Riesterrente zur Förderung von Wohneigentum
Mit der Riesterrente wurde ein System geschaffen, mit dem sich vor allem Arbeitnehmer mit staatlichen Zulagen eine private finanzielle Altersvorsorge sichern können. Die Zulagen für den einzelnen Riester Sparer betragen nach der letzten Festlegung des Jahres 2008 154 Euro jährlich, zuzüglich 300 Euro für nach 2008 geborene Kinder oder 185 Euro für Kinder, die vor dem Jahr 2008 geboren wurden. Voraussetzung dafür ist, dass der Riester Sparer den Mindestbeitrag von 4 % des Bruttoeinkommens des Vorjahres einzahlt. Als absolute Untergrenze hierfür sind 60 Euro angesetzt. Der maximale eigene Sparbetrag beträgt 2.100 Euro.
Wird ein geringerer Beitrag geleistet, so bemessen sich die staatlichen Zulagen für die Förderung nur anteilig. Die Riesterrente kann über zertifizierte Banksparpläne, über Rentenversicherungen oder auch über Fondssparpläne gefördert angespart werden. Eigentlich war diese staatlich geförderte Alterssicherung nur zur Absicherung einer direkten Rentenzahlung vorgesehen, wobei noch Invaliden- und Hinterbliebenenrenten mit einfließen konnten. Über das pure Ansparen einer Leibrente hinaus wurden die Riester Förderungen noch auf die Schaffung von Wohneigentum erweitert.
Besonders, nachdem etliche Maßnahmen und Zulagensysteme für eine Schaffung von Wohneigentum wegfielen, wurde die Riesterrente Wohnförderung, auch als Wohn-Riester benannt, besonders attraktiv. Gerade junge Familien mit Kindern können über diese Förderung mit staatlichen Zulagen schneller zum Eigenheim gelangen.
Das wird mit Wohn-Riester gefördert
Mit den Zulagen Systemen der Riesterrente kann Wohneigentum teilfinanziert werden. Dabei kann es sich um den Kauf eines Eigenheims handeln oder auch um den Neubau eines Eigenheims. Gefördert werden ebenfalls Käufe von Eigentumswohnungen. Darüber hinaus fallen auch die Käufe von Anteilen von Genossenschafts-Gesellschaften unter die Förderungsmöglichkeiten. Für solche Maßnahmen zur Schaffung von Wohneigentum dürfen von den Riester Sparprogrammen bis zu 75 %, ja, sogar 100 % beansprucht werden. Einige Bedingungen allerdings sind an die Verwendung von Riester Programmen für eine Riester Wohnförderung geknüpft.
Die erbauten oder erworbenen Häuser oder Wohnungen dürfen nicht zum Zweck der Kapitalvermehrung dienen. Das heißt, ein Wohneigentum, das auf Basis der Bezuschussung über einen Riester Vertrag gefördert wird, darf nicht zur Vermietung, dauerhaften Untervermietung oder zu sonst einem gewinnträchtigen Zweck erworben oder erbaut werden. Der Bauherr und seine Familie müssen das Wohneigentum selbst bewohn. Als Mindestzeitraum sind hierfür 20 Jahre vorgegeben. Handelt es sich um erworbene Genossenschaftsanteile mittels der Förderung, so muss die betreffende Genossenschaftswohnung vom Einzahler selbst bewohnt werden, ebenfalls mindestens bis zum Ablauf der Mindestdauer. Anderenfalls wird die Immobilie nachversteuert.
Vor einer Entscheidung für eine Riesterrente Wohnförderung sollten sich Käufer, Anteilskäufer oder Bauherren darüber klar sein, dass insgesamt eine gesicherte Finanzierung möglich ist. Über die Förderung hinaus und die angesparten Riester Beiträge fallen schließlich noch erhebliche Kapitalsummen zur Finanzierung an, besonders, wenn es sich um den Kauf oder Neubau eines Hauses handelt. Klauseln für Ausnahmen gibt es auch beim geförderten Wohneigentum über Riester-Verträge. Wenn sich der Wohneigentümer im Laufe von vier Jahren eine neue Immobilie kauft und dort selbst einzieht, entfällt die Nachversteuerung.
Das kommt beispielsweise zum Tragen, wenn ein Umzug in eingekauften Wohnraum in einem Seniorenheim oder Pflegeheim stattfindet. Eine weitere Ausnahme ist eine anderweitige Wohnortnahme aus beruflichen Gründen. Bis zum 67. Lebensjahr allerdings muss der Eigentümer wieder in seine geförderte Immobilie ziehen. Ebenso hat der Eigentümer die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres die geförderten Beiträge auf einen Riester-Vertrag einzuzahlen, der ausschließlich der Rentenzahlung gilt.
Wohn-Riester auch für Bausparverträge
Die Riester Wohnförderung kann auch für Bausparverträge in Anspruch genommen werden. Der über Riester geförderte Bausparvertrag ist eine besonders günstige Möglichkeit zur zinsgünstigen Geldanlage für Wohneigentum. Darüber hinaus hat er noch den weiteren Vorteil, dass das angesparte Kapital, wenn es nicht für Wohneigentum genutzt wird, für die Altersversorgung über die Riesterrente zur Verfügung steht. Ebenso kann das Kapital aus dem Riester Bausparvertrag zu Beginn der Auszahlungsphase dafür genutzt werden, eine eigene Immobilie zu entschulden, sofern sie selbst bewohnt wird.
Auch zur Tilgung von laufenden Wohndarlehen können die staatlichen Zulagen aus dem Riester Bausparvertrag genutzt werden. Bedingungen sind, dass sich das Wohneigentum in Deutschland befindet und dass es erst nach dem 31. Dezember 2007 gebaut oder gekauft und selbstverständlich selbst bewohnt wird. Alles in allem stehen hier also sehr günstige Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Wichtig ist allerdings, dass ein Riester Vertrag, ob nun als Bausparvertrag, Rentenversicherung, Bankplan oder Fondsanlage auch zu günstigen Konditionen geschlossen wird.
Auch Riester-Verträge werden von privaten Finanzdienstleistern angeboten, die sehr unterschiedliche Vertragsbedingungen haben. Im Internet gibt es die unabhängigen Vergleiche, auch für alle Formen des Riestersparens. Einschließlich Rechenbeispielen und wertvollen Anlegertipps gibt es hier die verlässlichsten Informationen zu der individuell passenden Riesterrente.
