Die Vorteile einer Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Versicherung, die dem Versicherten eine Rente ausbezahlt, wenn er durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr arbeiten kann. Wie sämtliche Rentenversicherungen, ist auch die Erwerbsminderungsrente ein Bestandteil des gegliederten Sozialversicherungssystems, welches der Alterssicherung dient. Die Leistungen werden anhand der Arbeitszeit, welche vor dem Unfall oder der Krankheit geleistet wurde, berechnet. Infos zur Leistungspflicht können bei der jeweiligen Versicherung angefragt werden. Auch im Internet können nützliche Informationen eingeholt werden.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, kann große Sorgen verhindern, wenn, aus welchen Gründen auch immer, der Arbeit nicht mehr nachgegangen werden kann. Denn neben den gesundheitlichen Sorgen, müssen nicht auch noch finanzielle Sorgen hinzu kommen. Wenn trotz Krankheit oder Unfall eine gewisse Zeit pro Tag gearbeitet werden kann, wird die gesetzliche Erwerbsminderungsrente prozentual angepasst. Das heißt, dass bei 0- bis 3-stündigem Leistungsvermögen eine 100-prozentige Auszahlung, bei einer 3- bis 6-stündigen Arbeit eine halbe und bei mehr als sechs Stunden kein Anteil der Rente ausbezahlt wird.

Natürlich besteht die Möglichkeit, eine Teilzeitstelle anzunehmen. Wer aber keine solche Stelle für ein Leistungsvermögen unter sechs Stunden findet, erhält die ganze Rente ausbezahlt. Wie bei allen Versicherungsarten können auch bei dieser, die Angebote online verglichen und abgeschlossen werden – auch die Anforderung von kostenlosen Offerten ist bei vielen Versicherern möglich.

Änderungen seit dem Jahre 2001 und andere Bestimmungen

Seit Anfang 2001 hat sich bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente eine Änderung eingestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt kamen nur Versicherungsnehmer bei einer Krankheit oder bei Unfall zu einer Rentenzahlung, die davor einen erlernten Beruf ausübten. Bis zu diesem Zeitpunkt hieß diese Versicherung Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Änderung brachte es mit sich, dass nicht mehr einfach nur eine Rente gutgesprochen wird, sondern dass der oder die Erwerbsunfähige einer anderen Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt nachgehen muss, wenn dies der Gesundheitszustand erlaubt.

Eine Berufsunfähigkeitsrente, wie es sie vor dem Jahr 2001 gab, bekommen nur noch jene Versicherten, welche vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Die restlichen Versicherungsnehmer haben keinen generellen Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Bis zum Jahr 2000 kamen nur Personen, welche diesen Beruf erlernt hatten, zu einer Rente. Dies hat mit dieser neuen Bestimmung geändert. Nun profitieren auch jene, welche in einem Beruf arbeiten, diesen aber nicht erlernt haben. Zudem sollte jedem bewusst sein, dass eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente immer eine befristete Versicherung ist und maximal für drei Jahren ausbezahlt wird.

Bei jeder Krankheit oder jedem Unfall sollten die Voraussetzungen gelesen werden, welche erfüllte werden müssen, um eine Rentenzahlung zu erhalten. Ebenfalls wird eine Rente, welche zugesprochen wurde, erst nach einer Zeit von sieben Monaten entrichtet. Die Höhe einer Rente ist nicht in allen Bundesländern gleich, deshalb sollte auch dieser Faktor beachtet werden.

Vergleiche sind empfehlenswert

Wie bei jeder Versicherung, sind Vergleiche sehr zu empfehlen. Versicherungsvergleiche können am besten im Internet gemacht werden. Es gibt diverse Versicherungsrechner und Seiten, bei welchen bestehende Online-Formulare ausgefüllt werden können. Kurze Zeit später kann der User die Ergebnisse abrufen und die Tarife vergleichen. So ist schnell festzustellen, mit welcher Auszahlung bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gerechnet werden kann.

Die Unterschiede der einzelnen Versicherungsgesellschaften können sehr groß sein. Ebenfalls unterscheiden sich viele Versicherungen auch hinsichtlich der Region, in welcher die Versicherung abgeschlossen wird. Die Rente, wie auch die Versicherungsprämie, kann stark variieren. Auf den verschiedenen Vergleichsseiten, welche im Internet zur Verfügung stehen, wird erklärt, dass die Vorgaben dieser Vergleichsseiten vom Bundesministerium der Finanzen vorgegeben werden.

Zudem stehen auch gleich unterschiedliche Vergleichstabellen im Internet, so dass unter Umständen nicht einmal mehr ein Vergleichsformular ausgefüllt werden muss. Zu beachten ist allerdings, dass die Prozentzahlen auf, beziehungsweise abgerundet wurden. Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird bei Rentnern zusätzlich gekürzt, weil in diesen Fällen noch eine Altersrente ausbezahlt wird.

Anträge können gleich online im Internet gemacht werden. Im Jahr 2010 wurde ungefähr die Hälfte aller Anträge angenommen und die andere Hälfte abgelehnt. Einen großen Teil der Ablehnungen wurden aus medizinischen Gründen so entschieden.