Grundlagen der Gesetzlichen Rente

Die Gesetzliche Rente in Deutschland geht auf das Jahr 1899 zurück: Gemeinsam mit Kaiser Wilhelm I. führte Bismarck den Beschluss über ein soziales Sicherungssystem herbei. Dieses System zog schon bald eine gesetzliche Rentenversicherung nach sich. Demgemäß sollten Bürger und Bürgerinnen ab dem 70. Lebensjahr eine Rente ausbezahlt bekommen. Um die Finanzierung der Rente zu gewährleisten, wurden bestimmte Beiträge festgesetzt. Erst im Jahre 1916 wurde das Renteneintrittsalter auf 65 Jahre herabgesetzt. Lange Jahre wurde gesetzlich kaum etwas geändert am Rentensystem.

Schließlich kam es dann in der Nachkriegszeit unter Adenauer zu grundlegenden Reformen: Fortan gab es keine Festbeträge mehr, sondern die zu zahlenden Beiträge richteten sich nach dem Lohnniveau. Die Gesamtheit der Erwerbstätigen sollte mit ihren Beiträgen die Renten für die Ruheständler zahlen. Zugleich wurden die Rentenbezüge deutlich erhöht, um einen Lohnersatz für die nicht mehr Erwerbstätigen zu schaffen.  Mittlerweile ist die Gesetzliche Rente beziehungsweise die gesetzliche Rentenversicherung hierzulande ein wichtiger Zweig des Sozialversicherungssystems zur Alterssicherung.

Jeder, der in Deutschland Beiträge als Pflichtversicherter oder freiwillig Versicherter einzahlt, erringt den Anspruch auf eine Rente für sich. Zur jeweiligen Rentenberechnung werden sogenannte Entgeltpunkte für Beitragszeiten und beitragsfreie Zeiten ermittelt. Die Summe aller vorhandenen Entgeltpunkte wird umgerechnet in persönliche Entgeltpunkte, woraus sich dann die jeweils erhältlichen Rentenabschläge ergeben.

Probleme im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rente

In Deutschland ist die Gesetzliche Rente nunmehr seit Jahrzehnten die Hauptquelle der Altersbezüge. Indes müssen es gar nicht erst Kriege sein, die diese als sicher angepriesenen Zahlungen unsicher machen. Die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise hat jüngst gezeigt, dass resultierende finanzielle Probleme auch vor den Renten nicht Halt machen. Hinzu kommt, dass das deutsche Volk immer älter wird. Das heißt, einer wachsenden Zahl von Rentnern stehen immer weniger Beitragszahler gegenüber. Fakt ist: Das Rentenniveau sinkt bereits seit Jahren. Die einstmals von der Bundesregierung ausgesprochene Rentengarantie ist auf lange Sicht wohl kaum noch zu halten.

Diese Garantie besagt nämlich, dass die Renten stabil bleiben auch für den Fall von sinkenden Löhnen. Möglichen hieraus resultierenden Finanzierungslücken möchte die Bundesregierung vorbeugen, indem künftig fällige Rentenerhöhungen schlicht  halbiert werden. Eine Gesetzesänderung, die der Rentengarantie widerspricht, wurde bislang noch nicht vorgenommen. Realistisch ist aber wohl, dass es in Zukunft Kürzungen der Rente geben wird.

Künftige Rentner müssen damit rechnen, niedrigere Zahlungen aus der Rentenkasse zu erhalten als die jetzigen Rentner. Laut Statistik erreicht die Mehrheit der Arbeitnehmer gar nicht erst die ursprünglich vorgesehenen 45 Versicherungsjahre. Für eine große Zahl an Versicherten bedeutet das, eines Tages ohnehin nicht die volle (eigentlich eingeplante) Gesetzliche Rente zu erhalten. Um einer drohenden Altersarmut zu entgehen, sollte jeder Arbeitnehmer rechtzeitig agieren.

Was kann der Einzelne tun, um seine Rente aufzustocken?

Gegenwärtig gründet sich die Altersvorsorge hierzulande auf drei Säulen: Die erste Säule beinhaltet die Gesetzliche Rente beziehungsweise die Berufsständische Versorgung oder die Beamtenversorgung. Die zweite Säule soll die gesetzliche Vorsorge ergänzen; vorrangig ist hier die betriebliche Altersvorsorge zu nennen. Die dritte Säule schließlich umfasst den Bereich der privaten Vorsorge. Hierin finden sich die Riester- und die Rürüp-Rente sowie Aktienfonds und Lebensversicherungen. Wer nicht die Möglichkeit hat, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen, sollte sich beizeiten informieren, welche private Vorsorgeform für ihn in Frage kommt.

Auch Kombinationen verschiedener Bausteine sind machbar. Die private Vorsorge ist darüber hinaus natürlich für jeden empfehlenswert, der aus der Summe der ersten beiden Säulen nicht genug Geld zu erwarten hat. Um die bestmögliche Zusammensetzung der individuellen Altersvorsorge zu finden, ist ein ausführlicher Vergleich sämtlicher Varianten unumgänglich. Jeder Pflichtversicherte sollte etwa im Alter von dreißig Jahren zur Klärung seines Rentenkontos beitragen, indem insbesondere Schul- und Ausbildungszeiten kontrolliert werden.

Wer erst Jahrzehnte später um Bescheinigungen für die Rentenversicherung nachsucht, kann auch manchmal Pech haben. Ganz abgesehen davon, dass es selbst nach Erhalt einer Bescheinigung schwierig werden kann, den Rentenbescheid entsprechend ändern zu lassen. Nach Vollendung des 43. Lebensjahres wird übrigens jeder Versicherte von seinem Rentenversicherungsträger aufgefordert, eventuell fehlende Unterlagen zur Kontoklärung nachzuliefern. Derjenige, der womöglich nicht rechtzeitig die erforderlichen Bescheinigungen nachreicht, muss mit einem zusätzlichen Eintrag unter fehlenden Versicherungszeiten rechnen. Dies kann eines Tages bares Geld kosten.