Kreditkarte kündigen - aber wie?

Kreditkarten im Vergleich

Es kommt immer wieder mal vor, dass ein Kreditkarteninhaber mit der Karte oder dem Anbieter nicht so zufrieden ist, wie er es sich vorgestellt hat. Man möchte sich dann für einen anderen Anbieter entscheiden, hat aber zuvor das Problem, dass die alte Kreditkarte gekündigt werden muss. Bei der Kündigung der Kreditkarte gibt es einige Dinge, die zu beachten sind und auf diese möchten wir in diesem Artikel eingehen. Eines ist zum Thema Kündigung der Kreditkarte grundsätzlich zu sagen, nämlich dass diese schriftlich gekündigt werden muss. Beim Aufsetzen der Kündigung müssen keine großen Formen beachtet werden, es genügen einige Sätze, die die Kündigung formulieren. Wichtig ist auf jeden Fall, Datum und Unterschrift, damit diese Kündigung auch gültig ist.

Die nächste Frage, die sich stellt, ist ob die Karte bei MasterCard oder Visa gekündigt werden muss, oder ob man das bei seiner Bank erledigen kann. Hierzu kann man zunächst einmal sagen, dass man das Kündigungsschreiben an das Kreditinstitut schickt, das die Karte auch ausgestellt hat. MasterCard und Visa sind zwar Kreditkartengesellschaften, stellen aber die Karten in der Regel nicht selbst aus. Hat man also eine Visakarte von seiner Hausbank erhalten, so kündigt man auch bei dieser, wenn man die Kreditkarte nicht mehr haben möchte. Hat man aber eine American Express Karte und hat diese auch von Amex bekommen, so muss die Karte auch dort gekündigt werden.

Wohin mit der alten Kreditkarte?

Es versteht sich von selbst, dass man die Kreditkarte, die gekündigt wurde, nicht weiter einsetzen darf. Die Banken haben unterschiedliche Wünsche, was mit der alten Karte passieren soll. Bei einigen Banken müssen die Karten zurückgeführt werden, bei anderen reicht es, wenn man die alte Karte unbrauchbar macht. Zu empfehlen ist auf jeden Fall, die Karte gleich zu entwerten, wenn man sie auch kündigt. Die Entwertung ist ganz einfach durchzuführen. Hierzu muss man lediglich mit einer Schere an einer Ecke der Kreditkarte sowohl durch den Magnetstreifen als auch durch den EMV-Chip schneiden. Dadurch ist die Karte dann entwertet und nicht mehr nutzbar. Die Kreditkarte kann dann so entwertet, an die zuständige Bank zurückgegeben werden. Die Kunden einer Direktbank können anders verfahren. In diesem Fall kann die entwertete Kreditkarte zusammen mit der Kündigung in einem Brief per Einschreiben an die Bank geschickt werden.

Was muss man bzgl. einer Kündigungsfrist wissen?

Die Antwort auf die Frage nach der Kündigungsfrist ist sehr leicht zu beantworten. Es gibt keine Kündigungsfrist und wenn doch, dann beträgt diese nur einen Monat. So kann man davon ausgehen, dass eine Kreditkarte jederzeit kündbar ist. Es ist noch nicht so lang her, dass Kündigungsfristen beachtet und eingehalten werden mussten, da diese bei den Banken nicht rechtlich geregelt waren. Im Jahre 2009 trat dann aber die Zahlungsdienstrichtlinie in Kraft und hier wurde dann auch die Kündigung der Kreditkarten auf einen einheitlichen Nenner gebracht. Nun kommt natürlich der Gedanke an die Jahresgebühr auf, die ja in einem Betrag beglichen wird.

Wird ein Teil der Jahresgebühr zurückerstattet, wenn vorzeitig gekündigt wird? Für kostenlose Kreditkarten stellt sich diese Frage natürlich nicht, da in der Regel keine Jahresgebühr anfällt. Aber auch auf die Frage der anteiligen Erstattung gibt es eine einfache Antwort. Es ist im BGB geregelt, dass in dem Falle, dass die Kreditkarte vorzeitig gekündigt wird, die Jahresgebühr zu dem Anteil zu erstatten ist, in dem die Kreditkarte nicht genutzt wurde.

Welchen Schritt macht man zuerst?

Es gibt Kreditkarteninhaber, die sich die Frage stellen, ob sie zunächst die alte Kreditkarte kündigen sollten oder die neue Karte beantragen. Unsere Empfehlung geht dahin, dass man zunächst die neue Karte beantragt und wenn die neue Karte dann angekommen und aktiviert ist, dann kann man die alte Karte beruhigt kündigen und entwerten. So entsteht keine lästige Lücke, in der man keine Kreditkarte zur Verfügung hat. Um eine neue Kreditkarte zu wählen, empfiehlt es sich, einen Online-Vergleich durchzuführen. Wenn man schon Erfahrung mit einer Kreditkarte hat, so kann man sehr gut beurteilen, welche Faktoren für die persönliche Nutzung wichtig sind.

So kann es sein, dass man eine Karte möchte, die Rabatte oder Boni bietet, die man gut nutzen kann, weil sie sich auf Unternehmen beziehen, die man oft in Anspruch nimmt. Es kann sein, dass man Wert auf zusätzliche Versicherungsleistungen legt und deshalb einen bestimmten Anbieter wählt. Es kann sein, dass der Fokus eher auf Kostenersparnis liegt und in dem Falle würde man sich immer für eine kostenfreie Karte entscheiden, für die auf Dauer keine Jahresgebühr anfällt. All diese Faktoren kann man bei einem Online-Vergleich berücksichtigen und so eine gute nächste Wahl für die neue Kreditkarte treffen.

Abschließend können wir noch einmal festhalten, dass die Kündigung einer Kreditkarte überhaupt kein Problem darstellt und jederzeit leicht durchgeführt werden kann. Wichtig ist, dass es der Schriftform bedarf, sowie des Datums und der Unterschrift. Wichtig ist, die alte Karte zu entwerten, bevor man sie an das Kreditinstitut zurückführt. Wichtig ist, eine neue Karte zu beantragen, bevor man die alte Karte kündigt, damit keine Lücken ohne Kreditkarte entstehen. Behält man all diese Dinge im Auge, so ist die Kündigung im Nu erledigt und man kann sich nach einer neuen und passenderen Karte umschauen.