Folgende Unterschiede gibt es im Bereich der Altersrenten:
a) Die Regelaltersrente erhalten Pflichtversicherte nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Gleichzeitig müssen die Antragsteller die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren vorweisen. Derjenige, der erst nach seinem 65. Geburtstag die Rente beantragen möchte, erhöht den Rentenanspruch um 0,5 Prozent je weiteren Monat. Ein Bezieher der Regelaltersrente darf (anders als bei den anderen Altersrenten) nebenher Geld verdienen.
b) Die Altersrente für langjährig Versicherte setzt mittlerweile ebenfalls die Vollendung des 65. Lebensjahres voraus; zudem sind Versicherungszeiten von 35 Jahren vorzuweisen. Bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres sind Grenzen in Bezug auf den Hinzuverdienst einzuhalten. Seit 2010 können die ab November 1949 Geborenen diese Rente (allerdings mit einem Abschlag) bereits mit 62 Jahren erhalten.
c) Die Altersrente für Frauen setzte bis ins Jahr 2000 die Vollendung des 60. Lebensjahres voraus. Zusätzlich war eine Wartezeit von 15 Jahren vorzuweisen, wovon mindesten zehn Jahre und ein Monat eine versicherte Beschäftigung ausgeübt worden sein musste. Mittlerweile können nur noch Frauen, die vor 1952 geboren wurden, diese Rente beantragen.
d) Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit hat als Voraussetzungen das Geburtsdatum vor dem 01.01.1952, die Vollendung des 63. Lebensjahres und 15 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung. Ferner muss Arbeitslosigkeit bei Rentenbeginn vorliegen oder aber eine mindestens zweijährige Arbeit in Altersteilzeit. Ab 2012 wird es diese Rente nicht mehr geben, so dass nach 1951 Geborene diese Gesetzliche Altersrente nicht mehr beantragen können.
Welche Rolle spielt die Gesetzliche Rente?
Nach wie vor ist die Gesetzliche Rente, die Altersrente, für die meisten Deutschen die wichtigste Einkommensquelle im Alter. Einst so konzipiert, dass sie Einkommens- beziehungsweise Lohnersatzfunktion haben sollte, klappte das auch Jahrzehnte lang recht gut. Inzwischen haben aber mehrere Umstände und Entwicklungen für relative Unsicherheit hinsichtlich der Renten gesorgt. Der gestiegenen Lebenserwartung hierzulande stehen sinkende Geburtenzahlen gegenüber. Durch die allmähliche Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre wurde versucht, diese Schere ein wenig zu schließen.
Immer noch ist es indes möglich, bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente zu gehen. In solchen Fällen ist aber mit teilweise erheblichen Kürzungen der Rente zu rechnen. Im Grunde genommen empfiehlt es sich für die meisten Pflichtversicherten, bereits in relativ jungen Jahren zusätzlich zur Gesetzlichen Rente privat etwas für die Altersvorsorge zu tun. Vom Staat gefördert werden in diesem Zusammenhang die Riester- und die Rürup-Rente. Die Riester-Rente ist insbesondere für Familien mit Kindern sehr interessant, da die Zulagen recht hoch ausfallen.
Die Rürup-Rente hingegen ist für Selbständige und Freiberufler eine passende zusätzliche Altersvorsorge. Sie wartet mit relativ hohen Steuerrückerstattungen und mit hohen Rentenzahlungen auf. Je nach Lebenssituation und gewünschtem Lebensstandard muss jeder für sich entscheiden, inwiefern er die Altersrente ergänzen muss oder möchte. Ein Vergleich der vorhandenen Möglichkeiten, die eigene Rente aufzustocken ist mit dem Internet relativ unkompliziert und schnell gemacht.
Lässt sich heute schon bestimmen, ob die Rente reichen wird? Wer schon heute möglichst genau wissen möchte, ob die Rente eines Tages reichen wird, hat natürlich die Chance, eine Hochrechnung der wahrscheinlichen Rentenansprüche der Renteninformation zu entnehmen. Die Renteninformation wird jährlich an alle Versicherten verschickt, die das 27. Lebensjahr vollendet und wenigstens fünf Jahre lang Beiträge geleistet haben. Jede Person ab einem Alter von 54 Jahren hingegen erhält alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Darin wird dem jeweiligen Empfänger mitgeteilt, welche Rente er ab Renteneintritt erhalten würde, falls er nicht weiter einzahlen würde. Für diejenigen, die gern selbst einmal durchrechnen möchten, was ihnen die gesetzliche Rente einbringen würde, gibt es im Internet sogenannte Rentenschätzer. Wird dieses Suchwort eigegeben, finden sich eine ganze Reihe Portale, die eine Berechnung der zu erwartenden Rente ermöglichen. Zumeist ist die tunlichst vollständige Eingabe erworbener Entgeltpunkte sowie der jeweiligen Beschäftigungszeiträume erforderlich.
Nachdem alle angeforderten Zahlen und Daten eingegeben wurden, erfolgt online die Schätzung der Rente. Hiernach können jederzeit auch noch Eingaben geändert und die Berechnung erneut gestartet werden. Ausgegeben werden üblicherweise inflationsbereinigte Nettosummen, das heißt der eines Tages tatsächlich verfügbare Betrag. Je jünger der Nachfragende ist, umso wahrscheinlicher sind selbstverständlich noch jede Menge Einkommensänderungen. Jedoch kann eine solche Hochrechnung durchaus hilfreich sein, sich zu vergegenwärtigen, wie sinnvoll eine zusätzliche Vorsorge sein kann.
