Riester Rente unterliegt bestimmten Bedingungen
Mit der Riesterrente wurde 2001/2002 eine Form der privaten finanziellen Rentensicherung geschaffen, die durch staatliche Förderungen und Zulagen die gesetzlichen Rentenlücken weitestgehend schließen soll. Die Rentenlücken in der gesetzlichen Rentenversicherung sind auf eine Vielzahl von wirtschaftlichen und sozialen Faktoren, nicht zuletzt auf die demographische Entwicklung in Deutschland zurückzuführen. Pflichtversicherte, die Rentenbeiträge geleistet haben, haben zwar einen Anspruch auf die gesetzliche Rente. Allerdings reichen schon heute vielfach die realen Renten nicht mehr aus, um finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten.
Diese Entwicklung wird eher durch eine Zu- als durch Abnahme gekennzeichnet sein. Daher ist heute eine private zusätzliche Rentensicherung unbedingt wichtig. Um eine solche private Rentenversicherung und gänzlich zu Lasten der Pflichtversicherten gehen zu lassen, wurden die staatlichen Fördermaßnahmen für die Riesterrente beschlossen. Mit einer derzeitigen staatlichen Zulage von 154 Euro jährlich pro Person und Riester Vertrag, Zulagen von 185 Euro pro vor 2008 geborenem Kind und 300 Euro pro nach 2008 geborenen Kind, der vielfältigen Anlage- und Kombinationsmöglichkeiten des Riestersparens, ist die Riesterrente zu einem bedeutenden sozialen Standbein der Rentensicherung im Alter geworden.
Nicht jeder Bürger hat jedoch einen Anspruch auf das Rentensparen mit einem geförderten Riester Vertrag. Diese Art der staatlich begünstigten privaten Altersvorsorge ist vor allem Personen vorbehalten, die gesetzlich pflichtversichert sind. Damit wurde die staatliche Rentenförderung an bestimmte Bedingungen Riester Rente geknüpft.
Bedingungen für die Zulagen zum Riestersparen
Die Förderung über eine Zulagensicherung zur privaten Altersvorsorge nach Riester ist an Bedingungen Riester Rente geknüpft und auf bestimmte Personengruppen beschränkt. Das sind insbesondere festangestellte Arbeitnehmer als Pflichtversicherte, Beamte, Arbeitslose, geringfügig Beschäftigte, soweit sie Beiträge zur Rentenpflichtversicherung leisten, Soldaten, Zivil- und Wehrdienstleistende, soweit sie von der Wehrpflicht betroffen sind. Wer Empfänger von Arbeitslosengeld ist oder von Arbeitslosengeld II (Harz IV) bleibt berechtigt, selbst wenn die Zahlung in die Verträge ruht und erleidet keinen Verlust der eingezahlten Beträge.
Die Festlegung einer Mindesteinzahlung von 60 Euro im Jahr macht auch solchen Personengruppen das Riestern ohne finanzielle Härte möglich. Damit ist der Personenkreis, der unter die festgelegten Bedingungen Riester Rente fällt bereits sehr weit gefasst und steht eigentlich dem Großteil der Bevölkerung offen. Wer nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, wer bereits eine Altersrente oder andere dauerhafte Rente gesetzlicher Art bezieht, wer Anspruch auf eine Versorgung durch bestimmte Berufsverbände hat, wie ein Großteil der Freiberufler, wer Selbstständiger ohne Pflichtversicherung ist, zählt unter anderem zu jenen Personengruppen, die auf das Riestersparen keinen Anspruch haben. Für das Riestersparen steht den Berechtigten eine Reihe von sehr verschiedenen Möglichkeiten offen.
Sie können sich für einen Bankplan entscheiden, einen Fondsparplan, eine private Rentenversicherung, aber auch für einen Riester Bausparplan. Die Anlagen können auch für die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum genutzt werden. Für alle Formen des Riestersparens gilt, dass es eine Auszahlungsgarantie für die gezahlten Beiträge gibt und dass die Anlagen in die Riesterrente sicher vor einer Pfändung sind. Durch die attraktiven Steuervorteile, die Festlegung der Abgeltungssteuer seit Beginn 2009 und einen einmaligen Bonus für Berufseinsteiger unter 25 ergeben sich weitere Vorteile.
Für die Anlageentscheidung den Riester Vergleich nutzen
Die Riesterrente ist eine private Sicherung der Altersversorgung. Die staatlichen Fördermaßnahmen und Bedingungen Riester Rente schränken damit nicht ein, dass die Angebote für das Riestersparen durch die verschiedenen Finanzanbieter deren Markverhalten unterliegt. Daher sind die Konditionen der einzelnen Anbieter sehr unterschiedlich.
Besonders, wenn Riester Verträge noch mit anderen Finanzangeboten verknüpft werden sollen, ist geboten, sehr gründlich die Vergleiche für die Riesterrente anzusehen. Berechnungen der unabhängigen Vergleiche ergeben, dass es bei der späteren Rentenzahlung zu Unterschieden von mehreren hundert Euro monatlich kommen kann, je nach verschiedenen Riester Verträgen.
Wer einen Anspruch auf die umfassenden Förderungen hat, sollte also sehr gut hinsehen, bei welcher Art von Vertrag er auch die bestmöglichen Rentenleistungen erwarten kann.
