Das Solidaritätsprinzip greift bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen im Vergleich
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Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist wie die Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung ein wichtiger Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems und zugleich Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Sie ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, die mit ihrem Jahresarbeitsentgelt unterhalb der festgesetzten Versicherungspflichtgrenze liegen. Die wichtigste Aufgabe der GKV ist es, grundsätzlich die Gesundheit aller Krankenversicherten zu erhalten, wiederherzustellen und natürlich im Krankheitsfall den Gesundheitszustand zu verbessern und Beschwerden zu lindern. Mehrleistungen seitens der Krankenkasse wie häusliche Krankenpflege, Rehabilitation, Haushaltshilfe und Leistungen zur Verhütung von Krankheiten werden im Einzelfall gewährt.

Nach dem Solidaritätsprinzip hat jeder Versicherte den gleichen Leistungsanspruch, was im fünften Sozialgesetzbuch nachzulesen ist. Infos zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen können bei den zuständigen Krankenkassen eingeholt werden.

Wer Behandlungen und Vorsorge darüber hinaus wünscht, hat die Möglichkeit, sich zusätzlich mit einer privaten Krankenzusatzversicherung abzusichern. Krankenzusatzversicherungen können zu allen bestehenden Krankenversicherungen abgeschlossen werden. Der Vorteil ist, auch gesetzlich Krankenversicherte können ihren Krankenversicherungsschutz um medizinische Leistungen zu relativ niedrigen Beiträgen mit privaten Versicherungsanbietern erweitern. Da es sich bei Krankenzusatzversicherungen um freiwillige Versicherungen handelt, entscheidet der Versicherungsnehmer selber, um welche Leistungen er seinen Versicherungsschutz erweitern möchte. Da es viele und auch in ihren Angeboten sehr unterschiedliche Versicherungen gibt, die Krankenzusatzversicherungen anbieten, sollte sich der Versicherungsnehmer über Zusatzversicherungen informieren oder von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten lassen. Der Versicherungsmakler arbeitet nicht für Versicherungen, sondern vertritt die Interessen des Versicherungsnehmers.

Viel Leistung für wenig Geld

Da die gesetzlichen Krankenkassen seit einigen Jahren immer mehr Leistungen und Zuzahlungen für Pflichtversicherte streichen, jedoch andere Kosten wie die Praxisgebühr hinzugekommen sind, ist eine private Krankenzusatzversicherung immer überlegenswert. Sie übernimmt, je nach Vertragsvereinbarungen, einen großen Teil der Kosten.

Krankenzusatzversicherungen können für nur einen Behandlungs- und Leistungsbereich abgeschlossen werden, wenn der Versicherungsnehmer es wünscht und für sich für ausreichend hält. Allgemein bietet es sich jedoch an, unterschiedliche Leistungen in einer Zusatzversicherung zu kombinieren, um den optimalsten Versicherungsschutz zu erzielen. Derzeit kann unter anderem aus den Versicherungsleistungen für ambulante Behandlungen, einem Heilpraktiker, Zahnersatz und Zahnersatzkosten, stationärer Behandlung, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld, sowie Pflegegeld und Auslandsreise-Krankenversicherung ein eigenes Versicherungspaket zusammengestellt werden. Auch die freie Wahl der Klinik, ob Ein-oder Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung gewünscht wird, liegt ebenfalls im Entscheidungsbereich des Versicherungsnehmers wie Psychotherapie.

Viele Versicherungsanbieter bieten die Krankenzusatzversicherungen auch in einem Paket an. Diese Tarifkombinationen können sehr unterschiedlich sein. So ist es möglich, dass beispielsweise in einer Krankenzusatzversicherung Zahnersatzkosten und Heilpraktiker, oder in einer anderen Zahnersatz und Krankentagegeld miteinander kombiniert sind. Der Versicherungsnehmer entscheidet letztendlich selber, für welche Kombination der angebotenen Leistungen er sich entscheidet. Versicherungsnehmer können sich jedoch auch für einen Modultarif entscheiden. Er ist ein festgelegter Leistungsbereich. Ein Modultarif kann sich aus den Leistungen verschiedener ambulanter oder stationärer Tarife zusammensetzen.

Der Versicherungsnehmer profitiert vom größeren Leistungsangebot, muss aber im Gegensatz dazu höhere Beiträge zahlen.

 

Ein Vergleich, der sich immer auszahlt

Natürlich kann jeder Versicherungsnehmer selber und frei entscheiden, bei welchem Versicherungsanbieter er seine Krankenzusatzversicherungen abschließen möchte. Dennoch lohnt sich ein Vergleich der einzelnen Versicherungsanbieter in jedem Fall. In den Vergleich der Krankenzusatzversicherungen müssen die einzelnen Tarife sowie Leistungen, Angebote und die Beitragsstabilität verschiedener Versicherungsanbieter einbezogen werden. Die Beiträge zur Krankenzusatzversicherung werden einkommensunabhängig berechnet. Sie richten sich nach dem Eintrittsalter, wobei jedoch gilt: je jünger der Versicherungsnehmer ist, desto niedriger fallen die Beiträge aus. Weiter werden die Berufsgruppe und die tariflichen Leistungen in die Beitragsberechnung einbezogen. Damit der Versicherer das Kostenrisiko besser einschätzen kann, ist ein Gesundheitsfragebogen auszufüllen.

Für den Versicherungsvergleich bieten die Versicherungen einen kostenlosen Versicherungsvergleichsrechner an. In diesem werden die Angaben für Alter, Geschlecht, Familienstand und Berufsgruppe sowie die gewünschte Krankenzusatzversicherung eingegeben. In Sekundenschnelle erstellt der Vergleichsrechner übersichtlich angeordnet in einer Tabelle, die in Frage kommenden Versicherungsunternehmen und der Versicherungsnehmer kann das für sich optimalste Angebot auswählen. So lässt sich zusätzlich auch noch Geld sparen.

Ein Versicherungsvertrag für eine private Krankenzusatzversicherung wird je nach Versicherungsanbieter für eine Mindestlaufzeit von ein bis drei Jahren abgeschlossen. Erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist es möglich, bei Einhaltung der Kündigungsfrist den Versicherungsvertrag mit einer ordentlichen Kündigung zu kündigen. Eine außerordentliche Kündigung seitens des Versicherungsnehmers ist nur möglich, wenn der Versicherer seine Leistungen einschränkt oder die Beiträge erhöht. Der Versicherungsnehmer muss immer vorab über Vertragsänderungen informiert werden. Erst dann kann er von seinem Sonderkündigungsrecht, das die Mindestvertragslaufzeit außer Kraft setzt, Gebrauch machen.