Grundlagen und Fakten zur Riesterrente

Riester Rente
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Mit Sicht auf die demographische Entwicklung in Deutschland wurde 2001/2002 die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung durchgesetzt. Das Netto Niveau der Eckrenten wurde von 70 % auf 67 % herabgesetzt. Dafür trat die Förderung von zwei Zweigen der privaten Altersvorsorge in Kraft, die Riesterrente und die Rürup Rente. Die Förderung des Ansparens von Werten für die Alterssicherung über die private Alterssicherung wurde für festgelegte Personenkreise beschlossen. Diese Rente umfasst außer der Altersrente auch den Bereich der Invaliden- und der Hinterbliebenenrente.

Über das reine Ansparen für die Rente hinaus werden die Förderungsmaßnahmen auch wirksam, wenn zum Zweck der Alterssicherung Wohneigentum geschaffen wird. Dazu zählt der Hausbau oder Hauskauf ebenso wie der Kauf einer Eigentumswohnung. Bedingung ist, dass dieses Wohneigentum nicht zum Mittel der Kapitalschaffung genutzt wird. Dabei können für solches Wohneigentum bis zu zwischen 75 % und 100 % der geförderten Rentenspareinlagen entnommen werden. Die geförderten Maßnahmen zur privaten Alterssicherung über die Riesterrente besagen, dass damit eine lebenslange Rente, entweder gleich bleibend oder ansteigend gezahlt wird. Die Rente kann nach dem Tode des Berechtigten von seinem Ehepartner weiter in Anspruch genommen werden. Gelder, die in den Riester Verträgen stecken, werden für eine Vermögensanrechnung nicht berücksichtigt. Die Riester Verträge können mit unterschiedlichen Finanzanbietern geschlossen werden.

Dabei kann während der Ansparfrist das Kapital auf einen günstigeren Tarif des Anbieters oder auf einen anderen Finanzanbieter vertraglich übertragen werden. Der Riester-Sparer ist also nicht gezwungen Nachteile eines Anbieters gegenüber anderen, besseren Angeboten dauerhaft in Kauf zu nehmen. Darüber hinaus sind die Sparguthaben für diese staatliche geförderte private Altersvorsorge von Pfändungen ausgeschlossen. Das Kapital für das Alter ist dem Riester-Sparer also in jedem Fall sicher. Vor dem Abschluss eines Riester Vertrages sollten Interessenten über die Riesterrente Daten und Angaben kennen, die den Rahmen abstecken.

Personen, die mittelbar vom Riestersparen Gebrauch machen können

Grundlegende Riesterrente Daten und Angaben sind beispielsweise die Festlegungen über eine Berechtigung. Für die Förderung einer Riesterrente sind bestimmte berechtigte Personengruppen festgelegt. Dazu gehören unter anderem Arbeitnehmer, die versicherungspflichtig sind, Selbstständige mit Rentenversicherungspflicht, pflichtversicherte Landwirte, Bezieher vom Arbeitslosengeld. Arbeitslose können während der Zeit ihrer Arbeitslosigkeit das Ansparen ruhen lassen. Die Berechtigung erstreckt sich auch auf Bezieher von ALG II. Weitere Berechtigte sind Bezieher von Vorruhestandsgeldern, die in den Vorjahren pflichtversichert waren, vollständig erwerbsgeminderte und dienstunfähige Versicherte, Personen, die Kindererziehungszeiten nach entsprechendem Antrag wahrnehmen.

Dagegen sind bestimmte Personengruppen von der Förderung einer Riesterrente ausgeschlossen. Dazu zählen zum Beispiel Selbstständige ohne Versicherungspflicht für die Rentenversicherung, Berufsgruppen, die auf eine berufsständische Versorgung einen Anspruch haben, Bezieher einer regulären Altersrente und Bezieher einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung, die keiner versicherungspflichtigen Berufstätigkeit nachgehen.

 

Grundlagen und Berechnungen

Zu den Riesterrente Daten und Angaben, die die Förderung regeln gehören nach gesetzlichen Grundlagen die Altersvorsorgezulage nach Abschnitt XI. EStG  und der Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG. Zur Vermeidung von Benachteiligungen wird von den Finanzämtern die günstigste Form der Zulagenregelung geprüft. Eine Förderung kann jeweils ausschließlich für solche Beiträge gewährt werden, die für zertifizierte Verträge der Altersvorsorge beansprucht werden sollen.

Eine Auszahlung der angesparten Rente aus Riester Verträgen wurde nur als direkte Rentenzahlung gewährt, sofern nicht zuvor für Maßnahmen der Altersvorsorge, wie Wohneigentum, Gelder beanspruchte wurden. Möglich ist allerdings die Auszahlung eines Teilbetrages zum Beginn der Altersrente. Dieser Teilbetrag darf 30 % nicht übersteigen. Steuerbegünstigt sind zwar die Spareinlagen für die Riesterrente, die Rente selbst ist jedoch steuerpflichtig wie jede Rente. Eheleute können ihre Riester Verträge nicht als gemeinsame Sparanlage abschließen. Da späterhin auch einzelne Renten bezogen werden, muss auch jeder Ehepartner einen eigenen Riester Vertrag abschließen.

Bedingung für die Inanspruchnahme der vollen staatlichen Zulage zum Riestersparen ist die Leistung eines festgelegten Mindestbeitrags pro Jahr. Diese prozentual festgelegten Mindestbeiträge orientieren sich jeweils am Einkommen des vorangegangenen Jahres. Sie liegen seit dem Jahr 2008 bei 4 % des Vorjahreseinkommens. Als Grundzulage pro Berechtigtem Sparer wird seit dem Jahr 2008 ein Betrag von 154 Euro angerechnet. Pro Kind wird eine Zulage von 300 Euro gewährt. Die einzelnen Finanzdienstleister informieren eingehend noch über Riesterrente Daten und Angaben nach Art der angebotenen Sparverträge. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, für die Sparverträge zur Riesterrente und Sparformen die unabhängigen Vergleiche im Internet gründlich anzusehen.