Kündigung von Konten
Der Führung eines Kontos liegt ein Vertrag zwischen der Bank und dem Inhaber des Kontos zugrunde. Je nach Art eines Kontos sind in diesem Vertrag Kündigungsfristen festgelegt. Keine Kündigungsfristen gibt es bei einem Girokonto und bei einem Tagesgeldkonto. Ein Festgeldkonto würde gewöhnlich ohne fristgerechte Kündigung zum Laufzeitende um die gleiche Anlagezeit verlängert werden. Allerdings kommt hier meist die Bank schon im Vorfeld auf den Kunden zu, da sie ein Interesse hat, den Vertrag zu erneuern oder eine andere Anlageform bei der gleichen Bank anzubieten. Ebenso muss bei anderen Sparanlagen, wie einem Sparvertrag oder dem Sparbuch eine Kündigungsfrist eingehalten werden. Verlassen sollten sich Kunden darauf jedoch nicht und lieber innerhalb der vorgegebenen Frist kündigen. Auch ein Depotkonto hat festgelegte Kündigungsfristen für eine Schließung des Depots. Eine Konto Kündigung seitens des Kunden unterliegt also jeweils der Art des Vertrages, der mit der Bank geschlossen wurde.
Umgekehrt ist es auch der Bank möglich eine Konto Kündigung vorzunehmen. Eine Reihe von Gründen hierfür ist gewöhnlich im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank aufgeführt. Häufig kommt es seitens einer Bank zur Konto Kündigung, wenn ein Konto gepfändet wurde. Vielfach kann dann jedoch über ein Guthabenkonto verhandelt werden. Rechtlich steht den Banken frei, für wen und ob sie ein Konto führen. Allerdings gibt es eine Selbstverpflichtung der Banken für das Girokonto auf Guthabenbasis für Jedermann.
Konto kündigen und Konto Kündigung durch die Bank
Eine Konto Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, gleich, ob sie vom Kunden oder von der Bank ausgeht. Für die Konto Kündigung seitens des Kunden von Girokonten und Tagesgeldkonten, die keinen Fristen unterliegt, gibt es im Internet Vorlagen zum Herunterladen. Beim Tagesgeld ist nichts weiter zu beachten als die Gelder rechtzeitig auf das Referenzkonto zu transferieren. Bei der Konto Kündigung des Girokontos sollte ein neues Girokonto bereits eingerichtet sein, damit der laufende Zahlungsverkehr nicht unterbrochen wird. Bei gebührenpflichtigen Girokonten ist bis Kündigungstermin die Gebühr zu zahlen. Sind Überweisungen gebührenpflichtig, fällt diese Gebühr bei der Konto Kündigung für die Überweisung auf das neue Konto an. Wenn Lastschriftverfahren vereinbart sind, müssen die Teilnehmer rechtzeitig über die neue Kontoverbindung informiert werden. Der Dispokredit muss ausgeglichen werden. Es fallen die festgelegten Zinsen dafür an.
Bei Konten mit einem Laufzeitvertrag und/oder einer vereinbarten Kündigungsfrist, muss diese Frist unbedingt eingehalten werden. Je nach Vertrag fallen Gebühren an. Eine vorzeitige Konto Kündigung bei Konten mit fester Anlagedauer, wie dem Festgeldkonto, muss stets mit der Bank verhandelt werden. Es fallen vielfach hohe Gebühren und Zinsverlust an. Bei einem Depotkonto ist die Übertragung von Wertpapieren auf ein anderes Depot kostenlos. Für die endgültige Schließung eines Depots gibt es Fristen.
Kommt es zu einer Konto Kündigung seitens der Bank, der keine Verletzungen des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, kann mit der Bank über die Fortführung verhandelt werden. Eine solche Konto Kündigung erfolgt oft, weil ein Konto gepfändet wurde. Hier kann über die Fortführung des Girokontos als Guthabenkonto verhandelt werden. Im Grunde verstoßen Banken mit dieser Konto Kündigung gegen ihre Selbstverpflichtung. Sparkassen würden in dem Fall in einigen Bundesländern sogar gegen geltendes Recht verstoßen. Es besteht die Möglichkeit, ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) einzurichten.
Wechsel des Kontos
Nach einer Konto Kündigung durch die Bank hat der Kunde auch die Möglichkeit, sich nach einem Girokonto ohne Schufa, einem Prepaid Konto umzusehen. Hier finden sich Angebote im Online Vergleich Girokonto ohne Schufa. Es sollte für diesen Fall immer der Vergleich Girokonto herangezogen werden, nicht etwas dubiose Vermittler von solchen Konten. Das neue Konto kann auch gleich als P-Konto eingerichtet werden, um zukünftig eine gänzliche Pfändung zu vermeiden. Wer sein Girokonto oder das Tagesgeldkonto wechseln möchte, um günstigere Angebote wahrzunehmen, sollte stets erst im Vergleich Girokonto und Vergleich Tagesgeldkonto nach den besten Angeboten sehen. Besonders beim Girokonto sollte erst der neue Vertrag mit einer Bank abgeschlossen sein, bevor die Konto Kündigung des bestehenden Kontos erfolgt. Auch für Sparanlagen wie Tages- und Festgeld sollte für einen Wechsel der Vergleich Tagesgeld und Vergleich Festgeld herangezogen werden. Es ist besser, das neue Sparkonto bereits einzurichten, bevor die Konto Kündigung des alten Kontos abgelaufen ist. Zwar können die Gelder auf dem Girokonto zwischengelagert werden, doch wäre dies mit Zinsverlusten verbunden.
