Die Riester-Rente als Altersvorsorge

Riester Rente
© Robert Kneschke - Fotolia.com

Wer heute schon an morgen denkt, ist mit einer Riester-Rente auf der sicheren Seite. Die Riester-Rente ist als Altersvorsorge für sehr viele Menschen interessant und zu einer guten Alternative zur normalen Altersrente geworden. Je früher die Riester-Rente abgeschlossen wird, desto mehr Jahre verbleiben, Beiträge einzuzahlen. Dabei sollten die Beiträge jährlich nicht unter 60 Euro liegen, da sonst keine staatlichen Zulagen gezahlt werden. Die Beitragshöhe ist jedoch nach oben offen. 

Dadurch kann ein ansehnlicher Betrag als Kapital für die Zukunft gebildet werden, der mit einem festgesetzten Mindestzins von 2,25 % verzinst wird. Doch für die Riester-Rente gibt es auch staatliche Zulagen. Die wichtigsten Zulagen sind die Grundzulage, die derzeit bei 154 Euro für Erwachsene liegt und die Kinderzulage. Die Kinderzulage beläuft sich derzeit auf 185 Euro. Für Kinder, die nach dem 1.01.2008 geboren wurden, beträgt diese Zulage 300 Euro. Wie fast immer, bekommt niemand etwas umsonst oder gar geschenkt. Deshalb muss jede Zulage auch mit einem entsprechenden Zulagenantrag beantragt werden.

Den Zulagenantrag kann und sollte jeder stellen, der einen Riester-Rente-Vertrag abgeschlossen hat. Der Zulagenantrag muss selbstverständlich wahrheitsgemäß ausgefüllt und in der vorgegebenen Frist an die im Antrag angegebene Adresse gesendet werden. Wird dieser betreffende Antrag nicht gestellt, können auch keine Zulagen gezahlt werden, da es sich bei den Zulagen um staatliche Zulagen handelt. Die Zulagen stehen Alleinstehenden, Alleinerziehenden und bei Ehepaaren jedem Ehepartner zu, sofern jeder der beiden Ehepartner einen eigenen Riester-Rente-Vertrag hat. 

Der Zulagenantrag für die Grundzulage

Eine Grundzulage ist eine finanzielle Zulage durch den Staat, die jedem Erwachsenen, der die vorgegebenen Voraussetzungen dafür erfüllt, zusteht. Die wichtigsten Voraussetzungen für die Grundzulage sind ein Riester-Rente-Vertrag und der Mindestbeitrag von 60 Euro jährlich. Um jedoch in den Genuss der vollen Grundzulagen zu kommen, muss der Versicherungsnehmer einen Zulagenantrag stellen.

Der Zulagenantrag ist ein standardisierter Zulagenantrag. Er wird vom Riester-Vertragspartner an den Antragsteller per Post gesandt. Der Antrag ist bereits mit allen dem Vertragspartner bekannten persönlichen Daten des Antragstellers ausgefüllt. Dennoch sollte der Antragsteller diese Angaben nochmals überprüfen. Für den Zulagenantrag sind alle Vertragsunterlagen, die Meldung zur Sozialversicherung, der Einkommenssteuerbescheid mit der Steuernummer und bei Beamten, Berufssoldaten und Richtern eine Zulagennummer erforderlich. Werden Arbeitslosengeld oder Krankengeld gezahlt, sollten auch die Belege über Entgeltersatzleistungen für die Ausfüllung des Zulagenantrages bereitgelegt werden.

Nach sorgfältiger Ausfüllung des Zulagenantrages können Riester-Rente-Sparer unter Punkt H einen Dauerzulagenantrag aus dem Zulagenantrag machen. Wer die Möglichkeit eines Dauerzulagenantrages nutzt, erspart sich die sich wiederholende jährliche Ausfüllung des Zulagenantrages. Das spart viel Zeit und bringt keine Nachteile, außer der Sparer vergisst, Änderungen seinem Riester-Vertragspartner mitzuteilen. Dann kann es durchaus passieren, dass auf Grund der alten Angaben die Zulagen nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt werden.

Der Zulagenantrag für die Kinderzulage

 

Der Zulagenantrag für die Kinderzulage wird ebenfalls per Post zugesandt. Unter Kinderzulage ist eine finanzielle Zulage für Eltern oder erziehungsberechtigte Personen von Kindern zu verstehen. In den Zulagenantrag muss die Kindergeldberechtigung eingetragen und nachgewiesen werden. Dazu muss angegeben werden, von welcher Stelle das Kindergeld für wie viele Kinder bezogen wird. Die dazugehörige Kindergeldnummer ist im Kindergeldbescheid aufgeführt.

Fällt beispielsweise die Kindergeldberechtigung für ein oder mehrere Kinder gleichzeitig weg, muss dies im Zulagenantrag, wie jede andere Änderung auch, angegeben werden. Die Kinderzulage wird bei Ehepaaren immer der Mutter zugewiesen. Väter können die Kinderzulage nur erhalten, wenn das von beiden Elternteilen gemeinsam beantragt wird. Eine doppelte Kinderzulage ist nicht möglich, da  nur eine Zulage je Kind gezahlt wird. Hat ein oder haben mehrere Kinder das 18.Lebensjahr vollendet und befinden sich noch in einer Ausbildung, dürfen deren eigene Einkünfte einen bestimmten Grenzbetrag nicht überschreiten, da sonst das Kindergeld und auch die Kinderzulage sofort entfallen.

Bei einer Trennung oder Scheidung geht die Kinderzulage immer an den Elternteil, der für das oder die Kinder das Kindergeld bezieht. Fließen geringere Kinderzulagen auf Grund des Geburtsjahres des oder der Kinder in die Riester-Rente, müssen Eltern darauf achten, ob sie dennoch den Mindestbetrag für die volle Zulage erreichen. Ansonsten sollten sie ihren Beitrag entsprechend erhöhen. Nur so erreichen sie die volle Höhe der anderen staatlichen Zulagen und Vergünstigungen.

Es ist also sehr sinnvoll, den Zulagenantrag ein bis zweimal im Jahr auf seine Vollständigkeit zu prüfen.