese durch eine seelische, geistige oder körperliche Ursache entstanden ist. Heutzutage lässt sich jedoch feststellen, dass vor allem psychische Erkrankungen, wie Depressionen oder neurotische Erkrankungen, immer häufiger die Ursache für eine Berufsunfähigkeit respektive Dienstunfähigkeit sind. Nicht zu unterschätzen in diesem Zusammenhang ist negativer Stress, der auf lange Sicht ebenso zu einer Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit führen kann.
Grundsätzlich darf eine Dienstunfähigkeit nicht mit einer Arbeitsunfähigkeit gleichgesetzt werden. Jedoch kann eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit in eine Dienstunfähigkeit münden. Im Sinne der Definition einer Dienstunfähigkeit ist es wichtig, ob die Dienstunfähigkeit aufgrund eines Unfalls bei der Ausübung des Dienstes oder durch eine Krankheit entstanden ist. Letztlich ergeben sich aus der Ursache der Dienstunfähigkeit heraus unterschiedliche Ansprüche gegen den jeweiligen Dienstherrn.
Wenn Dienstunfähigkeit vorliegt, die von einem Amtsarzt im Rahmen eines Gutachtens festgestellt werden muss, wird der Soldat oder Beamte mit sofortiger Wirkung in den Ruhestand versetzt.
Welche Rolle spielt die staatliche Dienstunfähigkeitsversicherung für die finanzielle Absicherung?
Sobald ein Beamter auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt wird, erhält er finanzielle Leistungen durch seinen Dienstherrn. Im Regelfall ist dies im Rahmen der Pension der Fall. Bei einer vorliegenden Dienstunfähigkeit richtet sich die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente unter anderem nach der Zeitspanne, in der der ehemalige Beamte oder Soldat dem Staat gedient hat. In jedem Fall liegt die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente seitens des Staates unter der Pension, die der Beamte oder Soldat bei Erreichen des regulären Renteneintrittsalters ausgezahlt bekommen würde. Insbesondere bei Personen, die nur über einen kurzen Zeitraum den Beamtenstatus innehatten und aufgrund einer Dienstunfähigkeit nicht mehr dem Staatsdienst nachgehen können, können die Versorgungslücken sehr hoch ausfallen. Doch auch Beamte, welche sehr lange im Staatsdienst tätig waren, müssen bei einer Dienstunfähigkeit oftmals mit einer vergleichsweise großen Versorgungslücke rechnen. In vielen Fällen lässt sich beobachten, dass die tatsächliche Versorgungslücke im Falle einer Dienstunfähigkeit deutlich höher ausfallen wird als es der Beamte erwartet hätte.
Letztlich hat eine zu geringe finanzielle Absicherung die Folge, dass der gewohnte Lebensstandard des Einzelnen nicht länger gehalten werden kann. Oftmals ist es für den ehemaligen Beamten oder Soldaten infolge einer Dienstunfähigkeit unmöglich, langfristige Kredite, wie beispielsweise im Rahmen einer Immobilienfinanzierung, wie gewohnt fristgerecht an den Kreditgeber zurückzubezahlen. Eine Verarmung verbunden mit einem sozialen Abstieg kann somit letztlich die Folge einer mangelhaften finanziellen Vorsorge für einen Beamten oder Soldaten sein.
Für wen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung besonders zu empfehlen?
Für alle Staatsdiener kann der Abschluss einer speziellen Dienstunfähigkeitsversicherung im Fall der Fälle sehr hilfreich sein. Eine einfache Berufsunfähigkeitsversicherung ohne eine entsprechende Dienstunfähigkeitsklausel nutzt dem Einzelnen hingegen nichts.
Beamte auf Widerruf, Beamte auf Zeit und Beamte auf Probe haben grundsätzlich keinerlei Anspruch auf eine staatliche Dienstunfähigkeitsrente.
Ein Wehrdienstleistender oder ein Soldat auf Zeit wird im Falle von Dienstunfähigkeit vom Dienst suspendiert. Nur ein Berufssoldat wird bei einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
Dies bringt es mit sich, dass vor allem den genannten Personengruppen der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu raten ist.
Grundsätzlich lohnt sich der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte jenseits der 50 hingegen nicht mehr. Dies lässt sich damit begründen, dass fast alle Versicherungsträger die maximale Versicherungsdauer im Rahmen einer Dienstunfähigkeitsversicherung auf 55 oder 60 Jahre begrenzt haben. Für verschiedene Beamtengruppen gelten bei manchen Versicherungsträgern noch geringere Altersgrenzen.
Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Beamte mit schwerwiegenden Vorerkrankungen (beispielsweise einem akuten Bandscheibenvorfall oder einer chronischen Erkrankung, die während der Zeit im Beamtenstatus entstanden ist) haben generell oftmals kaum eine Möglichkeit, sich gegen das finanzielle Risiko einer Dienstunfähigkeit adäquat absichern zu können. Entsprechende Personen sollten daher die Möglichkeiten eines Versicherungsschutzes bei verschiedenen Versicherungsträgern überprüfen lassen. In diesem Zusammenhang kann es hilfreich sein, bereits bei der Anforderung eines Angebotes möglichst genaue Angaben rund um den Gesundheitszustand zu tätigen. Diese Angaben werden im Rahmen eines Versicherungsvergleichs natürlich streng vertraulich behandelt.
Durch einen entsprechenden Versicherungsvergleich können Soldaten und Beamte eine detaillierte Übersicht über die aktuellen Tarife und Konditionen im Rahmen einer Dienstunfähigkeitsversicherung erfahren. Für einen solchen Versicherungsvergleich fallen für den Einzelnen keinerlei zusätzliche Kosten an.
