Der Kontoauszug dient zur Übersichtl
Wenn der Verbraucher ein Konto bei der Bank hat, dann wird er ebenso einen Kontoauszug erhalten. Wobei es für alle Arten von Konten einen entsprechenden Auszug gibt. Denn hierbei handelt es sich um ein Schriftstück, der alle Umsätze des Kontos enthält. Ebenso muss der aktuelle Saldo darauf ersichtlich sein, so dass der Kunde jederzeit über seinen Kontostand informiert ist. Ebenso dient der Kontoauszug dazu, bestimmte Umsätze bei Bedarf heraussuchen zu können oder ist als Beweismittel über eine getätigte oder erhaltene Zahlung geeignet. Früher wurden die Zahlungseingänge sowie –ausgänge in einer jeweiligen Spalte Soll und Haben aufgeführt.
Nun hat es sich im Laufe der Jahre immer mehr durchgesetzt, Negativumsätze mit einem Minus zu versehen und Positivumsätze ohne jegliche Zeichen zu lassen oder mit einem Plus aufzuzeigen. Ebenso sind auf dem Kontoauszug die Buchungsdaten aufgeführt. Hierzu gehört das Datum ebenso wie der Verwendungszweck. Dies ist wichtig für die schnelle Zuordnung. Somit hat der Kunde zu jeder Zeit eine gute Übersicht über alle Bewegungen auf seinem Konto. Für alle Arten der Auszüge besteht eine Informationspflicht der Banken, was bedeutet, dass der Kunde zu jeder Zeit einen Anspruch auf dieses Informationsmittel hat.
Die Arten der Kontoauszüge
Es gibt verschiedene Arten für einen Kontoauszug. Hier wird bereits unter Tagesauszügen, Wochenauszügen oder Monatsauszügen unterschieden. Beide dienen dazu, den aktuellen Zwischenstand eines Kontos anzuzeigen. Dies gilt ebenso für den Auszug, welcher nach Bedarf, also nach Kontobewegung, erstellt wird. Darauf wird ein Anfangssaldo, der Endsaldo sowie die einzelnen Bewegungen aufgeführt. Weiterhin wird bei Rechnungsabschluss ein Kontoauszug erstellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt. Dieser Abschluss kann bei Kündigung eines Kontos, spätestens jedoch am Jahreswechsel erstellt werden. Der gängigste und bekannteste Fall jedoch ist der Rechnungsabschluss zum Quartalsende. Dieser wird für die Berechnung von möglichen Zinsen und Gebühren nötig.
Sollte etwas nicht korrekt sein, dann steht dem Kunden die Möglichkeit frei, innerhalb einer bestimmten Frist gegen den Abschluss Einspruch zu erheben. Dies gilt jedoch nicht nur für den Abschluss, sondern ebenfalls bei allen Arten der Kontoauszüge. Der Kunde ist sogar dazu verpflichtet, alle Aufzeichnungen zu kontrollieren und bei Unstimmigkeiten sofort zu reagieren. Andernfalls werden Einwände gegen die Buchungen außerhalb der festgelegten Frist nicht mehr angenommen. Die Frist beträgt im Regelfall sechs Wochen, hier ist es beispielsweise möglich, ungerechtfertigten Lastschriften zu widersprechen.
Auf welchem Wege kann der Kunde seinen Auszug erhalten
Um den Kontoauszug in schriftlicher Form zu erhalten, stehen dem Kunden mehrere Alternativen zur Verfügung. Zu den ältesten Möglichkeiten gehört die Zusendung durch die Post oder ebenso die Abholung beim Kreditinstitut. Hier liegen die Auszüge für jeden Kunden bereit und werden nach Bedarf ausgehändigt. Eine neuere Alternative ist das selber ausdrucken mittels einem Kontoauszugsdruckers. Hierfür wird lediglich die Kontokarte benötigt, der Auszugsdrucker zieht sich alle nötigen Informationen und hinterlegt auch das jeweilige Datum des aktuellen Ausdrucks. Es kann bei einigen Instituten vorkommen, dass der Auszug zu groß ist. Dann erscheint eine Mitteilung, dass der aktuelle Kontoauszug dem Kunden auf dem Postwege zugeschickt wird. Die neueste und mittlerweile bei den meisten Verbrauchern beliebteste Alternative ist die Erstellung des Kontoauszugs per Online-Banking. Bei dieser Version wird, je nach Kreditinstitut, der Auszug einmal monatlich online zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann diesen dann jeweils nach dem Monatsende abrufen und ausdrucken.
Dies spart jede Menge Zeit und ebenso viel Papier. Werden die Auszüge jedoch weder über das Internet noch über den Kontoauszugsdrucker vom Kunden abgerufen, werden sie innerhalb eines Zeitraums per Post zugesandt. Dies ist vielfach mit zusätzlichen Kosten verbunden. In jedem Fall sollten die Auszüge unbedingt über einen Zeitraum von wenigstens vier Jahren aufbewahrt werden. Denn je nach Ausgaben, können eine Vielzahl an Zahlungen, die nicht nur über einen längeren Zeitraum getätigt wurden, sondern darüber hinaus auch regelmäßiger Natur sind, bis zu vier Jahre für Beweiszwecke abgefordert werden. Verfügt der Verbraucher nicht mehr über das Beweismittel Kontoauszug, müssen dieser bei der Bank ausdrücklich beantragt werden, was vielfach mit Kosten verbunden ist. Jedoch beträgt bei dem Kreditinstitut die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist lediglich sechs Jahre.
