Zukunftsangst muss mit der richtigen Altersvorsorge nicht sein

Riester Rente
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So ungewiss die Zukunft auch ist, so ungewiss ist auch das Leben. Jeder kann selber einiges tun, um sein eigenes Leben für jetzt und später etwas sicherer mit einer finanziellen Absicherung für die Zukunft zu machen. Dazu werden von vielen Seiten Spar- und Geldanlagen, aber auch viele Versicherungen angeboten. Doch kaum einer kennt sich mit all diesen finanziellen Vorsorgemaßnahmen wirklich aus. Eine sichere, zusätzliche und freiwillige Altersvorsorge ist die seit dem 1.01.2002 angebotene Riesterrente, die ihren Namen Riester dem früheren Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester verdankt.

Diese neue Zusatzrente erfreut sich immer größerer Beliebtheit bei inzwischen mehr als 13 Millionen Bundesbürgern, weil sie eine vom Staat geförderte Zusatzrente ist. Die Riesterrente wird durch Zulagen und Sonderausgabeabzugsmöglichkeiten gefördert. Damit gehört die privat finanzierte Zusatzrente zur zweiten Schicht der finanziellen Altersvorsorge. Die Förderung wurde durch das Altersvermögensgesetz eingeführt und im Einkommenssteuergesetz geregelt. Die staatlichen Förderungen bestehen aus allgemeinen Steuermitteln und ermöglichen weitere Steuervorteile.

Die Vorteile der Riesterrente können alle gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer, Wehr- und Zivildienstleistende, Beamte, Minijobber, Pflegebedürftige und Arbeitslose in Anspruch nehmen. Wer nicht gesetzlich rentenversichert ist, wie beispielsweise Selbstständige, Studenten und Altersrentner,  kann die zusätzliche Altersvorsorge in Form der Zusatzrente nicht in Anspruch nehmen. Das so angesparte Kapital wird mit Beginn des normalen Rentenalters ein Leben lang zusätzlich zur gesetzlichen Rente als monatliche Rente ausgezahlt.

Wichtige Punkte der Riesterrente

Die vom Staat geförderte Zusatzrente ist eine rein freiwillige Altersvorsorge, die durch staatliche Zulagen oder Steuervorteile private und betriebliche Altersvorsorge fördert. Da sie also eine freiwillige Altersvorsorge ist, müssen die staatlichen Förderungen nicht in Anspruch genommen werden. Aber es wäre ökonomisch äußerst unklug, dies nicht zu tun. Die einmal abgeschlossene Zusatzrente kann ohne Verluste für einen festgelegten Zeitraum beitragsfrei gestellt werden. Gerade für Ehepaare zahlt sich die Altersvorsorge doppelt aus, denn jeder Ehepartner kann sich einen eigenen Versorgungsanspruch aufbauen, für den er auch die staatlichen Förderungen erhält.

Selbst die nicht förderberechtigten Ehepartner müssen nicht ausgegrenzt werden, wenn ihr Ehepartner zum Personenkreis der geförderten gehört. Für die lebenslange finanzielle Absicherung sind in monatlichen Beiträgen regelmäßige Zahlungen notwendig. Diese Beiträge sehen 4 % des Bruttojahreseinkommens, mindestens aber 60 Euro pro Jahr vor. Nur dann können auch die Zulagen in Anspruch genommen und Steuervorteile wirksam werden. Selbstverständlich können höhere Beiträge in die Zusatzrente  eingezahlt werden, um so mehr Kapital für die später ausgezahlte monatliche Rente anzusparen.

Die Beiträge zur Zusatzrente können als Sonderausgaben in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Dann prüft das Finanzamt automatisch, was für den Versicherer günstiger ist. Sollte der Arbeitnehmer irgendwann von Harz IV betroffen sein, hat das jedoch auf seinen Riestervertrag keine negativen Auswirkungen, denn er bleibt davon unberührt. Werden alle Förderungen und Vergünstigungen zusammengerechnet, kann die Förderquote bis zu 67 % betragen.

Zulagen und Vergleich, beides zahlt sich aus

Nicht nur die Lebenshaltungskosten oder die Miete sind in den letzen Jahren drastisch gestiegen. Auch die Höhe der Zulagen ist kräftig angewachsen. Betrug die Zulage für den Einzahler im Jahr 2002 noch 38 Euro, so sind es 2008 schon 154 Euro jährlich. Auch die Kinderzulage ist von 46 Euro im Jahr 2002 auf 185 Euro jährlich im Jahr 2008 gestiegen. Für ab 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro jährlich. Das macht den Anreiz für die Zusatzrente von Seiten des Staates deutlich. Wird der Riestervertrag allerdings gekündigt, müssen die Steuervorteile selbstverständlich zurückgezahlt werden.

Doch kann die Riesterrente auch einige Nachteile mit sich bringen, wenn sie vorschnell und ohne einen vorherigen Vergleich abgeschlossen wurde. Der erste Schritt zur freiwilligen Zusatzrente sollte immer das Einholen von Informationen sein. Nur wer weiß, was er unterschreibt, weiß auch von den Vor- und Nachteilen, die die einzelnen Versicherungsanbieter  voneinander unterscheidet. Für den Vergleich kann ein kostenloser Riesterrentenvergleichsrechner genutzt werden.

In diesen Vergleichsrechner werden alle geforderten Daten wahrheitsgemäß und auch die gewünschten Konditionen eingegeben.  In Sekundenschnelle wird eine Übersicht sichtbar, die einen Vergleich aller Daten und Anbieter deutlich erleichtert. Natürlich kann auch ein unabhängiger Versicherungsmakler für die Informationen zur Zusatzrente, für eine Beratung und den anschließenden Vergleich der richtige Ansprechpartner sein.