Kapitalversicherung- Absicherung und Rücklage in einem
Kapitalversicherungen sind Absicherung für Hinterbliebene als auch Rücklagen für das Alter. Sie können sowohl als Einmalbetrag ausbezahlt werden, aber auch als monatliche Rente, wenn die Laufzeit abgelaufen ist. Eine besondere Art der Kapitalversicherung ist die Kapitallebensversicherung. Diese zahlt im Falle des Todes des Versicherungsnehmers an die Hinterbliebenen, und wenn der Vertrag ausläuft, an den Versicherungsnehmer selbst. Somit sichert der Versicherungsnehmer seine eigene Altersvorsorge ab, beziehungsweise im Falle seines Todes sind so die Hinterbliebenen abgesichert.
Im Falle des Todes werden die volle Versicherungssumme sowie die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Überschussanteile, das sind die Zinsen, die sich während der Laufzeit der Versicherung angesammelt haben, an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Wer in jungen Jahren eine Kapitallebensversicherung abschließt, kann im Alter mit einer hohen Auszahlungssumme rechnen. Jede Kapitallebensversicherung kann nach den individuellen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers angepasst werden. So kann beispielsweise der Todesfall doppelt so hoch abgesichert werden, wie der sogenannte Erlebensfall. Möchte der Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Kapitalversicherung berücksichtigen, dass sein Lebensstandard steigt und der Geldwert mit den Jahren sinkt, kann er sich für eine dynamische Versicherung entscheiden.
Hierbei erhöht sich die Versicherungssumme und auch die Beiträge steigen in regelmäßigen Intervallen. Damit kann ein höherer finanzieller Bedarf in der Zukunft abgedeckt werden. Die Kapitallebensversicherung spielt für die soziale Sicherung eine wesentliche Rolle. Abgesichert werden können sowohl Tod, schwere Krankheit, Berufsunfähigkeit aber auch die Ausbildung der Kinder. Eine Kapitallebensversicherung ist eine der sichersten Geldanlagen. Die Versicherungsunternehmen werden vom Gesetzgeber verpflichtet, das Geld der Versicherungsnehmer vorsichtig anzulegen. Da nur ein bestimmter Teil in Aktien investiert werden darf, wird der größte Teil in Wertpapieren angelegt. Tritt der Versicherungsfall ein, wird die Leistung in einer Summe ausgezahlt.
Weitere Arten von Kapitalversicherungen
Bei der fondgebundenen Kapitalversicherung wird die Wertbildung über Investmentfonds gebildet. Sie bieten langfristig eine höhere Rendite als festverzinsliche Wertanlagen und damit eine wesentlich höhere Rendite. Allerdings ist hier zu bedenken, dass durch die Hinterlegung zum Beispiel von Aktienfonds auch die Schwankungen größer sein können. Wer möchte, kann aber auch in fondsgebundene Kapitalversicherungen Garantien oder gesicherte Fonds einbauen lassen. Bei der fondgebundenen Lebensversicherung wird der Sparanteil beispielsweise in Vermögensfonds angelegt.
Diese können aus verschiedenen, frei auszuwählenden Fonds bestehen. Garantiert wird hierbei ein Risikoanteil, der ausbezahlt wird, falls der Versicherungsnehmer stirbt. Der hierbei Begünstigte kann zwischen der Übertragung der Fondsanteile oder Auszahlung der Leistung wählen. Im Erlebensfall ist die Summe der Auszahlung abhängig vom Kursrisiko. Englische Kapitalversicherungen versprechen höhere Renditeerwartungen, da sie stärker in Aktien investieren.
Hierbei sind allerdings nur die Einzahlungen bis zum Laufzeitende und eine jährliche Zinsgutschrift garantiert. Um ertragreiche Jahre mit weniger Ertragreichen auszugleichen, wird bei dieser Kapitalversicherung das Glättungsverfahren angewendet, das heißt, in Jahren mit hohen Erträgen wird nicht alles ausgeschüttet. Die klassische Kapitalversicherung ist eine Variante von Immobilienanlagen und festverzinslichen Wertpapieren. Hierbei wird von vornherein ein Zins in Höhe von 2,25 % garantiert und der Ertrag ist absolut gesichert.
Kapitalversicherungen und das Finanzamt
Mit der neuen Regelung, die seit dem Jahr 2005 gilt, können die Beiträge für die Lebensversicherung als Kapitalversicherung nicht mehr im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden. Möglich ist das nur noch für die private Rentenversicherung. Es wird unterschieden zwischen Beiträgen für die Altersvorsorge und Beiträgen für begrenzte Versorgungsaufwendungen. Die Erträge aus Kapitalversicherungen, also die Überschussanteile und die Zinsen, müssen zu 50 % versteuert werden. Wer sich sein Kapital vor den 60. Lebensjahr ausbezahlen lässt, muss die Erträge zu 100 % versteuern.
Wird die Kapitallebensversicherung im Fall des Todes des Versicherungsnehmers an die Hinterbliebenen ausgezahlt, ist sie komplett steuerfrei. Alle Kapitallebensversicherungen, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden und bei denen die Zahlung des ersten Beitrages bis zum 31.02.2005 erfolgt ist, kommen in den Genuss einer kompletten Steuerfreiheit. Neben der neuen Regelung von 2005 gilt für die Kapitallebensversicherung auch noch die Voraussetzung, dass diese mindestens 12 Jahre vor dem Auszahlungstermin bestehen muss, damit die Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar sind.
