Kreditkarte verloren – was tun?
Die Kreditkarte erfreut sich immer größerer Beliebtheit, da sie viel Flexibilität und Komfort bietet. Kreditkarteninhaber schätzen insbesondere ihren problemlosen Einsatz weltweit. Sei es, dass man in einem Restaurant, an der Tankstelle oder im Hotel bezahlen möchte oder dass man Bargeld am Geldautomaten abholen möchte, die Kreditkarte ist immer zur Hand. Was aber ist zu tun, wenn die Kreditkarte einmal in Verlust gerät? Es besteht immerhin die Möglichkeit, dass die Karte verloren geht oder aber gestohlen wird. Diese Situation ist natürlich extrem unerfreulich, aber man sollte bedenken, gerät die Karte in die falschen Hände, so kann das hohe finanzielle Schäden anrichten.
Der Dieb oder Finder könnte sich auf eine Shopping-Tour begeben und dadurch enorm hohe Abrechnungen verursachen. Die beste Möglichkeit, eine solche Situation zu vermeiden ist natürlich, die Kreditkarte sicher aufzubewahren. So kann sie weder verloren gehen, noch gestohlen werden. Aber ganz ausschließen kann man nicht, dass die Karte einmal abhandenkommt und so stellt sich die Frage, was tut man in einem solchen Fall? Der erste und wichtigste Schritt ist natürlich, das Kreditinstitut zu informieren, und zwar unmittelbar. So wird die Karte auf dem schnellsten Wege gesperrt und der mögliche Schaden wird auf ein Minimum reduziert. Sobald die Karte gesperrt ist, kann nichts mehr passieren und ein Missbrauch ist ausgeschlossen.
Geschäftsbedingungen kennen und umsetzen
In den Geschäftsbedingungen der Kreditkartengesellschaft ist immer auch aufgeführt, dass man dieses sofort und umgehend zu informieren hat, sobald die Kreditkarte abhandenkommt. Durch das Akzeptieren der Geschäftsbedingungen verpflichtet sich der Karteninhaber, diese Verlustmeldung auch umgehend durchzuführen. Versäumt man, den Verlust zu melden und dies wird bei dem Kreditinstitut bekannt, so ist es möglich, dass man den Versicherungsschutz, den man bei Abschluss des Vertrages erhalten hat, wieder abgesprochen bekommt. Der Versicherungsschutz ist für den Karteninhaber aber sehr wichtig. Sobald der Verlust der Karte beim Kreditinstitut gemeldet ist und dieses die Karte gesperrt hat, ist keine Zahlung mit dieser Karte mehr möglich. Außerdem wird so verfahren, dass Zahlungen, die bis dahin geleistet wurden, wieder storniert werden und der Inhaber für diese auch nicht haftbar ist.
Es gibt zwar Fälle, in denen eine Mindestbeteiligung vereinbart wurde, aber das ist dann ein recht geringer Schaden im Vergleich zu dem, was passieren kann. Die Selbstbeteiligung beläuft sich in der Regel auf 100 Euro. Die Voraussetzung dafür, dass der Karteninhaber nicht haftet, ist, dass er den Verlust weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig verursacht hat. Könnte solch ein Verhalten dem Inhaber nachgewiesen werden, so wäre die Kreditgesellschaft vom Zeitpunkt des Verlustes bis zur Sperrung von jeglicher Haftung befreit und der Schaden wäre vom Inhaber zu tragen. Für den Kreditkarteninhaber heißt das im Klartext, dass er die Sorgfaltspflichten für den Umgang mit seiner Kreditkarte beachten muss, damit der nicht der groben Fahrlässigkeit beschuldigt werden kann.
Die Verlustmeldung
Für alle Kreditkarten, ob traditionell oder Prepaid Karten gilt, dass man den Verlust selbstverständlich rund um die Uhr melden kann. Es reicht ein kurzer Anruf und schon werden die notwendigen Schritte veranlasst, um die Karte zu sperren. Man sollte die Rufnummer für die Verlustmeldung auch stets zur Hand haben. Die Nummer ist in den Unterlagen zu finden, die mit der Kreditkarte übersandt wurden oder auch im Internet zu finden. Die in Frage kommende Nummer sollte man sich notieren und bei sich tragen, damit man im Falle des Verlustes sofort reagieren kann.
Es gibt aber nicht nur spezielle Nummern für die jeweiligen Kreditkartenanbieter, sondern außerdem auch noch eine einheitliche Sperr-Notruf-Nummer, über die man nicht nur die Kreditkarte, sondern auch die ec-Karte, eine Mobilfunkkarte etc. sperren lassen kann. Die Nummer lautet 116 116 und sollte jedem Kreditkarteninhaber bekannt sein. Sollten Reiseschecks von American Express oder Mastercard Kreditkarten verloren gehen, so gibt es hier zusätzlich auch noch spezielle Rufnummern für das jeweilige Land, um die Karte sperren zu lassen. Die Nummern können im Internet gefunden werden.
Fazit
Es bleibt also festzuhalten, dass der Umgang mit der Kreditkarte immer sehr sorgfältig sein sollte. Die Kreditkarte kann zwar weltweit flexibel eingesetzt werden, bietet aber auch ein Sicherheitsrisiko, wenn man nicht verantwortungsbewusst mit ihr umgeht. So sollte man sie auf keinen Fall offen im Hotelzimmer herumliegen lassen oder in einem Portemonnaie aufheben, das nicht sicher schließt. Offene Fächer können dazu führen, dass die Karte einmal herausrutscht. Man sollte den Geldbeutel außerdem nicht unbedingt in der Gesäßtasche aufheben, wenn man auf vollen Straßen oder Plätzen unterwegs ist. Für Taschendiebe ist es ein Leichtes, die Börse herauszufischen und sich zu bereichern.
Ist man dann noch so fahrlässig, die Geheimzahl im selben Portemonnaie aufzubewahren, so können die Schäden sehr hoch sein, bis man den Verlust des Geldbeutels und damit auch der Kreditkarte bemerkt. Deshalb immer auf Nummer sicher gehen und die Kreditkarte sicher aufbewahren. Niemals die Geheimnummer mit der Kreditkarte zusammen aufbewahren. Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls sollte in jedem Fall das Kreditinstitut umgehend benachrichtigt werden, damit die Karte schnellstmöglich gesperrt wird. So wird der eventuelle Schaden durch Missbrauch der Karte weitgehend minimiert.
